Erhöhung der Parteifinanzierung: Mehr als nur Gier
- Erhöhung der Parteifinanzierung: Mehr als nur Gier
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Die Parteien haben das Parteifinanzierungsgesetz rechtzeitig zum Beginn der Fußball-WM geändert. Der Griff nach dem Steuersäckel zeugt von Wähler- und Mitgliederverachtung
Wenn die derzeitige Erhöhung der Obergrenzen der Parteifinanzierung in den Medien lediglich als Gier dargestellt werden, so greift dies zu kurz. Natürlich ist es legitim zu kritisieren, dass die Parteien die Digitalisierung als Grund für gestiegene Kosten angeben und sich, pünktlich zur Fußball-WM, noch einmal, salopp gesagt, einen üppigen Schluck aus der Steuerzahlerflasche genehmigen.
Doch die Kritik darauf zu reduzieren, lässt einen wichtigen Punkt außer Acht: Wer die Parteifinanzierung in solch lässiger Weise nutzt, um seine Finanzen aufzupolieren, dem ist die Bevölkerung letztendlich egal, genau wie seine Aufgabe als Partei(mitglied).
Völlig losgelöst - das vergessene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
In einem Urteil aus dem Jahr 1992 - siehe dazu auch den Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2001 - hat das Bundesverfassungsgericht zum Thema Parteienfinanzierung deutliche Worte gefunden. Es hat mit folgenden Worten noch einmal klar erläutert, dass es nicht um einen Selbstbedienungsladen geht.
Gelder, die aus dem Gesetz resultieren, sollen den Parteien einen Grund zur (Selbst-)Reflektion geben, wenn sie diese für nicht mehr ausreichend halten, da die staatlichen Zuwendungen nicht die Unterstützung der Bevölkerung ersetzen sollen.
Die Parteien dürfen durch staatliche Zuwendungen nicht aus der Notwendigkeit entlassen werden, sich um aktive - auch finanzielle - Unterstützung aus der Bevölkerung zu bemühen. Die Art und Weise, in der der Staat Leistungen erbringt, muss die gesellschaftliche Verwurzelung der Parteien festigen. Diesem Gebot wird Rechnung getragen, wenn in den Maßstab der Verteilung der öffentlichen Mittel neben dem Erfolg, den eine Partei beim Wähler erzielt, die Summe der Mitgliedsbeiträge und der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden zu einem jeweils ins Gewicht fallenden Anteil eingehen.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Dzember 2001
Das Parteifinanzierungsgesetz soll gewährleisten, dass Parteien mit genug Geld ausgestattet werden, um ihren Aufgaben nachzukommen. Es ist so formuliert, dass sich sowohl die Anzahl der Wähler als auch die Mitgliedszahlen der Parteien auf die Höhe der von ihnen erhaltenen Gelder auswirken. Die Höhe soll als Indikator für den Rückhalt der jeweiligen Partei(en) innerhalb der Bevölkerung dienen, denn die durch das Gesetz gezahlten Gelder sind nur als Teil der Gesamtfinanzierung gedacht.
So wie auch bei Vereinen dienen die Gelder insofern nicht nur dem Geldausgeben und dem beliebigen Wunsch nach mehr, sondern letztendlich auch als dauerhafte Überprüfung des eigenen Wirkens, insofern auch der Aufdeckung von Fehlern.
Sinken die Beiträge zu stark, so muss ein Verein sich überlegen, ob er entweder zu geringe Beiträge erhebt für seine Aufgaben oder aber nicht mehr genug Mitglieder erreicht, was sich ja auch an den Mitgliedszahlen zeigt.
Trennen sich zu viele Mitglieder vom Verein, stellt sich die Frage, ob er noch zeitgemäß ist, und was zu tun wäre, um wieder mehr Mitglieder von sich zu überzeugen. Die Gelder, die insofern vom Steuerzahler als Resultat des Parteienfinanzierungsgesetzes an die Parteien gezahlt werden müssen, dürfen also nicht losgelöst von den Wahlergebnissen und Mitgliederzahlen betrachtet, sondern müssen direkt mit ihnen verknüpft werden.
Die Entwicklung gerade auch der SPD spricht hier Bände - die Mitgliederzahlen sinken weiter und das letzte Wahlergebnis bei einer Bundestagswahl war desaströs. Dennoch agiert die SPD im Besonderen als wäre sie von den Fehlern der letzten Jahre völlig überrascht und würde insofern keinerlei Zusammenhang zwischen diesen Fehlern, den Wahlergebnissen, Mitgliederzahlen und somit auch den Geldern aus dem Parteifinanzierungsgesetz sehen.
Der Rückhalt in der Bevölkerung
Das BverfG hat in seinem Urteil mehrmals verdeutlicht, dass die Obergrenzen die Verwurzelung der Partei in der Gesellschaft widerspiegeln sollen. Hierbei ist zu beachten, dass es zwei Obergrenzen gibt.
Die relative Obergrenze, die die Summe aller selbst erwirtschafteten Einnahmen einer Partei darstellt sowie die absolute Obergrenze, die das jährliche Höchstvolumen der Gelder, die von staatlicher Seite an die Parteien ausgezahlt werden, bedeutet. Diese Obergrenze wird jedes Jahr an einen Preisindex angepasst, der sich an "für eine Partei typischen Ausgaben" orientiert, d.h. sie steigt jedes Jahr ohnehin an.
Doch ab 2019 soll sie um 25 Millionen auf 190 Millionen statt wie bisher 165 Millionen Euro angehoben werden. CDU/CSU und SPD werden am meisten davon profitieren.
Wenn Wähler wie auch Mitglieder beschließen, die Partei durch eine Beendigung der Mitgliedschaft bzw. fehlende Wahlstimmen abzustrafen, sinkt schon durch die fehlenden Mitgliedsbeiträge die relative Obergrenze. Dies ist ein deutliches Signal dafür, dass der Rückhalt in der Bevölkerung abnimmt.
Für die betroffene Partei, die insofern den fehlenden Rückhalt auch finanziell bemerken muss, bedeutet dies somit, dass sie den Rückhalt in der Bevölkerung, den sie genießt, wieder verstärken muss. Dies wiederum bedeutet eine wirklich schonungslose Analyse der bisherigen Fehler, den verstärkten Kontakt mit jenen, die sich ent- oder getäuscht fühlen und eine Erneuerung der Partei, die den Namen verdient.
In der Zwischenzeit gilt es, mit weniger Geld auszukommen, weil dies letztendlich der Wähler- und Mitgliederwille war und ist. Die SPD hat sich für eine dritte Option entschieden: Sie ignoriert das Signal und nutzt die Gunst der Stunde, um die absolute Obergrenze anzuheben und die Verluste bei der relativen Obergrenze auszugleichen.
Es ist für die Bewertung dieses Handelns irrelevant, ob tatsächlich durch die Digitalisierung höhere Kosten für die Partei entstanden sind oder nicht. Es ist eine arrogante und dreiste Methode, um das, was Wähler und Mitglieder deutlich machten, zu ignorieren und sich auf eine Art und Weise zu bedienen, die keinem die Möglichkeit lässt, sich zu weigern.