Reisebeschränkung auf Verdacht

G8-Gipfel: Um nicht dem Ansehen Deutschlands Schaden zuzufügen, wurden von der Polizei Reiseverbote ausgesprochen

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Clemens Glismann staunte nicht schlecht, als er Ende letzter Woche im Treppenhaus seiner Berliner Wohnung ungewohnten Besuch antraf. Beamte des Landeskriminalamts überbrachten ihn persönlich zwei Verfügungen. So muss er sich vom 15.- 22. Juli täglich um 12 Uhr bei der Berliner Polizei unter Vorlage seines Passes melden. Zugleich erließ das Berliner Einwohnermeldeamt für den gleichen Zeitraum Reisebeschränkungen für Glismann. Er darf 10 namentlich genannte Länder, neben Italien unter anderem Frankreich, Polen und Kroatien, in der nächsten Woche nicht bereisen. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Maßnahmen wird mit einer Geldstrafe von 2000 DM geahndet.

Begründet wurde diese Verfügung mit der Möglichkeit, dass Glismann sich an den anstehenden Protesten gegen den Weltwirtschaftsgipfel in Genua beteiligen könnte. Da er in der Vergangenheit schon mehrmals bei militanten Demonstrationen aufgefallen sei, bestehe die Gefahr, dass er "dem Ansehen Deutschlands in Europa und der westlichen Welt erheblichen Schaden zufügen könnte", heißt es wortwörtlich in der Begründung.

"Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass Gewalttäter, bei denen Verdachtsmomente vorliegen, an die jeweiligen Veranstaltungsorte gelangen," so Schily weiter. "Die Sicherheitsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten stellen den italienischen Behörden bereits im Vorfeld Lageeinschätzungen und vorliegende Informationen über potenzielle Störer zur Verfügung. Wir entsenden auf Anforderung Verbindungsbeamte, die die Behörden der Veranstaltungsorte bei der Abwehr von Gefahren und - wo dies nötig sein sollte - auch bei der Verfolgung von Straftaten unterstützen."

Bundesinnenminister Otto Schily am Freitag nach dem Sonderrat der Innenminister der Europäischen Union in Brüssel

Glismann ist über diese Maßnahme besonders verwundert, weil er in der Vergangenheit an keinen Antiglobalisierungsprotest teilgenommen hat und bisher nur einmal wegen Sachbeschädigung im Zusammenhang mit einer Demonstration verurteilt wurde. Trotzdem wurden die Beschränkungen vom Verwaltungsgericht Berlin für rechtens erklärt. "Die Interessenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an der Verhütung künftiger Straftaten das Interesse des Antragstellers, von der Meldeauflage verschont zu bleiben, überwiegt". heißt es zur Begründung. "Sein Vortrag, er sei an Antiglobalisierungsprotesten nicht beteiligt gewesen, lässt aber für sich genommen ebensowenig den Schluss zu, seine Teilnahme an gewalttätigen Auseinandersetzungen in Genua komme von vornherein nicht in Betracht", wird im besten Juristendeutsch formuliert. Glismann hat Widerspruch eingelegt und will notfalls durch sämtliche Instanzen gehen.

Sein Rechtsanwalt Benjamin Rabe hält diese Verfügungen für eine Einschränkung der Grundrechte nur auf der Grundlage eines Verdachts. Nach diesem Muster können Menschen, die einmal bei Demonstrationen außerhalb ihres Wohnortes auffällig geworden sind, selbst wenn es nie zu einer Anklage kam, mit solchen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen rechnen. Rabe sieht in dem Vorgang auch ein Pilotprojekt im politischen Bereich. Das erste Mal wurde damit gegenüber während der Weltmeisterschaft 2000 gegen angebliche oder tatsächliche Fußballhooligans gearbeitet. Diese Maßnahmen wurden von den Gerichten mit der Begründung gedeckt, eine temporäre Einschränkung von Spaß und Sport sei den Betroffenen zuzumuten. Nun werde diese Einschränkung auf Grundrechte wie die Bewegungsfreiheit oder die Ausübung des Demonstrationsrechts ausgeweitet.

Neben Glismann sind noch ca. 30 weitere Personen in Deutschland von diesen Einschränkungen mit fast identischen Begründungen betroffen. In Nordrhein-Westfalen betraf es Personen, die bei antifaschistischen Protesten aufgefallen sind. In Berlin müssen mindestens sieben potenzielle Demonstranten in den nächsten Tagen zu Hause bleiben. In Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam, die bisher nicht als Hochburg der linken Szene aufgefallen war, sind gleich 15 Personen davon betroffen. Die hohe Zahl erklären sich Insider mit der besonders restriktiven Politik des Brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm.

Alle haben juristischen Schritte eingeleitet. Darüber hinaus wollen Menschenrechtsgruppen am Donnerstag ab 16 Uhr in Potsdam unter dem Motto Sommer, Sonne, Reisefreiheit gegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit demonstrieren. Treffpunkt ist sinnigerweise der Hauptbahnhof der Stadt. Man erhofft sich viel Unterstützung. Schließlich sind gerade in der ehemaligen DDR Reisebeschränkungen ein sehr sensibles Thema.