Netzfragen zur Bundestagswahl: "Wir brauchen gigabitfähiges Internet überall"
Seite 2: Datenschutz & Privatsphäre
Kommen wir zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Es wurde eine Verfassungsklage eingereicht. Ist die FDP strikt dagegen oder gäbe es eine Art entschärfte Version der Vorratsdatenspeicherung, der sie zustimmen könnten?
Manuel Höferlin: Ich habe gemeinsam mit anderen gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Daher beantworte ich die Frage deutlich mit "Nein". Unser Gegenvorschlag ist ein schnellerer und rechtssichererer Zugriff auf bereits vorhandene Daten durch das sogenannte "Quick-Freeze". Dadurch sollen die Ermittlungsbehörden erstmal schneller an diese bereits vorhandenen Daten kommen. Denn wir Freie Demokraten wollen grundsätzlich, dass zunächst alle vorhandenen Mittel ausgeschöpft werden sollten, bevor man die nächste Stufe beschreitet, bei der Freiheiten eingeschränkt werden könnten.
Das Quick-Freeze-Modell funktioniert dabei ganz einfach. Sobald es einen konkreten Verdacht gibt, können Sicherheitsbehörden Einsicht in die vorhandenen Verkehrsdaten beantragen. Der Provider bekommt in diesem Fall zunächst die Anweisung, die Daten nicht zu löschen. Dies kann auch vorgerichtlich erfolgen. Danach muss aber ein Richter den eigentlichen Zugriff auf die Daten gestatten. Wichtig ist, dass es bei personenbezogenen Daten unbedingt einen Richtervorbehalt gibt.
Das Quick-Freeze-Verfahren müsste aber sehr schnell funktionieren und es müsste Ansprechpartner geben, die jeder Zeit zur Verfügung stehen und dann schnell handeln, falls es eine Quick-Freeze-Anfrage gibt.
Manuel Höferlin: Die großen Provider sind sowieso aus technischen Gründen 24/7 erreichbar. Es gibt mittlerweile Melde- bzw. Erreichbarkeitsverpflichtungen für Internetprovider, die eine bestimmte Größe überschreiten. Und nur für diese soll ja auch die Vorratsdatenspeicherung gelten. Aus diesem Grund ist das Argument der Erreichbarkeit für mich nicht haltbar, denn diese Anbieter sind alle schon heute problemlos erreichbar.
Um Ihre nächste Frage vorweg zu nehmen. Ja, in diesem Punkt müssen Polizei und Justiz etwas flotter werden. Das ist aber auch in der analogen Welt der Fall. Wenn da ein Verbrechen geschieht, dann kann die Polizei auch nicht abwarten. Sonst werden sie den Verbrecher sicher nicht schnappen.
Wollen Sie Verschlüsselungsverfahren, die nach aktuellem Stand nicht, oder nur mit sehr großem technischen Aufwand überwunden werden können, in ihrer Anwendung beschränken?
Manuel Höferlin: Nein, im Gegenteil. Wir wollen ein Grundrecht auf Verschlüsselung. Diese Forderung finden sie in unserem Wahlprogramm unter der Überschrift: "Digitale Infrastruktur auf dem neuesten Stand". Darin steht: "Wir Freien Demokraten fordern ein Grundrecht auf Verschlüsselung. Die Weiterentwicklung von Verschlüsselungstechnologien, die Sicherheit von Speicherungssystemen und von qualifizierten Zugriffs- und Berechtigungslogiken muss hierfür stärker vorangetrieben werden." Wir glauben, dass das elementar wichtig ist, um IT-Sicherheit in der Zukunft zu gewährleisten.
Der Zugriff über Staatstrojaner, den die Bundesregierung gerade erst entschieden hat, ist dabei absolut kontraproduktiv.
Innenminister Thomas de Maizière sagt, dass er Verschlüsselung nicht angreifen möchte und stattdessen auf das Endgerät zugreifen wolle. Der Punkt ist, wenn ich das zu Ende denke, heißt das nichts anderes, als dass der Staat Hintertürchen im Betriebssystem erkennt und für sich offen hält, anstatt sie bei den Herstellern schließen zu lassen.
Das ist für uns nicht akzeptabel. Wir denken, wenn der Staat, mit einer relativ überschaubaren Anzahl von Leuten, die daran arbeiten, Hintertürchen findet, um auf Endgeräte zugreifen zu können, dann finden andere diese auch. Die Tür wäre somit auch offen für Straftäter und Betrüger. Das ist nicht die Lösung.
Ihrer Ansicht nach sollten Zero-Day-Exploits also nicht genutzt, sondern an die Hersteller rückgemeldet werden?
Manuel Höferlin: Genauso ist es.
Glauben Sie, dass die Schwächung von Verschlüsselungsverfahren effektiv bei der Bekämpfung von, beispielsweise Terrorismus, geholfen hat?
Manuel Höferlin: Nein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diejenigen, die wirklich Verschlüsselung wollen, diese auch erreichen. Diese Diskussion gibt es ja schon, seitdem PGP Anfang der 90er nicht aus den USA exportiert werden durfte. Damals wurde dann der Quellcode einfach ausgedruckt und abgeschrieben. Das ist für mich das beste Beispiel, wie unsinnig solche Regelungen sind.
Man kann das nicht bremsen, indem man einfach nur die Verschlüsselungssysteme verbietet. Das bringt einfach nichts. Es gibt immer einen Weg, sogar meist einen legalen. Die Schwächung von Verschlüsselung wäre übrigens auch nicht hilfreich, da wir wollen, dass alle Bürger gut geschützt sind und im Internet der Dinge sichere Kommunikation von Endgerät zu Endgerät möglich ist.