Netzfragen zur Bundestagswahl: "Wir brauchen gigabitfähiges Internet überall"
Seite 3: Fake News & Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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Kommen wir zum Thema Fake News. Würden sie sagen, dass auch die Bundestagswahl in Gefahr ist, von Fake News beeinflusst zu werden?
Manuel Höferlin: Unser ganzes Leben ist in Gefahr, von Fake News beeinflusst zu werden. Das war aber auch schon immer der Fall. Klatsch und Tratsch sind kein neues Phänomen. Von daher würde ich sagen: "Ja".
Wenn Gerüchte erstmal laufen, dann laufen sie. Damit muss man leben. Das ist genau das, was ich seit Jahren anprangere: Dass die Fähigkeit, Quellen korrekt einzuordnen, ein Job, den Journalisten bis dato gemacht haben, heute vom mündigen Internetnutzer selbst übernommen werden muss. Das ist eine Fertigkeit, die man erlernen muss.
Sie sagen in Ihrem Parteiprogramm, dass Sie sich definitiv für Meinungs- und Pressefreiheit einsetzen, wodurch auch gewisse Falschmeldungen abgedeckt sein könnten. Würden Sie also sagen, dass Fake News der FDP kein Dorn im Auge sind?
Manuel Höferlin: Wir haben zum einen verfälschte Behauptungen, mit denen wir schon immer leben mussten, die aber jetzt im Netz eine andere Dimension haben, und zum anderen Hetze und strafrechtlich relevante Inhalte, wie übrigens auch die falsche Tatsachenbehauptung. Gegen die kann man heute bereits vorgehen, wenn sie strafrechtlich relevant ist.
Solange es aber keinen Straftatbestand gibt, muss man sich mit ganz normalen Mitteln dagegen wehren, eben unter anderem dadurch, dass wir dafür sorgen, dass Menschen solche Äußerungen bewerten und einordnen können.
Etwas anderes ist es, wenn es um strafrechtlich relevante Äußerungen geht. Wenn jemand zum Beispiel Volksverhetzung oder Beleidigungen verbreitet, die eine Straftat darstellen. Dazu passt ja auch Ihre Frage, ob wir NetzDG gut finden oder nicht. Nein, finden wir nicht. Denn wir glauben, dass private Rechtsdurchsetzung auch im Netz nicht die richtige Lösung ist.
Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen nicht klar ist, ob etwas gelöscht werden muss oder nicht. Es gab eine Fernsehsendung zu dem Thema, in der selbst Justizminister Maas andere Einschätzungen zur Löschung vorgenommen hat, als die zuständigen Richter oder das Publikum. Das verdeutlicht, wie schwierig es in solchen Grenzbereichen ist. Ich kann nicht nachvollziehen, warum wir gerade bei so einem schwierigen juristischen Problem ausgerechnet Abteilungen von internationalen Konzernen damit befassen oder diesen vertrauen sollten. Facebook und Co. sollten keine Zensurbehörden werden.
Würden Sie also sagen, dass man das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durchaus mit einer Zensur gleichsetzen kann?
Manuel Höferlin: Das NetzDG ist nicht automatisch ein Zensurgesetz, aber, wenn man es umsetzen muss, kann es in Einzelfällen eben auch zu Zensur führen. Wenn beispielsweise jemand, der in einer solchen Abteilung arbeitet, der Meinung ist, eine bestimmte Äußerung sei rechtswidrig, obwohl sie eigentlich noch von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist. Wenn das dann noch ein Journalist ist, der diese Äußerungen getätigt hat, dann sind wir ganz schnell beim Löschen durch Privatpersonen aufgrund von Vermutungen und sogar bei Verletzungen der Pressefreiheit. Dagegen würde es dann Klagen geben.
Meines Erachtens ist im NetzDG der einheitliche Ansprechpartner in den Unternehmen richtig, so dass beispielsweise eine richterliche Entscheidung schnell und rechtssicher zugestellt werden kann.
Wenn also ein Richter im Eilverfahren entscheidet, dass eine bestimmte Äußerung rechtswidrig ist, dann muss das so schnell wie möglich durchgesetzt werden können. Es gibt diese Verfahren ja bereits in Form des einstweiligen Rechtsschutzes bei Gericht. Wenn sie vorläufig Recht bekommen, kann das innerhalb von Stunden durchgesetzt werden.
Die Kommunikation zwischen Behörden und den großen Internetanbietern müsste dementsprechend beschleunigt werden. Es wurde ja immer wieder kommuniziert, dass die noch nicht schnell genug ist. Wobei sich da wahrscheinlich auch schon einiges getan hat.
Manuel Höferlin: Genau. Es sollte in jedem Unternehmen einen in Deutschland bekannten Ansprechpartner geben. Das kann auch eine E-Mailadresse und eine Abteilung dahinter sein, die das durchsetzt und mit der Kommunikation eben schnell und reibungslos möglich ist.
Facebook ist bereits vor einiger Zeit mit Tipps an den Start gegangen, die helfen sollen, Fake News zu identifizieren. Google hat den Faktencheck gestartet, der auf einem ähnlichen Ansatz beruht. Was halten Sie von diesen Initiativen. Haben sie sich die mal angeschaut?
Manuel Höferlin: Nein, ich habe mir diese Maßnahmen noch nicht im Detail angeschaut und kann sie daher auch nicht abschließend beurteilen. Grundsätzlich finde ich solche Initiativen natürlich gut. Allerdings ersetzen sie nicht die Medienbildung, die in der Breite der Gesellschaft anfangen muss. Das Einordnen von Nachrichten, durch einen Quellencheck, was früher Aufgabe von Journalisten war, wird heute Aufgabe eines jeden Nutzers. Diese Fähigkeit fällt aber nicht vom Himmel.
Ab wann werden Social Bots Ihrer Meinung nach zum Problem? Oder sind sie das schon? Sollten sie gekennzeichnet werden?
Manuel Höferlin: Die gehören einfach dazu. Ich persönlich betrachte sie als kein großes Problem. Social Bots haben viele Funktionen. Ähnlich wie ein Messer. Ein Messer kann auch gute und schlechte Funktionen haben. Ein Social Bot kann natürlich gefährlich sein, aber er ist nicht per se gefährlich.
Ich muss zugeben, ich habe zur weiteren Entwicklung auch noch keine abschließende Meinung. Dafür muss man die Entwicklung abwarten. Zurzeit kann man Bots noch ganz gut erkennen. Ob man sie von Vornherein kennzeichnen muss, weiß ich nicht.
Wir nutzen ja selber Social Bots, die aber klar als solche erkennbar sind. Wenn Sie zum Beispiel ein Stichwort an FDPush auf Twitter schicken, dann erhalten sie eine Antwort aus dem Wahlprogramm. Sowas kann ja durchaus auch sinnvoll sein, weil es neue Kommunikationswege öffnen kann.