Netzfragen zur Bundestagswahl: Frankreich und USA waren "deutliche Warnzeichen" für Bundestagswahl
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Thomas Jarzombek, digitalpolitischer Sprecher der CDU, befürchtet, dass wir vor der Wahl noch mit manipulierten Daten zu tun bekommen werden
Vor seiner politischen Karriere machte sich Thomas Jarzombek mit seinem eigenen IT-Dienstleistungsunternehmen selbstständig, das bis heute mittelständische Betriebe in Düsseldorf betreut. Sein politischer Aufstieg hat 1989 mit dem Eintritt in die Junge Union begonnen. Für diese war Thomas Jarzombek nicht nur sechs Jahre lang Kreisvorsitzender in Düsseldorf, sondern auch sechs Jahre stellvertretender Landesvorsitzender. 1994 wird er in die Bezirksverwaltung und den Stadtrat gewählt, bevor Jarzombek 2005 erstmals in den Landtag eintritt. Seit 2009 sitzt Thomas Jarzombek im Bundestag, dort ist der Mitglied in den Ausschüssen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Seit 2010 gehört er der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" an. 2012 wird der Politiker schließlich zum Gründungsvorsitzenden des Vereins Cnetz gewählt, 2014 wird Jarzombek zusätzlich Vorstand des Ausschusses Digitale Agenda. Im Gespräch mit Roman van Genabith und Moritz Krauß erläutert der digitale Sprecher der CDU, weshalb er die Vorratsdatenspeicherung für ein extrem wichtiges Instrument hält und in welchem Bereich Zero-Exploits für die Überwachung akzeptabel sind.
Die CDU erwähnt die Netzneutralität in Ihrem Wahlprogramm von 2013 nur ein einziges Mal. Allerdings wird dort die Verankerung der Netzneutralität im Gesetz versprochen. Hat Ihre Partei dieses Ziel erreicht?
Thomas Jarzombek: Die Basis der Regelungen zur Netzneutralität bildet die europäische Verordnung zum Telecommunication Single Market (sog. TSM-VO). Es handelt sich dabei um eine rechtlich auch in Deutschland direkt geltenden Rechtsverordnung, für die es keinen weiteren Umsetzungsakt bedurfte. Die Bundesnetzagentur setzt die BEREC-Leitlinien zur Umsetzung der europäischen Netzneutralitätsregeln durch die nationalen Regulierungsbehörden in Deutschland um.
Außerdem haben wir die rechtlichen Instrumente dafür geschaffen, dass die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde dort, wo eine Gefährdung der Netzneutralität angenommen wird, Verdachtsfälle prüfen und bei Verstößen wirksam dagegen vorgehen kann.
Könnten diese Instrumente bei Telekoms StreamOn Anwendung finden?
Thomas Jarzombek: Das werden wir sehen. Wenn ich mich nicht irre, haben auch Konkurrenten Beschwerde erhoben, insofern meine ich zu wissen, dass der Fall bei der Bundesnetzagentur anhänglich ist. Man wird am ehesten in der Praxis sehen, ob die Instrumente ausreichen oder nicht, ob das in der Form ein Verstoß ist. Ich habe auch selber mit der Telekom über das Thema geredet.
Aus meiner Perspektive ist es wichtig, dass es keine Diskriminierung gibt, das heißt, wenn die Bereiche Video und Musik betrachtet werden, eben alle Angebote abgedeckt sind und nicht nur einzelne Vertragspartner der Telekom. Da hat man mir damals gesagt, das wird so sein, zwischendurch hat man auch andere Stellungnahmen zu dem Thema bekommen. Dies ist jetzt aber auch in einem so spezifischen technischen Rahmen, sodass es für den Gesetzgeber schwer zu beurteilen ist. Es ist eine rechtliche Aufgabe der Bundesnetzagentur festzustellen, wie die Fakten sind und ob es eine Diskriminierung gibt oder nicht. Sollte es eine geben, muss das natürlich abgestellt werden.
Diskriminierung könnte beispielsweise sein, wenn die Eintrittschranken für StreamOn zu hoch sind, wenn es also etwa für kleinere Wettbewerber technisch zu komplex und damit eventuell zu teuer wird bei StreamOn gelistet zu werden?
Thomas Jarzombek: Das ist jetzt, glaube ich, schwierig im Grundsatz zu beantworten. Den Grundsatz haben Sie richtig beschrieben, es darf eben keine Diskriminierung geben.