Netzfragen zur Bundestagswahl: Frankreich und USA waren "deutliche Warnzeichen" für Bundestagswahl

Seite 2: Breitbandausbau

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Die Bundesregierung will bereits bis 2018 eine deutschlandweite Versorgung von 50 Mbit/s im Festnetz erreichen. Wie kann dieses ambitionierte Ziel erreicht werden?

Thomas Jarzombek: Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, alle Haushalte bis 2018 mit schnellem Internet (50 Mbit/s) zu versorgen, ohne auf einen verpflichtenden Universaldienst zu setzen. Das Ziel soll technologieneutral erreicht werden, egal ob per Festnetz oder Funk. Dazu hat das Verkehrsministerium erstmals überhaupt öffentliche Mittel für ein Förderprogramm zum Breitbandbausbau bereitgestellt, bis zum Ende der Legislaturperiode sind das knapp 4,4 Milliarden Euro. Davon werden nicht nur die Beratungsleistungen zur Antragstellung und der Markterkundung gefördert, sondern auch die tatsächlichen Ausbaukosten der Projekte vor Ort.

Die bestehenden unterversorgten Gewerbegebiete sollen mithilfe des Sonderförderaufrufs "Mittelstand" des Bundes ausschließlich mit Glasfaser-Anschlüssen angeschlossen werden. Neue Gewerbegebiete werden über die Vorgaben des DigiNetzG künftig von vornherein mit Glasfaser versorgt.

Das sogenannte DigiNetz-Gesetz, das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, hat der Bundestag im Jahr 2016 verabschiedet. Damit werden auch neue Wohngebiete zukünftig verpflichtend mit Glasfaser angeschlossen und es wird erlaubt Ampeln und Laternen als Glasfaserträger und Sendestandorte zu nutzen.

Ist die CDU zuversichtlich, dass die Mindestversorgung von 50 Mbit/s im nächsten Jahr fristgerecht eingehalten werden kann oder löst das Vorhaben die Zeitaufschübe der Elbphilharmonie ab?

Thomas Jarzombek: Auch wenn dieses Ziel vor vier Jahren, als wir es ausgegeben haben, sehr ambitioniert war, ist es, nach allem, was ich höre, realisierbar bis 2018. Aber wir sehen natürlich auch, dass das in der Zukunft nicht reichen wird. Daher haben wir das neue Ziel ausgegeben, alle Haushalte bis 2025 mit einem Gigabit zu versorgen. Wir betrachten das Thema Breitbandausbau gleichwertig mit den Themen Schienen- und Wasserwegeausbau und werden für dieses Vorhaben daher jährlich ein großes Budget zur Verfügung stellen.

Mit 300 Mbit/s im Glasfasernetz beziehungsweise 375 Mbit/s mit LTE ist jedoch noch lange nicht Schluss. Die neuen Technologien sind schon im Kommen. Wann und vor allem wie will Ihre Partei den Ausbau von 5G vorantreiben?

Thomas Jarzombek: Deutschland soll Vorreiter bei der Einführung der nächsten Mobilfunkgeneration - genannt 5G - werden. 5G nimmt die Rolle einer Schlüsseltechnologie für die Entfaltung des digitalen Potenzials ein. Deshalb müssen möglichst schnell weitere Frequenzen bereitgestellt werden. Die Bundesnetzagentur führt deshalb bis Ende September 2017 ein Bedarfsermittlungsverfahren durch, um den Weg für den Mobilfunk der fünften Generation zu bereiten. Die Einführung von 5G wird viele der zukünftigen innovativen digitalen Anwendungen (bspw. autonomes und vernetztes Fahren) nachhaltig unterstützen. Schon jetzt stehen in allen relevanten Frequenzbereichen Testfrequenzen für 5G zur Verfügung.

In einem zweiten Schritt werden wir uns bei zukünftigen Konzepten mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es zu einer verlässlichen und lückenlosen schnellen 5G- Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum kommt. Entlang der Verkehrswege (d. h. entlang von Autobahnen, Bundesstraßen, Landes- und Kreisstraßen sowie Bahnstrecken) muss der 5G-Mobilfunkempfang eine Selbstverständlichkeit sein.

Auch die CDU unterstützt die Pläne, Telekom-Anteile vom Bund zu verkaufen. Die SPD kritisiert das Vorhaben immens und nennt Die Grünen und die FDP wegen den Plänen "[neoliberale] Geister". Die SPD warnt sogar vor einer Zerschlagung des Bonner Providers. Können Sie diese Meinung nachvollziehen?

Thomas Jarzombek: Einem Verkauf der Telekom-Anteile des Bundes stehe ich skeptisch gegenüber. Das Bundesfinanzministerium hat erst kürzlich erklärt, dass grundsätzlich am Privatisierungsziel festgehalten wird und Möglichkeiten der weiteren Privatisierung fortlaufend geprüft werden. Der Bund selbst hält noch 14,5 Prozent, 17,5 Prozent über die KfW. Diese Prüfung berücksichtigt unter anderem die Kapitalmarktsituation, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens sowie die Interessen des Bundes, wie z.B. die Beteiligung an sicherheitsrelevanter Infrastruktur. Speziell vor diesem Hintergrund lehne ich den Verkauf von Anteilen auf dem Finanzmarkt ab.

Weit über die Hälfte aller Festnetz-Kunden erreichen einer aktuellen Studie der Bundesnetzagentur zufolge das Maximum ihrer Bandbreite nicht. Deshalb möchte die Behörde endlich gegen falsche Versprechen und langsames Internet vorgehen. Wie bezieht Ihre Partei dazu Stellung?

Thomas Jarzombek: Der Bundestag hat der Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) bereits im Jahr 2016 zugestimmt. Diese verbessert die Informationsrechte der Endnutzer gegenüber ihrem Festnetz- und Mobilfunkanbieter. Für Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche Datenübertragungsrate vertraglich vereinbart ist. Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur soll überprüft werden können, ob diese auch tatsächlich von den Anbietern geliefert wird. Die Anbieter unterliegen dann einem erheblichen Druck, ihre Versprechen einzuhalten. Die Verordnung ist weitestgehend im Juni 2017 in Kraft getreten, bis Ende dieses Jahres müssen Anbieter die neuen Informations- und Transparenzpflichten umzusetzen.

Außerdem müssen Anbieter ihren Kunden Produktinformationsblätter aushändigen. Diese sollen vor der Unterschrift unter den Vertrag einfach und schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren. Das Informationsblatt enthält Angaben unter anderem über die verfügbaren Bandbreiten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten. Zur Kontrolle der Angaben zu den Bandbreiten stellt die Bundesnetzagentur ein Mess-Tool zur Verfügung.

Die Kunden werden auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind. Auch während des laufenden Vertrags müssen die Kunden in der Rechnung über das Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist informiert werden.