Rassistische Fahndungsraster
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Oberverwaltungsgericht erklärt Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe als unzulässige Diskriminierung, kaum vorstellbar ist jedoch, dass damit auch diese Praxis ein Ende haben wird.
Sie zählt zu den augenfälligsten Zynismen des deutschen Polizeirechts und ist schon seit langem ein juridisches Füllhorn für Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit nicht-deutschem Aussehen und anderen "Norm-Abweichlern": die sogenannte anlasslose, verdachtsunabhängige Personenkontrolle (auch Schleierfahndung genannt). Angeblich ohne besonderen Verdacht dürfen auf dieser in mehreren Polizeigesetzen der Länder und des Bundes verankerten Rechtsgrundlage Personen nach ihren Absichten und ihrer Herkunft befragt, ihre Personalien verlangt und mit dem Fahndungsbestand abgeglichen sowie ihre Sachen durchsucht werden.
Theoretisch kann jeder Mensch in diese Kontrolle geraten. Tatsächlich sind von derartigen Maßnahmen aber nur Menschen betroffen, denen die Polizei anzusehen glaubt, dass sie jedenfalls nicht unverdächtig sein können, wenn auch ihr Aussehen allein sie natürlich nicht verdächtig machen dürfte - deswegen handelt es sich ja auch um verdachtsunabhängige Kontrollen. Wenn aber der Grund für solche Kontrollen in der "Abwehr und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität" oder der "Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise" zu suchen ist, wer käme auf die Idee, einen blonden und blauäugigen Mann mit bayerischem Akzent zu kontrollieren? Obwohl das wirklich verdachtsunabhängig wäre. Am Montag hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz polizeiliche Personenkontrollen, die ausschließlich aufgrund der Hautfarbe eines Menschen erfolgen, als unzulässige Diskriminierung festgestellt und für rechtswidrig erklärt.
Diese Story könnte aus einem Drehbuch stammen:
Szenen aus einem deutschen Regionalzug
Szene 1: Am Freitag, den 3. Dezember 2010, besteigt ein 25jähriger Student einen Regionalzug nach Frankfurt am Main. Er studiert an der Uni Kassel und möchte über das Wochenende zu seinen Eltern fahren. Zusammen mit anderen Reisenden teilt er sich ein Gruppenticket und nimmt in einem Großraumabteil Platz. Nach dem zweiten Zwischenhalt beschließt er, sich einen Tee zu holen und verlässt das Abteil auf der Suche nach einem Kaffeeautomaten.
Szene 2: Auf dem Hauptbahnhof Kassel schieben sich Menschenmengen durch die Unterführungen und streben den Gleisen zu. Auch in der zuständigen Bundespolizeiinspektion herrscht Hochbetrieb. Zwei Beamte Ende 40 nehmen ihre Uniformjacken von den Stuhllehnen und schicken sich zum Streifgang an. Da läuft eine Anweisung des Bundesministeriums des Innern über das Fax, die wenig später auch vom Landesinnenministerium Hessen bestätigt wird: Wegen erhöhter Gefahr terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund seien verstärkt entsprechende Kontrollen in Zügen, auf Bahnhöfen und Flughäfen durchzuführen. "Auch das noch", stöhnen die Beamten und besteigen planmäßig den Regionalzug nach Frankfurt am Main. Diesen Zug nehmen die beiden öfter, um verdächtige Reisende auf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz zu kontrollieren und so illegale Einreise zu verhindern. "Zugstreife" heißt das bei ihnen.
Wachsam bahnen sie sich ihren Weg durch die überfüllten Abteile. Da kommt ihnen auf dem Gang ein junger Mann mit einem Teebecher in der Hand entgegen. Er hat dunkle Haut und trägt kein Gepäck bei sich. Die Beamten tauschen einen Blick, dann spricht der jüngere ihn an: "Guten Tag junger Mann, Bundespolizei. Darf ich fragen, wohin Ihre Reise geht? Bitte weisen Sie sich aus!" Der angesprochene Mann, es ist der Student aus Szene 1, versucht sich an den Beamten vorbei zu drängeln. Einer hält ihn am Arm und wiederholt die Aufforderung. Der junge Mann weigert sich: "Ich zeige euch nichts." Ein Schaffner tritt ins Bild und verlangt von dem Studenten den Fahrschein. Er habe keinen dabei, erklärt dieser, der sei am Sitzplatz.
Szene 3: Die zwei Beamten und der Schaffner begeben sich, den jungen Mann vor sich herführend, durch die Abteile zu dessen Platz. Er beschwert sich laut, fragt, warum die Polizei ausgerechnet ihn kontrolliere, und bezweifelt, dass die Beamten dies überhaupt dürfen. Am Sitzplatz angekommen zeigt er keine Ausweispapiere vor und sagt auch seinen Namen nicht. Inzwischen lässt sich einer der Beamten von einer Frau den Gruppenfahrschein zeigen. Der andere Beamte greift nach dem Rucksack des jungen Mannes und durchsucht ihn, findet aber keinen Ausweis. Er erklärt ihm, wenn dieser sich nicht ausweisen könne, müsse er mit zurück nach Kassel, um dort die Personalien festzustellen.
Der Student: "Das erinnert mich an etwas."
Ein Beamter: "Woran erinnert Sie das denn?"
Der Student: "Das erinnert mich an die Methoden der SS."
Der Beamte: "Wollen Sie mich beleidigen?"
Der Student: "Nein."
Der Beamte: "Dann sagen Sie doch, dass ich ein Nazi bin." Der Student: "Nein, das sage ich nicht."
Szene 4: Auf dem Bahnsteig von Treysa. Der Zug rollt aus dem Bahnhof, auf dem Bahnsteig stehen die beiden Bundespolizisten. Einer schubst den widerstrebenden Studenten vor sich her. Ein Beamter tastet ihn oberflächlich nach Waffen ab. Der Student wehrt sich. Die Beamten halten ihn fest. Nichts. Eine Beamtin und ihr Kollege von der herbeigerufenen Hessischen Polizei betreten den Bahnhof, finden aber auch keine Papiere. Der Student weigert sich beharrlich, versucht die Situation ins Komische zu rücken. Lautstark reden die Beteiligten auf einander ein. Reisende werden auf die Gruppe aufmerksam und kommen näher. Sie beobachtet, wie der hessische Polizist den Studenten zu den Gleisen drängt und ihm etwas ins Ohr flüstert. Dieser reagiert erschreckt und fragt laut, ob der Beamte ihn provozieren wolle. Eine junge Frau spricht den Beamten an, was das solle. Dieser raunt ihr nur zu, sie könne auch gleich mit auf das Revier kommen. Zu ihrer Begleiterin sagt er, sie hätte gar keine Rechte. Als sie dem Angeklagten hinterherruft, er habe auch seine Rechte, erwiderte einer der Beamten: "Du kannst mich mal!"