Problemfall Industrie: Kriegt sie die Klimakurve?
Seite 2: Streit um blauen Wasserstoff
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Bei den Verträgen handele es sich um Risikoabsicherungsinstrumente, die die Kostendifferenz klimafreundlicher Verfahren gegenüber konventionellen Verfahren abdecken sollen, solange letztere noch günstiger sind. Werde das neue Verfahren dann günstiger als das konventionelle, müssten die Unternehmen daraus entstehende Mehreinnahmen an den Staat zurückzahlen. Nach Angaben des BMWK sollen Klimaschutzverträge in einem zweistelligen Milliardenbereich abgeschlossen werden.
Interessierte Unternehmen müssen nun in den nächsten zwei Monaten vorbereitende Informationen ans Ministerium übermitteln, danach soll es im Winter ein Gebotsverfahren geben. In diesem sollen diejenigen Unternehmen ausgewählt werden, die die geringsten Vermeidungskosten je Tonne CO2 haben.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Auktion ist, dass das Unternehmen zu einer emissionsintensiven Branche gehört, dass am Ende der Investition mindestens 90 Prozent weniger CO2-Äquivalente emittiert werden als bei einer vergleichbaren konventionellen Anlage und dass eine solche Referenzanlage mindestens 10.000 Tonnen CO2-Äquivalente ausstoßen würde. Mit letzterem Kriterium steht das Förderinstrument nicht allein Großunternehmen offen.
Im Bericht des WWF werden Klimaschutzverträge als ein Instrument genannt, das den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit geben könne, solange der CO2-Preis noch nicht die nötige Höhe erreicht habe. Allerdings möchte der WWF nur den Einsatz von grünem Wasserstoff subventioniert sehen, keinesfalls den von blauem Wasserstoff.
Unter blauem Wasserstoff versteht man solchen, der durch Dampfreformierung fossiler Brennstoffe gewonnen wird, wobei aber CO2 abgeschieden und anschließend unterirdisch eingelagert wird. Grüner Wasserstoff wird hingegen durch die Spaltung von Wasser per Elektrolyse unter Einsatz erneuerbaren Stroms gewonnen, hier fallen also keine Treibhausgase an.
In den Förderrichtlinien des BMWK wird blauer Wasserstoff jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu heißt es:
Sofern Wasserstoff eingesetzt wird, muss dieser die strengen Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen. Insbesondere darf blauer Wasserstoff nur dann eingesetzt werden, wenn bei dessen Herstellung nur geringe Emissionen entstehen. Wer den besonders sauberen grünen Wasserstoff einsetzt, erhält eine höhere Förderung als bei Einsatz von blauem Wasserstoff.
In den Richtlinien wird außerdem darauf hingewiesen, dass das Gebotsverfahren noch von der EU-Kommission im laufenden Notifizierungsverfahren genehmigt werden und die zuwendungsrechtliche Prüfung durchlaufen müsse.
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