Meine schöne patentierte Sonnenblume
Das Europäische Patentamt weist Greenpeace ab und bestätigt das Patent auf eine herkömmlich gezüchtete Pflanze - ein Präzedenzfall
Eine spanische Forschungseinrichtung beansprucht seit 2004 ein Patent auf eine konventionell gezüchtete Sonnenblume mit einem speziellen Ölgehalt. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace zog dagegen zu Felde. Doch kürzlich wies das Europäische Patentamt (EPA) den Einspruch ab. Für den Greenpeace-Experten Christoph Then ist das ein schwerer Rückschlag im Kampf gegen Patente auf Saatgut. Bisher galten nämlich nur gentechnisch modifizierte Pflanzen als patentierfähig. Greenpeace will nun in Berufung gehen.
Die spanische staatliche Wissenschaftsbehörde Consejo Superior de Investigaciones Cientificas (CSIC) hatte vor einigen Jahren ein Patent auf eine mit herkömmlichen Methoden gezüchtete Sonnenblume angemeldet, das auch vom Europäischen Patentamt bewilligt wurde. Die Pflanze zeichnet sich durch einen speziellen Ölgehalt aus. Diese Eigenschaft macht die Sonnenblumen besonders wertvoll für die Lebensmittelproduktion. Patentiert wurden unter anderem die Pflanzen selbst, ihre Samen sowie die Verwendung des Öls zum Backen, Braten und Rösten.
Doch entwickelt wurde die Pflanze mit herkömmlichen, bereits bekannten Züchtungsverfahren. Dafür gab es bisher den Sortenschutz. Nur gentechnisch manipulierte Pflanzen galten bisher als patentierfähig. Im Gegensatz zum Sortenschutz-Inhaber werden einem Patentinhaber wesentlich umfassendere Rechte eingeräumt - etwa hinsichtlich der Kontroll- oder Vermarktungsrechte. Die Erteilung des Patents rief Greenpeace auf den Plan. "Patente auf Pflanzensorten und biologische Verfahren zur Züchtung in der EU-Biopatentrichtlinie verboten", so Christoph Then von der Umweltschutzorganisation. Zum Fall selbst sagt er gegenüber Telepolis:
Wir hatten Einspruch eingelegt, weil es sich hier um konventionelle Pflanzensorten handelt: Sonnenblumen mit einem bestimmten Ölgehalt, die durch normale Züchtungsverfahren mit anderen Sorten gekreuzt werden sollen. Der Einspruch wurde abgelehnt, allerdings schien sich die Einspruchsabteilung in ihrer Begründung selbst alles andere als sicher zu sein. Die Kammer führte unter anderem aus, dass es zwar verboten sei, Verfahren zur normalen Züchtung von Pflanzen und Tieren zu patentieren, dass es aber nicht verboten sei, sich die Produkte aus diesen Verfahren patentieren zu lassen. Wir werden unverzüglich Beschwerde einlegen, sobald die schriftliche Begründung vorliegt. Der Fall hat Präzendenscharakter für die Patentierung normaler Pflanzen.
Then ärgert sich über die Verhandlung, die Ende März über die Bühne ging, bis heute: "Schlimmer gehts nimmer. Eine derartig unterirdische Verhandlung und Entscheidung hatte ich selbst vom Europäischen Patentamt nicht erwartet", so Then. Die Umweltschutzorganisation will auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen und sobald die schriftliche Begründung vorliegt, Berufung einlegen.
Patent auf traditionell gezüchteten Brokkoli
Während die Entscheidung zur Sonnenblume bislang kaum medial beachtet wurde, sorgte ein anderer, ähnlich gelagerter Fall bereits für mehr Aufsehen. Denn bereits 2002 erteilte das EPA ein von der britischen Firma Plant Science beanspruchtes Patent auf Brokkoli. Geschützt wurde ein Verfahren, das "auf einer Selektion natürlicher Gene und nicht auf Genmanipulation" beruht, erklärt Greenpeace:
Patentiert wurde der Gebrauch so genannter Marker- Gene zur Züchtung von konventionellem Brokkoli. Das Patent beinhaltet die Züchtungsmethoden, Brokkoli-Samen und essbare Brokkolipflanzen, die durch die Züchtungsmethoden gewonnen werden.
