Rundfunkbeitrag 2025: ARD und ZDF gehen gegen Nein-Länder vors Bundesverfassungsgericht
Streit um 58-Cent-Erhöhung landet in Karlsruhe. Sender wehren sich gegen die Blockade der Länder beim Rundfunkbeitrag. Sie fordern Respekt vor KEF-Empfehlung.
Der Rundfunkbeitrag wird nicht ab 01. Januar 2025 erhöht. So viel ist klar, nachdem ARD und ZDF, wie gestern bekannt wurde, sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt haben, um Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das Deutschlandradio beteiligt sich nicht an der Verfassungsbeschwerde.
Der Grund der Beschwerde
Grund für die Beschwerde ist, dass sich die Länderchefs nicht, wie es das verfassungsmäßig vorgeschriebene Prozedere verlangt, auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent im Monat ab Januar 2025 einigen konnten.
Dagegen machen die beiden großen öffentlich-rechtlichen Sender ihren von der KEF errechneten Finanzbedarf und daraus ermittelten monatlichen Beitrag von 18,94 Euro geltend, der mit Verpflichtungen aus längerfristigen Verträgen verbunden ist.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten.
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Das Deutschlandradio hat sich der Beschwerde nicht angeschlossen, da Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova keine Erhöhung des Anteils am Rundfunkbeitrag vorsehen und sie damit, wie dpa berichtet, durch das Ausbleiben einer Beitragsanpassung "nicht beschwert" wären.
Offene Fragen für die Beitragszahler
Ob und wann der Beitrag erhöht wird – und ob die Beitragszahler gegebenenfalls nachzahlen müssen, falls das Bundesverfassungsgericht, wie schon 2021, als Sachsen-Anhalt die Beitragserhöhung verweigert hatte, der Beschwerde Recht gibt, ist offen.
Erwartet, dass in diesem Fall die Erhöhung erst im Frühsommer 2025 umgesetzt wird.
Die verfassungsmäßig vorgeschriebenen Schritte
Das Verfahren zur Festlegung der Rundfunkgebühren ist gesetzlich in drei Schritte gegliedert:
1. Die Sender melden ihren errechneten Finanzbedarf, um ihren Programmauftrag zu erfüllen.
2. Die KEF prüft, ob der angegebene Bedarf korrekt und wirtschaftlich ermittelt wurde und empfiehlt dann die Höhe des Beitrags.
3. Die Ministerpräsidenten und Landesparlamente aller 16 Bundesländer müssen einstimmig über die Erhöhung entscheiden.
Eine Ablehnung aus programmlichen oder medienpolitischen Gründen ist dabei nicht zulässig, wie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 hervorgeht, dürfen die Länder nur in begründeten Ausnahmefällen gemeinsam von der KEF-Empfehlung abweichen.
Machtprobe mit Nein-Ländern
Dass ARD und ZDF nun vors Verfassungsgericht ziehen, hatten namhafte Vertreter der Sender bereits zuvor angedeutet, nachdem sich die Ministerpräsidenten mehrerer Länder schon seit Monaten gegen die empfohlene Erhöhung des Beitrags ausgesprochen hatten. Eine solche Erhöhung sei "politisch nicht vermittelbar", hieß es von Länderchefs, deutlich vornehmbar etwa aus Bayern und Sachsen-Anhalt.
Die Ministerpräsidentenrunde, die Ende Oktober tagte, hatte keine Einigung über die Erhöhung erzielt. Die Entscheidung darüber wurde vertagt.
Man setzt auf die Rundfunkreformen und die damit verbundenen Sparpläne, die den Beitrag künftig senken sollten, sowie auf ein neues Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr. Darüber wollte man sich im Dezember einigen. Ohne Sender.
Die kamen nun der Entscheidung zuvor und zogen die Karte der Verfassungsbeschwerde.
"Wir haben lange gerungen"
"Wir haben lange gerungen, aber es geht um die grundlegende Frage: Können wir uns auf verfassungsgemäße Verfahren verlassen?", wird Kai Gniffke, ARD-Chef und SWR-Intendant, vom SWR zitiert. Und:
"Den Reformstaatsvertrag der Länder finden wir ja gut", so Gniffke weiter. Aber es gelte eben auch die Beitragsempfehlung der unabhängigen KEF, die einige wenige Bundesländer nicht umsetzen wollten. Das widerspreche dem verfassungsgemäßen Verfahren und solle deshalb in Karlsruhe überprüft werden.
Sollte das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde stattgeben, müssten die Länder die Erhöhung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umsetzen.
Lehnen die Karlsruher Richter die Beschwerde ab, bliebe der Rundfunkbeitrag vorerst stabil. Die Sender müssten dann versuchen, die fehlenden Mittel durch Einsparungen und Reformen zu kompensieren, mit größeren Einschnitten im Programm. Eine Klärung des Falls durch das oberste Gericht dürfte noch einige Monate dauern.