Normenkontrollklage gegen 25 Millionen schwere Erhöhung der Parteienfinanzierung?
Werden sich die Oppositionsparteien einig, könnten sie das von Union und SPD beschlossene Gesetz zu Fall bringen
Am letzten Freitag, kurz nach dem Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft, erhöhten die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD die Mittel für die Parteienfinanzierung aus der Steuerkasse im Schnellverfahren von bisher 165 auf zukünftig 190 Millionen Euro (vgl. Erhöhung der Parteifinanzierung: Mehr als nur Gier).
Diese Erhöhung ist nicht etwa ein Inflationsausgleich über einen längeren Zeitraum (der ohnehin automatisch erfolgt), sondern wird auf diesen Inflationsausgleich draufgeschlagen, wie der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim der Passauer Neuen Presse (PNP) erklärte. Mit seiner Skepsis gegenüber dieser Erhöhung steht von Arnim nicht alleine da: Bei der Anhörung im Innenausschuss meinten drei der geladenen Sachverständigen, dass sie auf einer rechtlich und argumentativ fragwürdigen Grundlage stehe und im Rahmen einer Normenkontrollklage für verfassungswidrig erklärt werden könne.
Mindestens ein Viertel der Abgeordneten nötig
Eine so genannte "abstrakte" Normenkontrollklage ohne konkrete Betroffenheit kann allerdings nicht jeder einlegen. Berechtigt sind gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 13 Nummer 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes neben den Landesregierungen auch Angehörige des Bundestages, wenn sie zusammengerechnet mindestens ein Viertel der Abgeordneten ausmachen.
Jan Korte, der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, prüft deshalb einen Antrag für solch eine Normenkontrollklage. Nach Angaben seines Büros geschieht das bislang nur zusammen mit den Grünen. Die Linksfraktion verfügt im aktuellen starken Bundestag über 69 Abgeordnete. Die Grünen haben 67, die Liberalen 80. Zusammen haben die beiden Fraktionen 136. Ein Viertel der insgesamt 709 wären jedoch 178 Abgeordnete.
Keine Antwort von der FDP
Später, so heißt es von Kortes Mitarbeiter, will man eventuell die FDP "mit ins Boot holen", bei der eine diesbezügliche Anfrage von Telepolis bislang ohne Antwort blieb. Macht sie nicht mit, weil ihr die zusätzlichen Mittel, die sie selbst bekommt, wichtiger sind als die Wirkung einer Klage, wären Linke und Grüne auf Stimmen aus der AfD angewiesen. Das gleiche gilt für den Fall, dass zwar die Liberalen einer Normenkontrolle zustimmen, aber nicht die Grünen.
In der AfD steht man der Erhöhung der Mittel, von der vor allem Union und SPD profitieren, skeptisch gegenüber: "Die GroKo", so die Abgeordnete Joana Cotar dazu, "genehmigt sich Millionen auf Kosten der Steuerzahler." Derselben Auffassung zeigte sich ihre Parteifreundin Beatrix von Storch. Sie kritisierte auf Twitter unter anderem die Argumentation der Sozialdemokraten, dass die an sie ausgeschütteten Mittel wieder "an den Steuerzahler zurück[fließen würden], weil die Parteien das Geld ja zur Willensbildung der Bürger einsetz[t]en."
Bystron: Digitalisierung sollte nicht zu höherem, sondern zu niedrigerem Mittelbedarf führen
Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron hob gegenüber Telepolis ein anderes SPD-Argument hervor: Dass die Digitalisierung den Parteien Mehrausgaben aufbürde, weshalb sich diese die Mittelzuflüsse erhöhen müssten. Seiner Ansicht nach ist genau das Gegenteil der Fall: "Digitalisierung muss zu Effizienzsteigerung und Kostensenkung führen", so Bystron. Wie sich durch Digitalisierung Geld und Zeit sparen lässt, illustrierte er auch durch die Form seiner Auskunft, die er schneller als die meisten anderen Politiker mit der kostenlosen App Telegram übermittelte
Indirekt gibt auch die SPD zu, dass das Argument mit der Digitalisierung vielleicht nicht das allerüberzeugendste ist, wenn ihr Schatzmeister Dietmar Nietan einräumt, dass die Sozialdemokraten wegen des schlechtesten Wahlergebnisses der Nachkriegsgeschichte etwa 1,6 Millionen Euro weniger ausbezahlt bekamen, aber über zwei Millionen Euro für ihren Bundesparteitag im Dezember und weitere vier Millionen Euro für die darauf folgenden zwei Sonderparteitage, den Mitgliederentscheid und mehrere Regionalkonferenzen ausgaben.
Vielleicht stimmen einem Antrag Kortes auf eine Normenkontrollklage sogar ein paar Abgeordnete aus dem Regierungslager zu. Bei der Abstimmung am letzten Freitag votierten nämlich nur 371 der insgesamt 399 Koalitionsabgeordneten für die Änderung. Allerdings schöpfte an diesem Tag auch die Opposition ihr eigentlich 310 Stimmen starkes Potenzial mit nur 285 Gegenstimmen nicht aus.
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