Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Reform und Finanzierung auf dem Prüfstand

Hundert-Euro-Schein mit Sendeturm

Machtproben: Auf die Konferenz der Länderchefs kommt es an. Einigung über den Rundfunkbeitrag ist offen. Erhöhung wird sich verzögern.

Vom 23. bis 25. Oktober beraten die Regierungschefs der 16 Länder über den Reformstaatsvertrag der öffentlich-rechtlichen Sender. Thema der Beratungen ist auch ein Finanzierungsstaatsvertrag. Dazu muss der Streit über die von der KEF empfohlenen Erhöhung der Rundfunkgebühr geklärt werden. Aktuell herrscht darüber keine Einigkeit unter den Ländern.

Sowohl ein "Ja" zum Finanzierungsstaatsvertrag mit der Rundfunkgebühren-Erhöhung wie auch ein "Nein" braucht Einstimmigkeit. Ansonsten drohen Klagen gegen einzelne Bundesländer.

Mehrere Machtproben

Somit stehen Machtproben an: im Konflikt unter den Ländern und im Konflikt zwischen den Nein-Ländern und den Vertretern der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.

Sollte die Erhöhung der Rundfunkgebühr nicht so erfolgen, wie es die Richtlinien der Verfassung vorgeben, kommt die Sache vors Verfassungsgericht. Die Absicht haben Vertreter der öffentlich-rechtlichen Anstalten bereits mehrfach deutlich gemacht.

Flagge aus Hamburg

Von den Ländervertretern, die sich hinter den Interessen der Anstalten stellen, gab es vor ein paar Tagen ein deutliches Signal aus Hamburg. Dessen Kultur- und Mediensenator Carsten Brosda (SPD) hatte in einem Interview mit dem Magazin Kulturzeit auf 3sat klar gemacht, dass es für ihn eine direkte Verbindung zwischen dem Reformvorhaben der öffentlich-rechtlichen Sender und dem Rundfunkbeitrag gibt.

"Sollte keine Einigung über den Rundfunkbeitrag erzielt werden, drohe das gesamte Reformvorhaben zu scheitern", so seine Flagge im Streit der Positionen. Man kann davon ausgehen, dass sich Brosda des Rückhalts aus Ländern wie Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, dem Saarland oder Bremen sicher sein kann.

Länder, die auf Reformen setzen

Dem stehen Länder gegenüber, die sich bisher mit einem eindeutigen Ja zur Gebührenerhöhung zurückgehalten haben. Aus dem Landtag in Schleswig-Holstein kam im Juli das Signal einer Zustimmung zur Verbindung von Reformen des ÖRR und Gebühren. Untermauert mit einem fraktionsübergreifenden Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, was eine Bereitschaft zum Einlenken andeutet.

Aus Hessen wurde im Juli gemeldet, dass man einer "klaren Schrittfolge – erst Reformen, dann Rundfunkbeitrag" folge, so der Chef der hessischen Staatskanzlei, Benedikt Kuhn (CDU).

Eine definitive Positionierung des NRW-Staatskanzleichefs Nathanael Liminsk zur aktuellen Erhöhung steht ebenfalls noch aus. In der Vergangenheit warb er für einen "stabilen Beitrag" und ein Zusammendenken von "Auftrag, Angebot und Akzeptanz".

Vom Nein-Sager zum Ja-Sager

Niedersachsen schwenkte kürzlich aus dem Kreis der Nein-Sager aus: Der Chef der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, sprach laut der Hannoverschen Allgemeine Anfang letzter Woche dafür aus, den Rundfunkbeitrag ab Januar 2025 anzuheben.

Die Nein-Sager

Aus vier Ländern steht bislang ein deutliches "Nein" zur Beitragserhöhung: Sachsen-Anhalt, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

In den drei Bundesländern Sachsen, Thüringen und Brandenburg ist die Sache kompliziert, da die Regierungsbildungen noch im Gange sind und wahrscheinlich bis zum Treffen des Ministerpräsidenten nicht abgeschlossen sind. Formell ist es möglich, dass die geschäftsführenden Regierungen Staatsverträge unterzeichnen können.

In der politischen Wirklichkeit sieht die Sache nicht so eindeutig aus, da gibt es über das Formale hinaus wichtuge Erwägungen.

Reform und Rundfunkbeitrag

Die Diskussion entzündet sich an den divergierenden Ansichten über die Finanzierung des ÖRR. Während ARD und ZDF auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags pochen, sehen einige Länderchefs, darunter Haseloff in Sachsen-Anhalt, derzeit keinen Spielraum für eine Beitragserhöhung. Sie fordern stattdessen eine Strukturreform, die langfristig Beitragsstabilität gewährleisten soll.

Haseloff spricht sich sogar für eine "Auszeit" aus, um die Wirkung der Reformen abzuwarten, bevor über eine Anpassung des Beitrags entschieden wird.

Die Rundfunkkommission der Länder erhielt über 15.000 Stellungnahmen zu den Reformplänen, die bis zum 11. Oktober eingereicht werden konnten. Trotz der großen Resonanz ist die Frage des Rundfunkbeitrags aus den aktuellen Reformplänen ausgeklammert.

Erhöhung des Beitrags frühestens im Sommer 2025

Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkpolitik der Länder und Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, äußerte sich optimistisch, dass die Ministerpräsidenten den Reformstaatsvertrag verabschieden und die noch offenen Fragen klären werden.

Raab sieht in der Mehrheit der Länder die Bereitschaft, auch den Finanzierungsstaatsvertrag einzubeziehen und damit den Weg für die Unterrichtung der Landesparlamente freizumachen.

Da der Reformstaatsvertrag und ein Finanzierungsstaatsvertrag erst in Kraft treten können, wenn alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben, und dies, wie der epd vorrechnet, "frühestens im nächsten Sommer der Fall" sein wird, bleibe auch der Rundfunkbeitrag auf der jetzigen Höhe von 18,36 Euro pro Monat.