Das umstrittene Brokkoli-Patent geht nun zur Begutachtung zur Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts, wo eine endgültige Entscheidung getroffen wird. "Bei Brokkoli wurden die natürlichen Erbanlagen lediglich in einer simplen Gen-Untersuchung beschrieben. Der Brokkoli, das Saatgut und seine essbaren Teile wurden so zur Erfindung", analysiert Then die Problematik. Etwa 35 Patente auf normales Saatgut wären schon erteilt worden, sagt der Greenpeace-Aktivist unter Berufung auf Recherchen des Vereins Kein Patent auf Leben.
Sollte das Brokkoli-Patent auch in letzter Instanz bestätigt werden, könnten Pflanzen, Tiere und herkömmliche Zuchtverfahren künftig vergleichsweise einfach patentiert werden. Die Krux liegt dabei in einer Unklarheit des Patentrechts. Denn die Gen-Patentrichtlinie der EU verbietet zwar Patente auf "im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren", erlaubt aber Patente, wenn das Verfahren nicht "vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht". Kommen also einfache technische Elemente hinzu wie eben eine Gen-Diagnose, können auch herkömmliche züchterische Verfahren zum Gegenstand von Patenten werden, erklärt Greenpeace.
Gegen die Patentierung von Saatgut hat sich inzwischen ein einzigartiges Bündnis von Bauernverbänden, Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen aus Europa, Asien, Süd- und Nordamerika formiert (Wie der Brokkoli die Welt verändert). In einem offenen Brief "an die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes, Regierungsvertreter, Aufsichtsräte der Agrarindustrie-Unternehmen", fordern die zahlreichen Unterzeichner - darunter auch internationale Bauernverbände, Bioland, Demeter und viele Entwicklungshilfeorganisationen - keine Patente auf Saatgut und Tiere aus konventioneller Züchtung zuzulassen. Für die Initiatoren (u.a. die Entwicklungshilfeorganisation Misereor und Greenpeace) des Aktionsbündnisses bedeutet die Patentflut eine Ausweitung der Macht von einigen wenigen Konzernen.
Das Bündnis hat voraussichtlich bis 2009 Zeit, weitere Unterstützer zu finden und zu mobilisieren. Dann wird nämlich eine Grundsatzentscheidung der EPA erwartet, die klären soll, ob Patente auf die Züchtung konventioneller Pflanzen generell zulässig sind. Um die "absurde Praxis" des EPA in Frage zu stellen, brachte Greenpeace unlängst selbst ein Patent beim Europäischen Patentamt ein, das zu kommerziellen Zwecken "Gen-Profiling zur Auswahl von politischen Kandidaten" umfasst (Mit Gen-Profiling sollen Politiker patentierbar werden).
An anderer Front konnte Greenpeace indes einen Erfolg verbuchen. Das sehr umfassende Patent EP 301749 B1 hatte Ansprüche auf jegliches gentechnisch verändertes Soja-Saatgut eingeräumt und wurde bereits 1994 der Firma Agracetus erteilt. Ursprünglich ging auch der Agro-Multi Monsanto dagegen vor, kaufte aber später Agracetus auf und verteidigte dann das Patent. Dem Einspruch von Greenpeace wurde vor wenigen Tagen statt gegeben. Nach Angaben von Christoph Then wurde das Patent nun unter anderem widerrufen, weil die Erfindung nicht mehr neu gewesen sei und das entsprechende gentechnische Verfahren zuvor bereits bei ähnlichen Pflanzen beschrieben worden sei. Dabei handelt es sich um das sogenannte Schrotschussverfahren. Dabei werden Pflanzen unter Verwendung einer "Gen-Kanone" gentechnisch manipuliert. Das fremde Erbmaterial wird auf Metallpartikel aufgebracht und direkt in die Pflanzenzelle geschossen.