Rundfunkbeitrag auf der Kippe: Länder wollen Erhöhung bremsen

Geldscheine und Münzen auf einem offiziellen Schreiben zum Rundfunkbeitrag

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Sachsen-Anhalts Medienminister Rainer Robra schließt Beitragserhöhung Anfang 2025 definitiv aus. Ministerpräsidenten der Länder mit Reformstaatsvertrag unter Zeitdruck.

Der Herbst wird kühl für die Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Sender und allem Anschein nach heiß für die Intendanten und Direktoren. Das kann vorausgesagt werden: Die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandfunk wird ein großes Thema.

Für Beitragszahler ist vor allem interessant, wie es um die Erhöhung des Beitrags von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro im Jahr 2025 steht.

Sachsen-Anhalt: "Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 definitiv ausgeschlossen"

Die Erhöhung wurde vom Expertengremium KEF empfohlen und ist damit verfassungsrechtlich verbindlich – wie der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), nach seiner Ablehnung der Erhöhung im Dezember 2020, im August 2021 vom Bundesverfassungsgericht erfahren hatte. Das höchste Gericht entschied damals zugunsten der Erhöhung.

Jetzt kommt wieder ein neues Signal aus Sachsen-Anhalt und es ist wieder eine deutliche Absage: Der sachsen-anhaltische Medienminister Rainer Robra (CDU) schließt "eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 definitiv aus", lautet seine Aussage vor der Enquete-Kommission zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks des Landtags in Magdeburg.

Wie soll das gehen?

Sechs Länder sagen "nein" zur empfohlenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen.

Ihr Plan auf den groben Kern gebracht: Sie weigern sich den Staatsvertrag mit der empfohlenen Erhöhung zu unterschreiben und legen stattdessen einen Reformstaatsvertrag vor, der die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) dazu veranlasst, eine neue verbindliche Empfehlung auszusprechen.

Die KEF sollte nach diesen Vorstellungen mit einem möglicherweise niedrigeren, jedenfalls keinen höheren Rundfunkbeitrag aufgrund des Reformstaatsvertrages der Länder "nochmals einsteigen", so Rainer Robra.

Der Reformstaatsvertrag

Der Reformstaatsvertrag müsste dazu schnell ausgearbeitet werden, um den Automatismus der verbindlichen Schritte für die Erhöhung 2025 zu unterbrechen. Dazu braucht es ausgearbeitete Reformschritte, die in einem Vertragswerk münden, also überzeugend sind, so dass sie zeitgerecht und mit dem dazu nötigen politischen Gewicht als Reformstaatsvertrag vorgelegt werden können, den die KEF berücksichtigen muss.

Das ist kein leichtes Unterfangen, weil es viele Hürden gibt. Die öffentlich-rechtlichen Sender stehen in Verträgen, die eine Finanzierung von Projekten für die nächsten Jahre verlangen, sie werden, wie sie bereits verstehen ließen, dem politischen Druck nicht nachgeben, sondern den Weg über das Bundesverfassungsgericht suchen.

Dazu kommt die Schwierigkeit, dass sich die Länder auf einen solchen Reformvertrag einigen müssen, erfahrungsgemäß ist das auch nicht selbstverständlich.

Tempo wird erhöht

Geht es nach den Auskünften von Rainer Robra vor der Enquete-Kommission im Landtag von Sachsen-Anhalt, so erhöhen die Länder schon mal das Tempo. Er kündigte an, dass die Ministerpräsidenten bereits am 26. September in einem vertraulichen "Kaminformat" über die Reformpläne beraten werden, früher als ursprünglich geplant.

Im Oktober sollen dann endgültige Entscheidungen in der Ministerpräsidentenkonferenz unter sächsischem Vorsitz getroffen werden.

Der CDU-Politiker Robra, seit 2002 Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kulturminister, dem die Medienpolitik des Landes obliegt, jahrelang Mitglied des ZDF-Fernsehrats, stellte Reformvorhaben vor, die Einsparungen ermöglichen – und er stellte ein neues Konzept für Aufsichtsgremien vor.

Reformvorhaben: Sparen, sparen, sparen und ein neues Aufsichtsgremium

Bei letzterem dürfte nicht wenige Interessierte hellhörig werden, da es vor ein paar Wochen einen richterlichen Entscheid zur Frage gab, ob Inhalte des ÖRR, also seine Leistung und die Aufsicht darüber, mit der Höhe des Rundfunkbeitrags verbunden werden können. Damit wird sich das Bundesverwaltungsgericht befassen.

Als Reformen, die die KEF zu einer neuen Einschätzung des Finanzbedarfs der Anstalten veranlassen sollen, nannte Robra die Reduzierung der Anzahl der Radioprogramme von derzeit rund 70 auf etwa 50.

Dies soll durch eine Neuordnung der Hörfunkwellen und die Begrenzung auf maximal vier Radiowellen pro ARD-Anstalt erreicht werden. Zusätzlich sollen Sparten- und Digitalkanäle im Fernsehen reduziert und teilweise zusammengelegt werden, um Kosten zu senken.

Für die Sportberichterstattung soll es engere finanzielle Grenzen geben. Nur noch "ein bestimmter, noch nicht bezifferter Prozentsatz der Beitragseinnahmen solle für die Sportberichterstattung eingesetzt werden" (Tagesschau). Geplant sei auch, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine Mediathek für alle Sender zu beschränken.

Als neues Aufsichtsgremium soll laut Robra ein Medienrat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingerichtet werden. Dieser Rat soll aus sechs unabhängigen Sachverständigen bestehen und überprüfen, ob die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen.

Wie dieser neue Medienrat gewählt werde, ist laut Robra "noch nicht vollständig geklärt". Das neue Gremium sollte aber nach seinen Vorstellungen nicht allein von den Bundesländern besetzt werden.

Die Schaffung einer gemeinsamen Mediathek für alle öffentlich-rechtlichen Sender und eine verstärkte Zusammenarbeit, etwa bei der Nutzung von Auslandsstudios, gehören ebenfalls zu den geplanten Maßnahmen.

In einem Kommentar für die Frankfurter Allgemeine Zeitung argumentierte Robra bereits im Mai, dass die Länder im Umgang mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags verfassungsrechtlich korrekt handeln, indem sie die Entscheidung verzögern, bis die finanziellen Auswirkungen eines Reformstaatsvertrages von der KEF geprüft werden.

Was das für die Qualität des Journalismus bedeutet?

Was die Sparpläne für die Qualität des Journalismus in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bedeutet und anrichten, ist ein Thema, das leider nicht im Vordergrund steht. Bisher beschränkt sich die Kreativität der Reform-Vorschläge hauptsächlich auf Sparpläne, Organisation und Struktur.

Ein frischer, belebender Wind von anderer Seite – die sich mit den Inhalten beschäftigt – täte der Diskussion gut.