Rechteinhaberindustrie streitet um Umsetzung von Uploadfilter-Richtlinie

Grafik: TP

Musikindustrie will Lizenzgebühren, Filmindustrie Sperren

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Im Frühjahr verabschiedeten die EU-Gremien eine neue Copyright-Richtlinie, die nun von den Mitgliedsländern umgesetzt werden soll (vgl. EU-Parlament stimmt für faktische Uploadfilterpflicht). Dazu hält die EU-Kommission so genannte Stakeholder-Dialoge ab, die dafür sorgen sollen, dass diese Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsländern möglichst einheitlich geschieht. Bis man hier eine einheitliche Linie gefunden hat "wird kein Investor in europäische Webservices investieren, bei denen dauerhafte öffentliche Interaktionen der Benutzer eine tragende Rolle spielen", wie der ORF-Berichterstatter Erich Moechel meint.

Von so einer einheitlichen Linie ist man nach bislang zwei Sitzungen aber noch weit entfernt. Den Beobachtern von der Assoziation Communia zufolge vertreten Musik- und Filmindustrie nämlich unterschiedliche Positionen: Der Musikindustrie schweben Pauschallizenzen vor, mit denen sie vor allem erhebliche Zahlungen von Google hofft. Dessen nutzerbefüllte Plattform YouTube zählt zu den wichtigsten Musikstreamingdiensten. Würde man dort die Musikvideos und mit Plattencovern, Fotos oder sich drehendem Vinyl unterlegten Userclips sperren, wäre es ungewiss, ob sich die Nutzer wirklich teurerer Alternativen suchen würden, oder ob den Rechteinhaber bloß Einnahmen verloren gehen.

Kompromiss?

Damit, dass Nutzer auf teurere Alternativen ausweichen, rechnen dagegen die Vertreter der Filmindustrie bei den Stakeholder-Dialogen (vgl. Netflix und das Mainstream-Paradoxon). Sie fordern, dass die Sperr- und Blockademöglichkeiten des Uploadfilter-Artikels 17 der Richtlinie möglichst weitgehend ausgeschöpft werden. Allerdings sind existierende Uploadfiltersysteme wie die von Google, Vimeo, Facebook oder Amazon weit davon entfernt, das automatisiert und umgehend leisten zu können, worüber sich hochbezahlte Juristen häufig jahrelang streiten.

Deshalb scheint gut möglich, dass die EU-Kommission als Kompromiss aus den Forderungen der Musik- und der Filmindustrie eine Kombination aus Lizenzen mit den großen Verwertungsgesellschaften und dem Einsatz staatlich anerkannter Uploadfilter vorschlägt. Ein Anbieter, der das daraus resultierende "Schutzgeld" zahlt, wäre dann von Haftungsrisiken befreit, wenn in diesem Modell auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mitspielt (vgl. Kommentar: Worauf die Uploadfilterpflicht hinausläuft). Die Verlierer wären in so einem Kompromiss vor allem die Nutzer und Nutzer-Urheber, deren Interessen in den bisherigen Stakeholder-Dialog-Sitzungen vernachlässigt wurden, wie eine Gruppe von 50 Fachjuristen letzte Woche feststellte.

Verlierer Verleger

Eher leer ausgehen wird der Einschätzung der Assoziation Communia nach auch eine weitere Gruppe: die Verleger. Das Leistungsschutzrecht, das ihnen die Politik in der Richtlinie auf Europaebene gewährte, wird der Ansicht der Beobachter nach ebenso wenig zu wesentlichen neuen Einnahmen führen wie die nationalen Vorstöße in Deutschland und Spanien. In Frankreich, wo die Regierung dieses europäische Leistungsschutzrecht im September umsetzte, verzichtet Google einfach auf "Snippets" und Anrisse von Verlagen, die dafür Geld sehen wollen (vgl. Leistungsschutzrecht: Google streicht Snippets statt zu zahlen.

Stattdessen werden Angebote solcher Verlage in den Google-Suchergebnissen jetzt nur noch mit einer URL und einzelnen Wörtern angezeigt. Für Verlage bedeutet das potenziell weniger Aufmerksamkeit und potenziell geringere Werbeeinnahmen, weshalb sie Google kostenlose Lizenzen erteilen, um wieder mit Snippets und Anrissen angezeigt zu werden.

Daran wird wahrscheinlich auch der designierte neue EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton nichts ändern können, der sein Amt nach der Genehmigung durch das Europaparlament am 14. November voraussichtlich am 1. Dezember antritt. Der neue zuständige Kommissar begann seine Karriere in den 1980er Jahren mit Cyberwar-Romanen und leitete ab 1993 nacheinander den Mainframe-Anbieter Bull, den Elektronikkonzern Thomson, die in das private Unternehmen Orange umgewandelte France Telecom und den IT-Serviceanbieter Atos (vgl. Teure englische Interimskommissarin?).

An ihm soll er Politico zufolge bis vor kurzem noch Anteile im Wert von 34 Millionen Euro besessen haben. Breton bestätigte diese Summe nicht, gab aber bei seiner Anhörung im EU-Parlament an, er habe alle solchen Papiere "auf dem Markt" verkauft. Worin er sein Geld nun angelegt hat, ließ er offen.

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