NSU-Zeuge nach Deutschland abgeschoben
Nach drei Monaten Haft wird Torsten Ogertschnig aus den Niederlanden nach Deutschland abgeschoben - Sein Anwalt: "Habe so etwas noch nie erlebt"
Nach 95 Tagen in Haft hat die niederländische Polizei den Bundesbürger Torsten Ogertschnig am Freitag in Amsterdam in ein Flugzeug gesetzt und nach Berlin verfrachtet. Dort wartete die Bundespolizei auf ihn, nahm ihn mit in die Wache, setzte ihn aber nach einer dreiviertel Stunde wieder auf freien Fuß. Gegen den 50-Jährigen liegt nichts vor.
Mitte Oktober hatte Ogertschnig in dem Nachbarland Asyl beantragt, weil er sich durch deutsche Behörden verfolgt fühlt. Daraufhin wurde er im zentralen Abschiebegefängnis des Landes eingesperrt und zur "unerwünschten Person" erklärt. Jetzt wurde er nicht etwa zur 60 Kilometer entfernten deutschen Grenze gefahren, sondern ins weite entfernte Berlin geflogen.
Der Fall ist derart ungewöhnlich, dass er ohne NSU-Hintergrund nur schwer zu verstehen wäre. (Telepolis hatte vor vier Wochen darüber berichtet).
Im Jahr 2003, also acht Jahre vor dem Auffliegen des NSU, hatte Torsten Ogertschnig gegenüber einem Beamten des Verfassungsschutzes von Baden-Württemberg von einer Terrorgruppe mit einem solchen Namen berichtet und unter anderem die Namen "Mundlos" und "Böhnhardt" genannt. Er will von einem Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes davon erfahren haben. Der "NSU" sei so etwas wie der "Geheimdienst" des rechtsextremistischen Netzwerkes Thüringer Heimatschutz gewesen.
Bekannt wurde der Sachverhalt erstmals im Sommer 2012 im NSU-Untersuchungsausschuss No. 1 des Bundestages. In der Folge zielten die Behörden darauf, die Glaubwürdigkeit beider Zeugen gründlich zu beschädigen. In einer südwestdeutschen Regionalzeitung war vor einiger Zeit sogar zu lesen, "Torsten O. sei inzwischen verstorben". Woher sie diese Desinformation hatte, kann die Redaktion nicht mehr sagen.
Torsten Ogertschnig war in Heilbronn, der Stadt, in der die Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter durch den "NSU" ermordet worden war, als Privatdetektiv tätig und hatte enge Kontakte zur Polizei. Er arbeitete auch als "Informant" für den dortigen Staatsschutz, unter anderem in der rechten Szene. Außerdem wurde er vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) einige Zeit als V-Mann geführt (Deckname "Erbse"). Das Bundeskriminalamt hat ihn ausgiebig vernommen. Seine Aussage wurde von der Bundesanwaltschaft im Sammelverfahren "NSU/Unbekannt" abgelegt.
Anwalt: Noch nie erlebt, dass ein Bundes- und EU-Bürger in Haft genommen wird, weil er einen Asylantrag gestellt hat
Ogertschnig wurde mehrmals zu Haftstrafen verurteilt, alle hat er abgesessen. Seine Einstufung als "unerwünschte Person" stützen die niederländischen Behörden nun einerseits auf sein Strafregister, andererseits auch auf seine Rolle im NSU-Verfahren. Konkretisiert wurde das aber nicht.
Sein niederländischer Anwalt, den ihm der Staat stellte, hält den Umgang mit seinem Mandanten nicht nur für "absolut ungewöhnlich", sondern auch für gesetzwidrig. Dass ein Bundes- und EU-Bürger in Haft genommen wird, weil er einen Asylantrag gestellt hat, habe er "noch nie erlebt", sagt er und ergänzt: Und seine Kollegen auch noch nicht. Nach wie vor sind vor niederländischen Gerichten Beschwerden des Anwaltes gegen Inhaftierung und nun gegen die Abschiebung anhängig.
Undurchsichtig ist, welche Rolle bundesdeutsche Stellen spielen. Fest steht, dass die Bundespolizei der niederländischen Seite schon zu einem ganz frühen Zeitpunkt vorgeschlagen oder angeboten hat, Ogertschnig entgegen zu nehmen, sollte er als "unerwünscht erklärt" werden und seine Freizügigkeit verlieren. Tatsächlich holten Bundespolizisten ihn dann auch direkt an der Maschine auf dem Flughafen Tegel ab. Mit welcher Absicht war und ist unklar. Zunächst erklärten die Beamten, sie hätten etwas mit ihm "zu besprechen", dann wollten sie ihn "erkennungsdienstlich" behandeln inklusive DNA-Abnahme, schließlich ließen sie ihn anstandslos gehen. Es liegt nichts gegen Ogertschnig vor.
Sämtliche Behörden und Ministerien, unter anderem das Bundesinnenministerium, dem die Bundespolizei untersteht, sowie das Auswärtige Amt, das für Bundesbürger im Ausland zuständig ist, äußern sich nicht zu dem Fall. Anfänglich zogen sie sich auf "personen- und datenschutzrechtliche Gründe" zurück. Nachdem der Fall öffentlich geworden war und der Betroffene deutlich gemacht hatte, dass er die Öffentlichkeit sucht, ging die Bundesregierung vollkommen auf Tauchstation.