Messerattacke in Paris: Angreifer war den Behörden bekannt
Täter soll bei Angriff "Allahu Akbar" gerufen haben. Eine psychiatrische Behandlung war wohl abgebrochen worden. Was bisher bekannt ist.
Ein junger deutscher Tourist ist als Zufallsopfer einer mutmaßlich islamistisch motivierten Messerattacke in Paris gestorben. Der Täter habe am Samstagabend ein ausländisches Touristenpaar angegriffen, sagte Innenminister Gérald Darmanin laut einem Bericht der ARD bei einer Besichtigung des Tatorts vor Journalisten.
"Ein deutscher Tourist, der auf den Philippinen geboren wurde, starb durch die Stiche." Seine Begleiterin blieb demnach körperlich unversehrt. Ein Taxifahrer sei eingeschritten, so Darmanin. Der Angreifer sei daraufhin über eine Seine-Brücke auf die andere Flussseite gelaufen und habe dort weitere Menschen angegriffen.
Nach Angaben des Innenministers wurde ein etwa 60 Jahre alter Franzose verletzt. Außerdem habe der Angreifer einen ausländischen Touristen mit einem Hammer verwundet. Die Nationalität des verletzten Touristen blieb unklar.
Der Täter soll während des Angriffs in der Nähe des Eiffelturms "Allahu Akbar" (Gott ist groß) gerufen haben und zuvor den Behörden bekannt gewesen sein.
Begründung hatte nichts mit Opfer zu tun
Der Festgenommene habe angegeben, er könne es nicht ertragen, dass Muslime in "Afghanistan und Palästina" getötet würden. Zudem habe er sich erbost über Frankreichs Rolle als "Komplize" Israels im Gaza-Krieg geäußert.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sprach den Angehörigen des jungen Deutschen noch in der Nacht sein Beileid aus. Man werde dem Terror nicht klein beigeben, hieß es.
"Vom Attentäter wissen wir, dass er Franzose ist und 1997 in Frankreich geboren wurde, in Neuilly-sur-Seine", berichtete Innenminister Darmanin weiter. "Er ist dem Geheimdienst und der Justiz bekannt." Demnach wurde er 2016 bereits zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, die er abgesessen habe – "weil er schon einmal einen Gewaltakt geplant hatte, den er nicht umsetzen konnte, da er zuvor vom Inlandsgeheimdienst festgenommen worden war", so Darmanin.
Behördlich gelte der Sohn iranischer Eltern als Person, die "sehr große psychiatrische Probleme" gehabt habe. Er sei in neurologischer und psychiatrischer Behandlung gewesen.
Nach Berichten französischer Medien war aber zuletzt die Behandlung abgesetzt worden – trotz Verhaltensauffälligkeiten. Auf Facebook sei er mit anderen islamistischen Attentätern in Kontakt gewesen.
Dass islamistische Gefährder westlichen Sicherheitsbehörden bekannt sind, bevor sie zuschlagen, ist keine seltene Ausnahme. Die Brüder Saïd und Chérif Kouachi, die am 7. Januar 2015 den Anschlag auf die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo waren sogar deutschen, französischen und US-Behörden als solche bekannt.
Wenn für lückenlose Observationen das Personal fehlt
Im Fall des Tunesiers Anis Amri, der als Täter des Lkw-Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz vom 19. Dezember 2016 identifiziert und wenig später von der italienischen Polizei erschossen worden war, wurden im Anschluss so viele "Pannen" von Sicherheitsbehörden bekannt, dass sich ein Untersuchungsausschuss im Bundestag mit dem Fall befasste.
Syrische Mitbewohner einer Flüchtlingsunterkunft hatten frühzeitig vor ihm gewarnt, nachdem er versucht hatte, sie religiös zu maßregeln und offenbar auch mit Personen gechattet hatte, die mit Waffen posierten. Nach einer entsprechenden Meldung an die Polizei in Kleve war er im Oktober 2015 zum "Prüffall Islamismus" geworden. Sehr konspirativ verhielt er sich demnach nicht.
Laut Bundeskriminalamt fehlte aber das Personal für eine lückenlose Observation, während die Hinweise angeblich nicht für einen Haftbefehl reichten.
Mindestens einmal soll ihn ein V-Mann des Landeskriminalamts NRW nach Berlin gefahren haben. Im Untersuchungsausschuss des Bundestags zu dem Attentat stand später immer wieder die Frage im Raum, ob Amri oder sein Freund Bilel ben Ammar selbst V-Leute gewesen seien. Letzterer war kurz nach dem Anschlag trotz laufender Ermittlungen nach Tunesien abgeschoben worden.
Der damalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, hatte später seine Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss genutzt, um die seiner Meinung nach zu laxe Asylpolitik der damaligen Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zu kritisieren.
Maaßen selbst stand in der Kritik, weil er nach dem Anschlag zunächst eine "Quelle" seiner Behörde in der islamistischen Berliner Fussilet-Moschee, in der Amri regelmäßig verkehrt hatte, verheimlicht hatte.
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Amri und kein Ende
Die Ausschussmitglieder waren sich damals nicht einig, ob mehr polizeiliche Sorgfalt, ein weniger fragwürdiger Umgang mit V-Leuten und die konsequente Anwendung bestehender Gesetze genügt hätten, um das Attentat zu verhindern.
Vor allem die Abgeordneten der AfD zielten darauf ab, dass dies vor allem eine Frage des Grenzregimes gewesen wäre und Asylrechtsverschärfungen nötig seien.
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