Nordirak: Erneute Angriffe von türkischen Kampfdrohnen auf Eziden

Seite 2: USA und Deutschland tragen ebenfalls Verantwortung im Drohnenkrieg der Türkei

Da der Luftraum über dem Irak von den USA kontrolliert wird, tragen die USA indirekt Mitverantwortung für die türkischen Bombardements im Nordirak. Es wäre ein Leichtes, der Türkei den Luftraum im Irak zu sperren. Da dies seit Jahren unterlassen wird, muss man davon ausgehen, dass die USA die völkerrechtswidrigen Angriffe der Türkei auf dem Territorium des Iraks billigen.

Für die tödlichen Anschläge im Nordirak wie auch in Nordsyrien trägt auch Deutschland eine Mitverantwortung: Die türkischen Bayraktar TB2–Drohnen sind u.a. auch mit deutscher Waffentechnik ausgerüstet. Die Kampfdrohne trägt den Namen des Schwiegersohns von Erdogan, dessen Firma die Drohne produziert.

Die deutsche Firma Hensoldt fertigt die Kameras für diese Drohne, welche die ebenfalls mit deutscher Hilfe entwickelten Raketen ins Ziel leiten. Die Bundesregierung ist mit 20 Prozent an Hensoldt beteiligt. Die bayerische Firma MT-Propeller lieferte den Tempomat für die Drohne. Auch der in Deutschland ansässige US-Konzern Continental Motors liefert Teile für die Drohne.

Die in Deutschland ansässige Tochtergesellschaft des europäischen Raketensystementwicklers MBDA, TDW, im bayrischen Schrobenhausen stattete die türkische Panzerabwehrrakete OMTAS mit einem Tandem-Gefechtskopfsystem für die Nutzung in Kampfdrohnen aus (siehe: Internationale Unterstützung für türkische Killerdrohnen). Mittlerweile hat der Rüstungskonzern TDW die Produktionslizenz für 290.000 Euro an die Türkei verkauft.

Die Numerics Software GmbH mit Sitz in Petershausen in Bayern unterstützte die Programmierung von türkischen Drohnen. Die Firma Hengst lieferte den in der Drohne verbauten Kraftstofffilter.

Bei der völkerrechtswidrigen Operation "Olivenzweig" im nordsyrischen Kanton Afrin im Jahr 2018 soll die TB2 innerhalb von vier Monaten 449 Direkttreffer erzielt und in 680 Fällen Kampfflugzeuge oder -Hubschrauber mit ihren Daten zu gezielten Angriffen befähigt haben. Nach dem Bericht aus dem Bundestag war dies die "Feuertaufe" der neu auf dem Markt gekommenen Kampfdrohne (siehe dazu die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, S. 50)

In der Folge kam die TB2 dann für die Tripolis-Regierung in Libyen und im Angriffskrieg Aserbaidschans gegen Armenien zum Einsatz. Die armenische Armee konnte dieser militärischen Überlegenheit Aserbaidschans nichts entgegensetzen. So hatte die Türkei in diesem Konflikt maßgeblich zum Sieg in Berg-Karabach und zur Schwächung Armeniens beigetragen. In der Folgezeit bestellten zahlreiche Länder die türkische Killer-Drohne, unter anderem die Ukraine und Polen.

Da die türkischen Triebwerke nicht besonders leistungsfähig waren, lieferte Österreich anfangs die Rotax-Motoren, stoppte aber die später Lieferung wegen des Einsatzes gegen Armenien. Auch die kanadische Firma Wescam legte ihre Lieferungen nach dem Angriff auf den nordsyrischen Kanton Afrin auf Eis und beendete später die Zusammenarbeit mit der Türkei wegen des Berg-Karabach-Krieges endgültig.

Deutsche Firmen stehlen sich immer wieder aus ihrer Verantwortung, weil viele Einzelkomponenten der Kampfdrohne nicht genehmigungspflichtig sind. Darunter fällt auch das Modul ARGOS-II der Firma Hensoldt, ein Laserbeleuchter und ein Lasermarkierer, der eine Rakete exakt ins Ziel führt. Die Firma lässt die Teile vom Hensoldt-Ableger Optronics Pty in Pretoria in Südafrika anfertigen.

Hier ist die neue Bundesregierung gefragt, endlich für Transparenz und für Mechanismen zu sorgen, welche die indirekte Beteiligung bei der Aufrüstung totalitärer Staaten unterbindet. Im letzten Jahr wurden Exportgenehmigungen für Güter "zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen" mit einem Gesamtwert von fast 13 Millionen Euro in die Türkei erteilt.

Der neue grüne Wirtschaftsminister könnte bei Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter auf einer sogenannten "Endverbleibserklärung" bestehen. Dann müsste sich die Türkei verpflichten, deutsche Erlaubnisse für den Weiterverkauf in Drittstaaten einzuholen. Das würde zumindest den türkischen Spielraum für ihren Export der Kampfdrohnen an andere totalitäre Staaten einschränken.