Marx predigt Wasser - und säuft Wein

Das Palais Holnstein von außen. Foto: B. Hertz. Lizenz: CC BY-SA 3.0. Innen sieht es noch sehr viel prächtiger aus.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz fordert höhere Steuern

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Im ehemaligen Nachrichten- und heutigem Meinungsmagazin Der Spiegel meint der Münchner Kardinal Reinhard Marx, "Vermögen und Erbschaften, aber auch der Kapitalverkehr" müssten stärker besteuert" werden. Als Begründung dafür nennt der Moralproduzent die "Gerechtigkeit" und die Sorgen, die sich Geringverdiener um ihre Rente machen müssten (die er ihnen erst nach einer längeren Lebensarbeitszeit auszahlen lassen will).

Eine andere (und von Marx unerwähnte) Möglichkeit, das Problem anzugehen, wäre die Umverteilung von Mitteln, die dem Staat bereits jetzt - also ohne Steuererhöhungen - zur Verfügung stehen. Da ließe sich zum Beispiel an ein Streichen oder Kürzen jener Milliardenbeträge denken, die jenseits der Kirchensteuer aus der Staatskasse in die Taschen der staatlich privilegierten Religionsgemeinschaften fließen.

Staatsapanagen aus den Einkommen konfessionsloser Steuerzahler

Ein relativ großer Brocken in diesem Posten sind mit etwa einer halben Milliarde Euro die Gehälter und Pensionen von Kardinälen, Bischöfen, Pfarrern und anderen Kirchenangestellten, die durchaus fünfstellig sein können. Berücksichtigt man die bundesweite Verteilung, kommt gut ein Drittel dieser Staatsapanagen aus den Einkommen konfessionsloser Steuerzahler. Hinzu kommt, dass die beihilfe- und pensionsberechtigten Bezieher weder Solidarbeiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung noch in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.

Wie höherrangige Kirchenmänner leben, bekam die Öffentlichkeit vor dreieinhalb Jahren mit, als der damalige Limburger Bischof Tebartz van Elst den Fehler machte, zwei eidesstattliche Versicherungen abzugeben, um vor dem Landgericht Hamburg einen Maulkorb für die Presse zu erwirken (vgl. Verstoß gegen das Achte Gebot), weil es damals noch keinen Justizminister Maas und kein Hate-Speech-Gesetz gab. Der Fall weckte auch Interesse am Verdienst und am Lebensstil anderer deutscher Bischöfe. Über Reinhard Marx berichtete n-tv damals:

[Der] Kardinal […] zählt zu den Großverdienern unter den deutschen Bischöfen. Er kommt auf 11.500 Euro pro Monat. Miete muss er davon nicht zahlen. Der Freistaat Bayern stellt dem einflussreichen Oberhirten das Erzbischöfliche Palais kostenfrei zur Verfügung. Marx bewohnt im Palais Holnstein eine Drei-Zimmer-Wohnung (90 Quadratmeter). Das Rokokogebäude wurde für acht Millionen Euro generalsaniert. Den Löwenanteil zahlte das Land Bayern. Marx hat als Dienstwagen die Oberklasse-Limousine BMW 730i, mit Chauffeur.

Nicht nur alte Verträge, sondern auch viele freiwillige Subventionen

Ein Teil der Zahlungen des Staats an die Kirchen beruht auf alten Verträgen, für deren Änderung oder Kündigung die Zustimmung beider Parteien vonnöten wäre (vgl. Nordkirche will bis zu 484 Millionen von Schleswig-Holstein als einmalige Ablöse). Allerdings sind das bei Weitem nicht alle:

Steuerbefreiungen

Sehr leicht einseitig ändern ließen sich beispielsweise die zahlreichen Steuerbefreiungen, aus denen dem Fiskus Mindereinnahmen in erheblicher Höhe entstehen. Alleine durch einen Wegfall der Grundsteuerbefreiung könnte der Staat den Kommunen auf einen Schlag riesige Summen zuführen - denn mit einer Fläche von zusammengerechnet mehr als der Hälfte Schleswig-Holsteins sind die Kirchen in Deutschland die größten privaten Grundbesitzer.

Die Aufhebung der Befreiung von der Zinsabschlags-, der Kapitalertrags- und der Körperschaftsteuer würde dagegen Bund und Länder bei der Haushaltssanierung ein gutes Stück weiter bringen. Denn den Religionsgemeinschaften gehören nicht nur Grundstücke, sondern auch Wirtschaftsunternehmen wie Banken und Brauereien. Durch die Steuerbefreiungen ist die genaue Vermögensmenge allerdings nicht bekannt.

Weitere Einnahmen entgehen dem Staat dadurch, dass Kirchensteuerausgaben anders behandelt werden als Spenden an gemeinnützige Vereine. Letztere sind nämlich, im Gegensatz zur Kirchensteuer, nur begrenzt von der Einkommensteuer absetzbar. Alleine diese unbegrenzte Absetzbarkeit als Sonderausgabe kostete dem Subventionsbericht der Bundesregierung zufolge im letzten Jahr 2,94 Milliarden Euro.

Formell von den Kirchen getragene Einrichtungen häufig zu 90 Prozent und mehr aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert

Für das Einziehen der Kirchensteuer durch die Finanzämter erhält der Staat zwar eine Ausgleichszahlung - allerdings entspricht diese Kritikern zufolge bei Weitem nicht den Summen, welche die Religionsgemeinschaften ohne diese Hilfsleistung aufwenden müssten. Zudem könnte der Gesetzgeber Unternehmen für die kostenlose Buchhaltungsarbeit, die sie zum Kirchensteuerabzug aufwenden müssen, einen Erstattungsanspruch gewähren (vgl. Kommunion des Kirchenaustritts).

Von den Kirchensteuern werden nach Recherchen des Augsburgers Gerhard Rampp vom Bund für Geistesfreiheit nur etwa acht Prozent für soziale Zwecke ausgegeben. Dass gemeinhin geglaubt wird, dieser Anteil läge wesentlich höher, liegt zu einem großen Teil daran, dass formell von den Kirchen getragene Einrichtungen häufig zu 90 Prozent und mehr aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Würden Bund, Länder und Kommunen das Geld stattdessen für eigene Schulen, Kindergärten, Altersheime und Armenspeisungen ausgeben, hätten die Kirchen wahrscheinlich einen erheblichen Imageverlust zu verzeichnen.

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