Mindestlohn erhöht, Altersarmut aber nicht gebannt
Seite 2: Kritik an neuer Minijob-Regelung
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Weniger zufrieden zeigten sich die Gewerkschafter mit der Ausweitung der Minijobs, die in einem Paket mit dem höheren Mindestlohn beschlossen wurde. Die Grenze für Minijobs steigt nun von 450 Euro auf 520 Euro im Monat an.
Aus Sicht der FDP ist das für mehr als sechs Millionen Minijobber positiv. Doch die Gewerkschafter sehen das anders und verweisen auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und auf die drohenden Armutsrenten. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte:
In der Pandemie wurden Hunderttausenden Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihre Minijobs gekündigt – ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Haben sich Beschäftigte mit Minijob gegen die optionale Rentenversicherungspflicht entschieden, drohen auch bei der Rente Nachteile: Gerade für diejenigen, die in ihrer Erwerbsbiographie nahezu ausschließlich im Minijob arbeiten, ist das ein sicheres Ticket in die Altersarmut – überwiegend trifft das Frauen. In einer Umfrage des DGB fordern deshalb zurecht zwei Drittel der Befragten Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Euro. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenze ignoriert die Koalition Armutsrisiken.
Anja Piel
Ähnlich argumentiert auch die Linke. Deren Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl betonte am Donnerstag, dass Minijobs keine eigenständige Existenzgrundlage sichern würden und man mit ihnen keine Ansprüche in den sozialen Sicherungssystem erwerbe. Sie würden "überdurchschnittlich häufig von Frauen ausgeübt, die auf diese Weise abhängig bleiben – vom Amt oder dem Partner".
Ferschl verwies auch die Annahme in das Reich der Mythen, dass die große Mehrheit der Minijobber Schüler, Studenten oder Rentner sein könnten. Rund zwei Drittel der Minijobber seien "im sogenannten Haupterwerbsalter von 25 und 65 Jahren". Und fast die Hälfte von ihnen sei ausschließlich im Minijob beschäftigt.
Das zeige, dass Minijobs für viele Menschen kein Nebenverdienst seien, sondern Bestandteil regulärer Einkommenssicherung. Auch wenn sie an den Mindestlohn gekoppelt seien, könne man mit ihnen nicht den Lebensunterhalt sichern.
Damit Arbeit den Lebensunterhalt sichere und soziale Sicherheit im Bedarfsfall garantiere, dürfe es keine erzwungene Teilzeit geben und sie müsse ab der ersten Stunde voll sozialversicherungspflichtig sein. "Durch die geplante Ausweitung hingegen droht die weitere Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung", so Ferschl.
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