Rechtsfreie Räume sind illegal

Der Oberste Gerichtshof in Washington hat den Gefangenen von Guantánamo Klagerechte in den USA zugestanden - ein Dämpfer für die Bush-Regierung

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Bernhard Docke wirkte sichtlich erleichtert. Im Moment überwiege die Freude über die Nachricht aus Washington, sagt der Bremer Rechtsanwalt. Dort hatten die neun Richter des Obersten Gerichtshofes am gestrigen Montag ein lange erwartetes Urteil gefällt: Die knapp 600 Gefangenen des Lagers "X-Ray" auf der US-Marinebasis Guantánamo im Osten Kubas können sich künftig einen rechtlichen Beistand nehmen, um in den USA gegen ihre Inhaftierung zu klagen. Eine "Entscheidung für die Menschenrechte in der Welt" sieht darin Rechtsanwalt Dock, der Vertreter von Murat Kurnaz, einem Deutsch-Türken, der seit zweieinhalb Jahren im "Camp X-Ray" festgehalten wird und, so steht zu befürchten, vielleicht auch misshandelt worden sein könnte.

Die internationalen Nachrichtenredaktionen waren sich gestern einig: Die Richter haben der amtierenden US-Regierung unter George W. Bush mit sechs zu drei Stimmen eine Niederlage zugefügt. Das Weiße Haus hatte in den vergangenen Monaten und Jahren wiederholt behauptet, dass die US-amerikanischen Marinebasen nicht zum nationalen Territorium gehörten und die heimische Rechtsprechung daher nicht gelte. Eine (vorsätzlich?) falsche Interpretation, wie nun feststeht. "Die Gerichte der Vereinigten Staaten von Amerika sind zuständig, die Rechtmäßigkeit der Haft von ausländischen Gefangenen zu überprüfen, die bei Kampfhandlungen im Ausland gefangen und auf der Basis Guantánamo inhaftiert wurden", heißt es in der Urteilsbegründung.

Nicht entschieden wurde, ob die Festnahmen an sich Gültigkeit besitzen. Auch bezieht sich das Urteil nur auf den spezifischen Fall Guantánamo. "Natürlich ist es in der Konsequenz aber auf alle Einrichtungen übertragbar, in denen sich Gefangene in Gewahrsam der US-amerikanischen Streitkräfte befinden", meint Rechtsanwalt Docke im Gespräch mit Telepolis. In allen diesen Einrichtungen stelle sich schließlich die Frage nach der Überprüfbarkeit der Inhaftierung durch US-amerikanische Gerichte. Die Unterschiede zwischen Guantánamo und anderen Gefangenenlagern seien so gering, "dass eine Übertragung des Washingtoner Urteils auf andere Fälle wohl zulässig ist".

Gut vier Monate vor den Präsidentschaftswahlen könnte auf die Bush-Regierung damit eine wahre Prozesslawine zurollen. Erst vor wenigen Wochen veröffentlichte die Juristenorganisation Human Rights First einen Bericht, nach dem die Regierung im Rahmen ihres "Krieges gegen den Terrorismus" mehr als zwei Dutzend Gefangenen- und Vehörzentren weltweit eingerichtet hat. Mindestens die Hälfte dieser Einrichtungen würde geheim operieren, einige seien nur vom Hörensagen bekannt. Gefängnisse und Vehörzentren existierten in Irak, Afghanistan, Pakistan, Jordanien und auf US-Kriegschiffen. Die Errichtung dieses Netzwerkes sei vorsätzlich und mit dem Hintergedanken geschehen, rechtsfreie Räume zu schaffen (Das Zweiklassensystem des Pentagon). Auch aus diesem Grund werde dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes weiterhin Zugang zu den Einrichtungen verwehrt. Dies weiter durchzuhalten, dürfte für die US-Regierung und die lokalen Kommandanten nun schwieriger werden.

Transport nach Guantanamo

Die Tragweite des Urteils dürfte dazu beigetragen haben, dass alle niederen Instanzen in den USA für die Regierung entschieden haben. Der politische Druck war inner- und außerhalb der Gerichte enorm. Selbst die Obersten Richter gerieten in den Sog der politischen Debatte und wurden von der jeweiligen Seite zitiert - eine durchaus fragwürdige Entwicklung, will man eine unabhängige Justiz schützen. So klar also nun die Niederlage der vermeintlichen Anti-Terror-Krieger in Washington ist, desto größer ist die Erleichterung bei den Betroffenen. Auch wenn Abstriche gemacht werden müssen. Zwei bereits freigelassene Briten, Shafik Rasul und Asif Iqbal, erklärten gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, das Urteil sei "hoffentlich der Anfang vom Ende von Guantánamo". Die dortigen Inhaftierten (http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/17488/1.html) würden vermutlich aber gar nicht von ihren neu gewonnen Rechten erfahren.

Während der Monate, die wir dort festgehalten wurden, hat man uns auf die Frage nach unseren Rechten gesagt: "Ihr habt keine Rechte."

Shafik Rasul und Asif Iqbal, ehemalige Gefangene in Guantánamo

Das Urteil in Washington wurde von gut einem Dutzend Gefangener erwirkt, deren Familien es sich leisten konnten, Anwälte zu beauftragen. Auswirkung hat es auf alle der knapp 600 Gefangenen aus 42 Ländern. "Diese vergleichsweise kleine Gruppe von Klägern hat für alle Gefangenen von Guantánamo das Tor zur Rechtsstaat geöffnet", sagt Bernhard Docke.

Vor einigen Tagen hätten er und seine Kollegen sich einem Sieg gegen die übermächtig erscheinende US-Regierung wohl kaum träumen lassen. Alle Zeichen standen gegen die Kläger - selbst im eigenen Land. Weil sich der Deutsch-Türke Murat Kurnaz aufgrund der bestehenden Gesetze für den türkischen Pass entschieden hatte, zog sich die hiesige Bundesregierung auf die für sie einfache Position zurück, "dass mein Mandant kein deutscher Staatsangehöriger ist und sie daher nichts für ihn tun könne". Eine fragwürdige Entscheidung, denn der junge Mann hatte nicht nur sein soziales Umfeld, Freunde und Bekannte, in Bremen, sondern auch einen Teil seiner Familie. "Meiner Meinung nach hätte es der Bundesregierung gut angestanden, in direkten Kontakten mit der US-Regierung und auf multilateraler Ebene eine aktivere Kritik an den Zuständen in Guantánamo einzubringen", sagt Docke.