Sanktionen in einer globalisierten Welt
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Folgen von Im- und Exportbeschränkungen in Russland und der EU
Die EU verhängte im März und im August Exportsanktionen gegen Russland - und Russland konterte mit Importsanktionen. Beide Sanktionsbündel be- oder verhindern die Lieferung von Waren aus westlichen Staaten nach Russland. Frontal getroffen werden von beiden Sanktionen vorwiegend westliche Mittelständler mit traditionellen Handelsverbindungen nach Russland, die für ihre spezialisierten Produkte kurzfristig keine anderen Absatzmöglichkeiten finden können, sowie Agrarfirmen, die erntefrische Ware nicht nach Russland liefern können.
EU-Sanktionen vom März
Die Sanktionsspirale nahm ihren Ausgang am 7. März 2014, als die USA Einreiseverbote gegen sieben russische Personen verhängten, deren Vermögenswerte einfroren und Bürgern und Unternehmen der USA verboten, Geschäfte mit den Betroffenen zu machen. Auch gegen vier Ukrainer wurden damals Beschränkungen durch das US-Finanzministerium verhängt.
Am gleichen Tag verhängte der Rat der Europäischen Union gegen 21 Personen Reisebeschränkungen und fror Gelder und wirtschaftliche Ressourcen ein. Am 20. März setzten die USA weitere Personen und Unternehmen auf ihre Sanktionsliste, was das russische Außenministerium am selben Tag mit einer Liste von Personen konterte, welchen die Einreise nach Russland untersagt wurde.
Am 21. März erweiterte die EU ihre Sanktionsliste um zwölf weitere Personen und am 28. April um zusätzliche 15 Personen. Insgesamt hat die EU inzwischen gegen 95 Personen Einreiseverbote und Kontensperrungen verhängt und eine schwarze Liste mit 23 Firmen oder Organisationen angelegt, mit welchen von EU-Seite keine Geschäftsbeziehungen mehr gepflegt werden dürfen. Damit wollte man in erster Linie Firmen treffen, die aus westlicher Sicht von der Annexion der Krim durch Russland profitierten.
EU-Sanktionen vom August
Der nächste Schritt folgte mit den EU-Sanktionen zum 1. August. Damit reagierte man unter anderem auf das Verhalten Russlands nach der Flugzeugkatastrophe in der Ostukraine. Dem deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier zufolge waren diese EU-Sanktionen wegen des Verhaltens Russlands im Ukraine-Konflikt "unumgänglich":
Seit Monaten eskaliert die Gewalt - jeden Tag sterben Menschen. Trauriger Höhepunkt war der Abschuss von MH 17, bei dem 300 Menschen ihr Leben verloren.
Dass die Schuldfrage beim Absturz von MH17 noch nicht geklärt ist, wurde von Steinmeier in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.
Im EU-Ratsbeschluss über "restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren", heißt es unter Punkt 6:
Der Rat forderte Russland ferner auf, den zunehmenden Zustrom von Waffen, Ausrüstung und Aktivisten über die Grenze zu unterbinden, damit rasche und greifbare Ergebnisse bei der Deeskalation erzielt werden. Der Rat forderte Russland des Weiteren auf, seine zusätzlichen Truppen aus dem Grenzgebiet abzuziehen.
Wenn man weiß, dass die Grenze zwischen Russland und der Ukraine über große Strecken zwar definiert, aber im Gelände nicht markiert ist, stellen sich diese Forderungen als schwer zu erfüllen und noch schwerer zu überprüfen dar.
Mit den neuen EU-Sanktionen schränkte man zudem die Finanzierungsmöglichkeiten fünf russischer Banken (Sberbank, VTB Bank, Gazprombank, Vnesheconombank und Rosselkhozbank) ein, die unter staatlich Einfluss stehen.1 Die verhängten Vermögenssperren könnten Russland volkswirtschaftlich betrachtet sogar nützen, wenn die einheimische Oberschicht ihr Geld dadurch eher im Lande hält und versteuert. Ob das tatsächlich geschieht, ist derzeit noch nicht absehbar. Bislang hatte die Furcht, das wie auch immer akkumulierte Vermögen in Russland aufgrund wenig transparenter juristischer Rahmenbedingungen verlieren zu können, mit den Ausschlag dazu gegeben, die Gelder außerhalb des Landes zu deponieren. Erscheint das Verlustrisiko auf westlichen Banken höher, dürfte dies die Anlagestrategien beeinflussen.
Für Rüstungsgüter und Waffen besteht nach den Augustsanktionen ein Ex- und Importverbot; Dual-Use-Güter dürfen nicht an militärische Endnutzer geliefert werden. Bestehende Lieferverträge scheinen von den Sanktionen nicht zwingend betroffen, auch wenn Deutschland die Genehmigung für ein weitgehend abgewickeltes und bezahltes Rüstungsprojekt in Russland zurückgezogen hat (das jedoch von der extra dafür gegründeten Projektgesellschaft offenbar eigenständig fertig gestellt werden kann).
Ebenfalls nicht mehr exportiert werden dürfen bestimmte Ausrüstungen für die Ölindustrie, wenn diese für die Erdölexploration und -förderung in der Tiefsee und der Arktis sowie bei Schieferölprojekten in Russland zum Einsatz kommen sollen. Joint-Ventures wie das von Rosneft und ExxonMobile kürzlich gestartete Projekt in der Arktis scheinen davon jedoch ausgenommen. Gleiches gilt für Armaturen und Komponenten für die Gasförderung und den Gastransport.
Die Exportsanktionen werden in Deutschland durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn überwacht, das auch für die Überwachung der Beschränkungen in Bezug auf die Krim zuständig ist. Verstößt ein EU-Bürger oder -Unternehmen aufgrund mangelnder Kenntnis gegen die verhängten Sanktionen, so dürfte er straffrei davonkommen. In Artikel 6 heißt es nämlich:
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und vernünftigerweise nicht wissen konnten, dass sie mit ihrem Handeln gegen die in diesem Beschluss festgelegten Maßnahmen verstoßen.
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