Pendlerpauschale und Alternativen: Was wäre sozialer und besser fürs Klima?

Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, kommt aber vor allem Besserverdienenden und Autofahrern zugute. Symbolbild: Pixabay Licence

Eine Reform der Entfernungspauschale steht aus. Laut einer Studie profitieren aktuell vor allem Gutverdiener. Drei Reformvorschläge von NGOs liegen jetzt auf dem Tisch.

Die Entfernungspauschale soll noch in dieser Legislaturperiode nach ökologisch-sozialen Gesichtspunkten reformiert werden. Das zumindest hat sich die Bundesregierung im Koalitionsausschuss Anfang 2022 vorgenommen. Bisher hat sie diese Pauschale aber nur mehrfach erhöht.

Seit Januar 2022 liegt sie ab dem 21. Kilometer zwischen Wohnadresse und Arbeitsstätte bei 38 Cent pro Kilometer, davor im Normalfall bei 30 Cent. Sie ist steuerlich absetzbar und gilt für alle Verkehrsmittel. Dennoch wird sie als klimaschädlich und sozial ungerecht kritisiert.

Eine Studie des Forums Sozial-Ökologische Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland, des Deutschen Caritasverbandes und des WWF Deutschland ergab, dass mehr als 40 Prozent der Subvention an die 30 Prozent mit den höchsten Einkommen fließen.

Besserverdienende haben demnach tendenziell längere Arbeitswege, pendeln häufiger und weisen höhere "sonstige Werbungskosten" auf. Rund 60 Prozent der Steuerpflichtigen profitieren gar nicht von der Entfernungspauschale, da sie unter dem Werbungskostenpauschbetrag bleiben. Das FÖS hat nun auch drei Reformoptionen dargelegt, die für reichlich Diskussionsstoff sorgen könnten.

Drei Reformvorschläge, viel Diskussionsstoff

Erstens: Eine vollständige Abschaffung der Entfernungspauschale mit Ausnahmeregelung für Härtefälle. Dies wäre im internationalen Vergleich nicht unüblich, argumentiert das FÖS. In vielen Ländern gelte das "Werkstorprinzip" – und demnach gebe es gar keinen Grund für eine steuerliche Absetzbarkeit der Wegekosten.

Finanzielle Einbußen hätten laut der Studie vor allem Menschen mit höheren Einkommen. Die freiwerdenden Mittel im Bundeshaushalt könnten anderweitig für Klimaschutz und sozialen Ausgleich eingesetzt werden.

Zweite Möglichkeit: Mit einem einkommensunabhängigen Mobilitätsgeld bekämen alle Pendlerinnen und Pendler den gleichen Betrag pro Entfernungskilometer gutgeschrieben, was die Verteilungswirkung des Instruments verbessern könnte.

Dritte Option: Eine ÖPNV-abhängige Pauschale könnte die aus Klimaschutzgründen angestrebte Verlagerung des Verkehrs zu Bus und Bahn fördern, denn der Pkw-Pendelverkehr würde dann deutlich geringer subventioniert. Absetzbar wären nur noch Kosten in Höhe des Deutschlandtickets, abgesehen von Fällen, in denen die Nutzung von Bus und Bahn nicht möglich oder zumutbar wäre.

"Die Entfernungspauschale wurde zuletzt gleich zwei Mal angehoben", betont Matthias Runkel, Leiter Verkehrs- und Finanzpolitik beim FÖS. Als Kompensation für den CO2-Preis im Bereich Wärme und Verkehr sowie im Rahmen des ersten Entlastungspakets als Reaktion auf die Energiepreiskrise. "Das wirkt dem Klimaschutz direkt entgegen und ist auch als soziale Ausgleichsmaßnahme nicht geeignet."

Widerstände dürfte es gegen solche Reformvorschläge erfahrungsgemäß vor allem aus den Reihen der FDP und von Bundesverkehrsminister Volker Wissing geben. Er gilt als Freund es motorisierten Individualverkehrs und hat die Umsetzung des Taktfahrplans für die Deutsche Bahn Anfang dieses Jahres erst einmal auf 2070 verschoben.