Rasterfahndung in Berlin für unzulässig erklärt

Da die Bundesregierung nicht von einer konkreten Terrorismusgefahr in Deutschland ausgeht, hat das Berliner Landgericht der Klage von drei ausländischen Studenten stattgegeben

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Das Landgericht Berlin stimmte am Dienstag der Klage dreier ausländischer Stundenten gegen die Rasterfahndung zu (Politischer Sprengstoff). Die Richter erklärten die Weitergabe der persönlichen Daten der Studenten nur dann für zulässig, wenn eine direkte Gefahr gegen die Sicherheit des Landes bestehe. Die habe die Bundesregierung allerdings mehrfach verneint, heißt es in der Begründung des Urteils.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte nach den Terroranschlägen in den USA am 11. September die Rasterfahndung "zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" angeordnet, um nach sogenannten Schläfern zu suchen. Dabei wurde ein umfangreicher Kriterienkatalog gutgeheißen, den heise online Anfang Oktober veröffentlichte. Demnach hatten die Ermittler Ausländer aus Afghanistan, Saudi-Arabien, Algerien, Lybien, Irak, Iran, Jordanien, Syrien, Ägypten, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate, Libanon, Jemen, Sudan und Pakistan im Visier.

Bei den Personengruppen interessierten sich die Strafverfolger für die Kriterien männlich, islamische Religionszugehörigkeit "ohne nach außen tretende fundamentalistische Grundhaltung", legaler Aufenthalt in Deutschland, keine eigenen Kinder und "technisches Studium". Die Datenfilter waren zudem auf Mehrsprachigkeit, keine Auffälligkeiten im allgemeinkriminellen Bereich, rege Reisetätigkeit, häufige Visabeantragungen, finanzielle Unabhängigkeit sowie Flugausbildung ausgerichtet.

Als Grundlage für den Abgleich konnten die Datenbanken von Einrichtungen wie dem Landeseinwohneramt Berlin, Hochschulen beziehungsweise Universitäten und Fachhochschulen des Landes, Ver- und Entsorgungsunternehmen in Berlin (Gas, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Recycling), Einrichtungen mit Bezug zur Atomenergie sowie öffentlichen und privaten Institutionen mit Bezug zu chemischen, biologischen oder radiologischen Gefahrenstoffen dienen. Herangezogen werden durften auch die Dateien von den Betrieben des öffentlichen Nahverkehrs, von Kommunikationsdienstleistern, Flughafengesellschaften, Sicherheitsdiensten, Luftfahrtschulen und Luftfahrtunternehmen. Interessant erschienen den Ermittlern außerdem Catering- und Reinigungsfirmen.

Allein an den Berliner Universitäten blieben so bereits nach wenigen Tagen knapp 1000 Studenten im Raster hängen. Was nun mit dem gesamten Datenbeständen passieren soll, ist noch offen. Sollte das Urteil rechtsgültig werden, müssten sie wohl gelöscht werden. Überdies müssten Daten, die in andere Bundesländer gegangen sind, zurück geholt werden.

Der Berliner Innensenator Erhart Körting (SPD) ist mit dem Urteil sichtlich nicht zufrieden. Die Entscheidung sei "rechtlich schlichtweg falsch", sagte er gegenüber der taz. Die gesammelten Daten der drei Kläger würden zwar aus Achtung vor dem Gerichtsbeschluss, so Körting zu AP, nicht mehr verwendet, auch die Universität müsse vorerst keine Informationen mehr über Studenten herausgeben. An der Rasterfahndung will der SPD-Mann aber dennoch festhalten, schließlich besteht für ihn weiterhin die Gefahr von Terrorschlägen. Körting kündigte an, den Gerichtsbeschluss anzufechten. Wenn das nichts nütze, sei der Gesetzgeber gefordert.

"Wir können es nicht hinnehmen, dass wir die Terroranschläge vom 11. September gehabt haben und dass wir wissen, es gibt mögliche weitere Terroristen und keine Befugnis haben zu detektivischen Ermittlungen. Dass wir tatenlos zusehen, ist mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar." - Erhart Körting

Auch in Hessen steht die Rasterfahndung auf dem Prüfstand: Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte sowohl entgegen der Meinung des Amts- als auch des Landgerichts Wiesbaden befunden, dass die gezielte Durchsuchung der Datenbestände von Behörden und Unternehmen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Ein sudanesischer Student hatte gegen die Rasterfahndung in Hessen geklagt. Das Verfahren ist nun in den Revisionsprozess gegangen. Das Landgericht muss momentan prüfen, ob "die Übermittlung der verlangten Daten zum Zwecke des Abgleichs mit anderen Datenbeständen zur Abwehr" einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist (Der 11. September im Gerichtsaal). In anderen Bundesländern werden die Rasterfahnder nach dem Berliner Urteil keinen leichten Stand haben.

Wie am Montag bekannt wurde, hat das Hamburger Kriminalamt aufgrund der Rasterfahndung mit Daten, die der Polizei von den Universitäten übermittelt wurden (Durchs Raster gefallen), aus 10.000 Personendaten 140 meist ausländische Studenten von der Technischen Universität Harburg und der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) ausgewählt. Vorladungen an 140 überwiegend ausländische Studenten verschickt. Die Studenten werden zu einem "Gespräch" in das Landeskriminalamt eingeladen und seien nicht verdächtig und würden auch nicht beschuldigt, versichert die Polizei.