Netzfragen zur Bundestagswahl: "Wir brauchen gigabitfähiges Internet überall"
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Manuel Höferlin (FDP) über die angestrebte 50 MBit/s-Versorgung, Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung und weshalb der Staatstrojaner mehr Risiko als Chance ist
Bevor Manuel Höferlin 2005 Mitglied der FDP wird, machte er sich mit einer IT-Beratung und als Internetprovider selbstständig. Der Jurist wird 2007 zum Geschäftsführer des Kreisverbands Mainz-Bingen sowie zum Kreisvorstand gewählt. Außerdem engagiert sich der Liberale im Gemeinderat, 2008 wird Höferlin Bezirksvorstand. Von 2009 bis 2013 ist Manuel Höferlin Abgeordneter im Bundestag, durch das Scheitern seiner Partei bei den Wahlen 2013 konnte er keine weitere Legislatur antreten.
Während seiner Zeit im Bundestag ist Höferlin nicht nur Vorsitzender der AG IT und Netzpolitik, sondern engagiert sich auch im Innen- und Rechtsausschuss. Als Spitzenkandidat für Rheinland-Pfalz strebt er dieses Jahr wieder den Einzug in den Bundestag an. Im Gespräch mit Roman van Genabith und Tom Jennewein äußert sich der Politiker unter anderem dazu, warum das Netzwerkdurchsetzungsgesetz kein direktes Zensur-Gesetz ist, aber dennoch abgelehnt wird.
Zunächst das Thema Netzneutralität - Diese wurde von der BEREC abgesichert. In Ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl steht aber wieder, dass alle Datenpakete im Netz gleichberechtigt sein müssen. Wurde dieses Ziel bislang nicht erreicht?
Manuel Höferlin: Wir sind der Meinung, dass Datenpakete im Netz immer gleichbehandelt werden sollten. Denn es gibt keinen Grund, bestimmte Anbieter oder Datenpakete schneller zu transportieren. Allerdings gibt es bestimmte Diensteklassen, bei denen es ein berechtigtes Interesse gibt, dass diese nicht stecken bleiben, falls die Bandbreite nicht ausreicht. Netzneutralität wird schließlich erst dann zum Problem, wenn die Kapazität nicht ausreicht.
Um ein Beispiel zu nennen: medizinische Dienste. Diese hätten ein berechtigtes Interesse an bevorzugter Übertragung. Unserer Ansicht nach sollte das Ganze daher neutral durch Diensteklassen gestaltet werden, damit man einen Diensttypus unabhängig vom Anbieter schneller durchlassen kann. Denn wenn bestimmte Anbieter bevorzugt werden, ist das schlicht Wettbewerbsverzerrung. Streng genommen wäre diese Bevorzugung nach Diensteklassen bereits eine Verletzung der Netzneutralität. Jedoch wäre dies in Ordnung, solange es anbieterunabhängig geschieht, hierdurch der Wettbewerb nicht verzerrt wird und auch kleinere Anbieter am Markt eine Chance haben.
Damit haben Sie die Frage, ob es unter bestimmten Bedingungen priorisierte Übertragungen geben sollte, bereits vorweggenommen.
Manuel Höferlin: Genau, das ist unsere Haltung als Freie Demokraten. Sie hatten oben angesprochen, dass es nach den Richtlinien der BEREC keine Verletzungen gäbe. Ich denke, die gibt es durchaus. Beispielsweise StreamOn. Wenn ein Mobilfunkanbieter bestimmte Streamingdienste auf sein Datenvolumen anrechnet und andere nicht, dann ist das eine mittelbare Verletzung der Netzneutralität. Eines der größten Probleme bei der Netzneutralität ist aber doch eigentlich, dass sie zu oft unterschiedlich definiert wird.
Sie haben es gerade angesprochen, StreamOn von der Telekom. Damit hat die Telekom eine Debatte angestoßen, die sich noch eine Weile ziehen wird. Nun hatte die US-Tochter T-Mobile US etwas Ähnliches ja schon lange. In den USA hatte das auch zu Debatten geführt; diese waren jedoch längst nicht so intensiv, wie in Deutschland. Können Sie noch ein paar Worte konkret zu StreamOn und ihrer Position dazu sagen?
Manuel Höferlin: Das Problem liegt eigentlich noch eine Ebene tiefer. Es gibt eine Regulierung der Telekommunikationsnetze nach unterschiedlichen Regeln, abhängig davon, welchen Transportweg das Internet benutzt. Damit beginnt eigentlich das Problem. Denn es macht rechtlich einen Unterschied, ob sie Internet über eine DSL-Leitung, ein Kabel oder über Mobilfunk bekommen. Das hat historisch zwar irgendwo alles seine Gründe, muss aber schlussendlich in eine einheitliche Regulierung münden.
Im Moment wird die Diskussion doch deshalb geführt, weil es unterschiedliche Regulierungsgrundlagen gibt. Dem Nutzer wird es aber zunehmend egal, über welche Infrastruktur er das Internet nutzt. Deshalb darf es bei den Zielen, die wir beim Breitbandausbau verfolgen, auch keinen Unterschied mehr machen. Wir können nicht ständig sagen, dass wir Breitbandtechnologien offen ausbauen wollen und beim Kunden kommt es dann unterschiedlich reguliert an.
Zu StreamOn kann ich nur sagen, letztendlich liegt es nicht an diesem einen Dienst, sondern daran, dass wir Kapazitätsengpässe in dem Bereich haben. Im Prinzip machen es die Kabelbetreiber mit dem Kabelfernsehen ähnlich wie die Telekom, indem sie Kabelfernsehen als ihren Hauptdienst auf dem Kabel ausgeben und die verfügbare Restbandbreite für ein bisschen Internet nutzen.
Für uns geht es deshalb um einheitliche Regulierung des Netzzuganges. Denn wenn man Netzneutralität nicht anbieten kann oder will, muss anbieterneutral, bzw. diensteklassenneutral reguliert werden.