Ringen um russischen Corona-Impfstoff Sputnik V
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Vakzin des Moskauer Gamaleja-Institut soll Hospitalisierungsrate bei Erkrankung stark senken. Studien wurden im Westen wiederholt angezweifelt, das Zulassungsverfahren stockt
Eigentlich sollte der russische Corona-Impfstoff Sputnik V bis Ende Sommer dieses Jahres auch in der Europäischen Union freigegeben sein. Nach wie vor aber gibt es seitens der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) keine Anzeichen dafür, dass die Zulassung des Vektor-Impfstoffs aus dem Moskauer Gamaleja-Institut für Epidemiologie und Mikrobiologie erteilt wird. Der Streit um die Verwendung des Vakzins wird von beiden Seiten zunehmend politisiert.
Zuletzt vermeldeten russische Forscher, das Vakzin senke das Risiko, wegen einer Covid-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden zu müssen um 81 Prozent. Die englischsprachige Online-Zeitung Moskow Times schrieb in diesem Zusammenhang von einer "ersten unabhängigen Untersuchung".
Das entsprechende Paper zur "Wirksamkeit des Impfstoffs gegen die Einweisung in Krankenhäuser und schwere Lungenschäden im Zusammenhang mit Covid-19" ist bislang allerdings nur als Preprint auf medrxiv.org erschienen, einem ein Dokumentenserver für solche noch nicht wissenschaftlich überprüften medizinischen Vorabpublikationen.
Ausgewertet wurden dem Paper zufolge zwischen dem 3. Juli und dem 9. August die Daten von 13.894 Covid-19-Patienten in zwei ambulanten Behandlungszentren in Sankt Petersburg. Die beteiligten Wissenschaftler untersuchten, wie sich eine vorherige Teil- oder Vollimpfung mit Sputnik V auf den Krankheitsverlauf dieser Covid-19-Patienten auswirkt.
Die Forschergruppe um den Leiter des Instituts für interdisziplinäre Gesundheitsforschung an der Europäischen Universität in St. Petersburg, Anton Barchuk, und acht weitere Wissenschaftler russischer Universitäten kamen zu dem Schluss, dass eine vollständige – also zweifache – Impfung mit dem Vakzin das Risiko eines Krankenhausaufenthalts um 81 Prozent reduziert.
Dieser Trend sei bei Frauen in einem stärkeren Maße nachzuweisen gewesen als bei Männern, heißt es in dem Preprint. Bei einer Teilimpfung mit Sputnik V sei indes keine signifikante Auswirkung auf die Hospitalisierungsrate festgestellt worden, so die Forschergruppe.
Publikationen zu Wirksamkeit auch in Fachzeitschrift
In Russland ist der Impfstoff mit der Herstellerbezeichnung Gam-COVID-Vac in den vergangenen Monaten wiederholt überprüft worden. Vor etwa drei Wochen erklärte Gesundheitsminister Michail Muraschko, man habe eine rund 83-prozentige Wirksamkeit gegen die Delta-Variante des Virus feststellen können.
Damit korrigierte der Politiker frühere Herstellerangaben, die von einer rund 90-prozentigen Schutzwirkung ausgegangen waren. Dies hatten die Entwickler von Sputnik V noch im Juni erklärt.
Die Delta-Variante gilt die als besonders ansteckend und wird auch in Deutschland als maßgeblicher Grund für eine vierte Infektionswelle angesehen.
Telepolis hatte bereits im März berichtet, dass die russischen Entwickler die Ergebnisse der Phase-1- und der Phase-2-Tests von Sputnik V vor inzwischen einem Jahr in der Fachzeitschrift The Lancet veröffentlichten. Dabei hatten die Probanden eineinhalb Mal so viele Antikörper gebildet wie Personen, die eine Covid-19-Infektion überstanden hatten.
Die T-Zellen-Immunantwort habe sowohl CD4+- und CD8+-Zellen beinhaltet, die für eine langanhaltende Wirkung sorgen sollen. Telepolis berichtete damals weiterhin:
Der ebenfalls in The Lancet veröffentlichten Phase-3-Studie nach weist das Serum eine Wirksamkeit von 91,6 Prozent gegen einen "symptomatischen Verlauf" der Covid-19-Krankheit auf. Grundlage dieser im Peer-Review-Verfahren international geprüften Phase-3-Studie waren die Daten von etwa 15.000 geimpften und weiteren etwa 5.000 nicht geimpften volljährigen Probanden aus der russischen Hauptstadt Moskau.
Telepolis, 16.03.2021
Solche Veröffentlichungen waren in der EU wiederholt angezweifelt wurden. Auch im Vorfeld der EMA-Prüfung hatte ein französisches Forscherteam eine angeblich mangelnde Dokumentation der sogenannten Masterzellendatenbank (MCB) beanstandet. Dies stelle einen Verstoß gegen die Regeln der EU-Behörden zur Zulassung neuer Impfstoffe dar.
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