Maas relativiert Bericht über Vorratsdatenspeicherungspläne
Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, will die Frage dem Parteikonvent vorlegen
Am Wochenende hatte der Spiegel berichtet, dass Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) nach den Terrorwarnungen in Dresden, Braunschweig und Bremen nicht mehr auf eine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung warten wollen, sondern im Geheimen eine Wiedereinführung ohne Zwang aus Brüssel besprechen.
Diesen Bericht hat Maas nun in der Süddeutschen Zeitung relativiert. Er, so der Bundesjustizminister, spreche mit de Maizière seit mehr als einem Jahr "über die Probleme des Sammelns und Speicherns von Telefon- und Internetdaten" - und dazu gebe es "nichts Neues". Stand der Dinge sei, dass die Bundesregierung versucht, von der EU-Kommission eine "belastbare Aussage zu erhalten, ob sie eine neue Richtlinie vorlegt". Erst nach Erhalt solch einer Aussage, so Maas, "werden wir entscheiden, wie wir damit umgehen".
Woher der Spiegel die Information über eine vertrauliche Vorbereitung der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung hatte, ist unklar. Denkbar wäre sowohl, dass sie von Gegnern einer Vorratsdatenspeicherung geleakt wurde, um die Öffentlichkeit zu warnen, als auch, dass man sie aus Unionskreisen mit dem Ziel lancierte, die SPD unter Druck zu setzen.
Falls Letzteres der Fall gewesen sein sollte, können die Vorratsdatenspeicherungsbefürworter einen Teilerfolg verbuchen: Die Abwehrreaktionen aus der SPD klingen nämlich eher zurückhaltend. So meinte beispielsweise Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, in der Berliner Taz, darüber müsse "zumindest der SPD-Parteikonvent im Juni beraten".
Er erwartet, dass die EU-Kommission "in den nächsten Wochen oder Monaten" die Ergebnisse einer Konsultation der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten präsentiert, die gefragt wurden, wie eine neue Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ihrer Ansicht nach aussehen könnte.
Die alte Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie aus dem Jahr 2006 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor knapp einem Jahr für grundrechtswidrig und unverhältnismäßig befunden, weil sie nicht nur die mindestens halbjährige Speicherung der Telefonverbindungs- und Surfdaten von Verdächtigen forderte, sondern die aller Bürger.
Die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 kassiert. Danach hatten unter anderem die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) einen erneuten Entwurf verhindert.
Dem Spiegel zufolge könnte die Bundesregierung versuchen, eine neue Vorratsdatenspeicherung nicht in der Weise grundrechtskonform zu gestalten, dass sie sie auf Verdächtige beschränkt, sondern indem sie bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten herausnimmt. Ob das funktionieren würde, halten Juristen allerdings für fraglich: Im Januar hieß es im Bundesjustizministerium auf Anfragen von Telepolis hin, es sei "kaum vorstellbar", dass sich nach dem Urteil des EuGH vom April 2014 eine "anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten" verwirklichen lässt.
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