Pauschale statt Kopierschutz im Internet

Um einen umstrittenen Gesetzesentwurf für einen umfassenden Kopierschutz in den USA zu verhindern, sucht die IT-Branche nach Alternativen wie einer Gebühr, die an Internetprovider zu entrichten wäre

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Vor kurzem stellte der demokratische Abgeordnete Fritz Hollings, der auch der Vorsitzende des Handelsausschusses des US-Senats ist, einen Gesetzesentwurf vor, der einen umfassenden Kopierschutz gewährleisten soll. Um das unautorisierte Kopieren von copyrightgeschützten Werken zu verhindern, soll in allen Geräten von Fernsehapparaten über Settop-Boxen oder CD-Spielern bis hin zu Computern ein gesetzlich vorgeschriebener Kopierschutz eingebaut werden. Das geht auch manchen Unternehmen viel zu weit.

Der umstrittene Consumer Broadband and Digital Television Promotion Act (CBDTPA), der auf dem früheren Gesetzesentwurf Security Systems Standards and Certification Act (SSSCA) fußt, betrifft alle "Digital Media Devices", mit denen Inhalte kopiert werden können. Gemeint sind damit Geräte und Programme (Kopierschutztechnik in alle digitalen Geräte). Hinter dem Gesetzesentwurf steht natürlich die Content-Industrie, während es die IT-Branche sowie die Hersteller von Unterhaltungselektronik ablehnen. Hollings will mit seinem Gesetzentwurf die größere Verbreitung von hochwertigen digitalen Angeboten vornehmlich im Breitband-Internet oder digitalem Fernsehen sichern und damit die für die US-Wirtschaft wichtige Unterhaltungsbranche fördern. Die Konsumenten hätten diese Technologien nur zögerlich angenommen, weil zu wenige Inhalte vorhanden seien, die Content-Branche wiederum halte sich aus Angst vor Urheberrechtsverletzungen durch Raubkopien zurück, die zu großen Verlusten führe.

Nachdem die IT-Branche zunächst nur auf Ablehnung gesetzt hatte, scheint man jetzt umzudenken und Alternativen zu entwickeln. Man dürfe die Diskussion nicht einseitig auf den Urheberrechtsschutz ausrichten, wie es der CBDTPA mache, sagte Sarah Deutsch, Vizepräsidentin und Rechtsexpertin des Telekommunikationsunternehmens Verizon gegenüber Newsbytes. Neben dem Urheberrechtsschutz müsse auch das Recht auf Privatkopie (fair use) und die Gewährleistung eines Zugangs zu urheberechtlich geschützten Werken im Internet berücksichtigt werden.

Nach Deutsch definiere der Gesetzentwurf den Begriff des "Digital Media Device" zu weit. Wenn alle Programme und Geräte, die Kopien herstellen können, betroffen wären, würde dies auch für Server oder Router gelten, die temporäre Kopien herstellen. Internetprovider wie Verizon müssten auf eigene Kosten das gesamte Netzwerk umrüsten, um es den jeweiligen Urheberrechtsbestimmungen anzupassen, während die Contenprovider zu nichts verpflichtet würden. Nach dem Gesetzesentwurf müsste ein Unternehmen auch Strafe zahlen, wenn Geräte irrtümlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk übermitteln, weil beispielsweise das digitale Wasserzeichen nicht erkannt wurde.

Viele der Probleme ließen sich nach Ansicht von Deutsch vermeiden, wenn beispielsweise Internetbenutzer eine Gebühr an die Internetprovider für die Benutzung von urheberrechtlichen Inhalten entrichten würden, die heruntergeladen oder gestreamt werden können. Eine solche Copyright-Lizenz müsste vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Dadurch würde sichergestellt, dass die Benutzer keine Urheberrechtsverletzung begehen, während die Content-Eigner eine neue Einnahmequelle hätten.

Nach Deutsch würden bereits eine ganze Reihe von Unternehmen sich mit einer solchen zwangsweise erhobenen Copyright-Pauschalabgabe als einem Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen anfreunden. Wie allerdings dann im Internet das Problem auch auf internationaler Ebene geregelt werden könne, teilte Deutsch nicht mit.

Der Gesetzentwurf von Hollings sieht vor, dass die Contentunternehmen, die Hersteller von Geräten und Verbraucherverbände sich auf Standards einigen müssten, die dann gesetzlich vorgeschrieben würden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, werde die Federal Communications Commission (FCC) in Absprache mit den Unternehmen nach technisch machbaren Lösungen für die Kopierschutztechnik suchen. Die Software sollte Open Source sein, zudem billig, verlässlich, nicht zu knacken, erweiterbar und verbesserbar, die Leistung dürfe nicht beeinträchtigt werden.