Schlechte Zeiten für Deutschlands Polizei
Nach der öffentlichen Empörung über den Polizeieinsatz in Stuttgart spricht nun ein Gericht reihenweise Urteile gegen Freiheitsentziehungen beim G8-Gipfel in Heiligendamm
Drei Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm ist noch immer kein Ende der juristischen Aufarbeitung in Sicht. Jetzt bestätigt das Verwaltungsgericht Schwerin in zahlreichen Urteilen, dass die Ingewahrsamnahmen und die Haftbedingungen in den sogenannten "Käfigen" rechtswidrig waren. Den Inhaftierten wurde zu Unrecht Telefonate mit Vertrauenspersonen und Rechtsanwälten verweigert.
14 Aktivisten aus Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern hatten nach dem G8-Gipfel beim Verwaltungsgericht Schwerin Klagen wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung, Fesselung, unmenschlichen Haftbedingungen und Verweigerung von Anwaltskontakten während ihrer Inhaftierung eingereicht. Zudem wurde Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen den Leiter der Gefangenensammelstelle gestellt.
Mehr als 1.100 Menschen waren während des G8-Gipfels in Rostock und Umgebung festgenommen und größtenteils in den "Käfigen" eingesperrt worden (Viele offene Fragen nach dem Ende des G8-Gipfels). Die mobilen Gewahrsamszellen wurden in Hallen auf nacktem Steinboden aufgestellt und waren angesichts der massenhaften Festnahmen überfüllt. Die Gefangenen mussten auf dem blanken Boden liegen und waren von Videokameras überwacht. Ausreichend Trinkwasser oder Toilettengänge wurden verweigert, Neonlicht brannte 24 Stunden am Tag. In vielen Fällen war der Rechtsschutz vereitelt worden, weil Anwälten der Zugang zum zugesagten Arbeitsraum versagt blieb. Anwaltstelefonate wurden verhindert, Haftrichter zu spät oder überhaupt nicht konsultiert. In rund 95 % der Fälle, in denen eine Vorführung erfolgte, veranlassten die Haftrichter sofortige Entlassungen.
Betroffene wollen Schadensersatz
Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte die Prozessbeteiligten bereits vor Monaten hingewiesen, dass es die Rechtsauffassung der Kläger teile. Die Polizeidirektion Rostock musste anerkennen, dass die Klagen zu Recht erhoben wurden. In sogenannten Anerkenntnisurteilen hat das Verwaltungsgericht daraufhin die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahmen festgestellt. Darüber hinaus wurde gerügt, dass die Art und Weise der Behandlung im Gewahrsam, insbesondere die Unterbringung, die Videographie und die Fesselung der Klägerin wie auch die verspätete Gewährung bzw. Nichtgewährung eines Telefonats mit einer Person des Vertrauens rechtswidrig gewesen ist.
"Die Gerichtsurteile bestätigen unsere Rechtsauffassung. Die Ingewahrsamnahmen waren von Beginn an rechtswidrig und die Inhaftierung in 'Käfigen' über einen längeren Zeitraum verstößt gegen die Menschenwürde", kommentiert Rechtsanwältin Britta Eder aus Hamburg. Schon während des G8-Gipfels waren die Haftbedingungen in der Gefangenensammelstelle vom Anwaltlichen Notdienst, Bürgerrechtsgruppen und dem RAV kritisiert worden.
Die Betroffenen wollen jetzt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. Die Kläger wollen damit auch die Desinformationspolitik von Polizei und Landesinnenministerium thematisieren. Vor allem der Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hatte nach dem Gipfel mehrfach gegenüber Medien und sogar in Parlamentsausschüssen versucht, die Massenverhaftungen als legitim darzustellen, die unmenschlichen Haftbedingungen zu bagatellisieren sowie die Fesselung in den Gefangenensammelstellen und die Verweigerung von Anwaltskontakten zu leugnen. Zudem wurde der brutale Polizeieinsatz vor dem Zaun bei Heiligendamm wie zuletzt in Stuttgart mit dem Herbeilügen Steine werfender Demonstranten gerechtfertigt.
Desinformation für mehr Polizeigewalt
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte nach dem Gipfel kritisiert, dass Polizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz zunehmend eine eigene Politik betreiben (Parlamentarisches Nachspiel vorbehalten). In jenen Ausnahmesituationen drohe die Kontrolle über die exekutive polizeiliche Gewaltausübung zu entgleiten.
Laut Grundrechtekomitee sei es vor allem die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit, die wissentlich mit Fehlinformationen agiert oder geheimdienstliche Erkenntnisse behauptet (Nach dem Gipfel). So wurde etwa zur Anti-G8-Auftaktdemonstration in Rostock am 2. Juni 2007 behauptet, 500 Polizisten seien verletzt worden. Dass die allermeisten in der mit Tränengas vermischten Wolke der eigenen Wasserwerfer standen, wurde gezielt verschwiegen. Auch von angeblichen 10 Schwerverletzten blieben nach Recherchen kritischer Journalisten nur zwei Beamte übrig (Opferzahlen der Randale in Rostock weit übertrieben?). Gegenüber der Presse wurde kolportiert, Polizisten seien mit Säure attackiert worden; gemeint waren Clowns mit Spritzpistolen und Seifenlauge.
Es ist vor allem die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit ihrem Vorsitzenden Konrad Freiberg, der für die stete Wiederholung der Polizei-Propaganda zuständig ist. Noch Monate nach dem Gipfel behauptete Freiberg, Polizisten seien mit Säure bespritzt worden und "Massagebänder" als Steinschleudern benutzt worden: "Das sind keine Chaoten. Das sind hoch organisierte, trainierte, bestens ausgerüstete, zu brutalster Gewalt bereite und international gut vernetzte Gruppen."
Mit den Falschmeldungen wurden Verbotsverfügungen, wie etwa der geplante Sternmarsch auf Heiligendamm, begründet. Mehrere Untersuchungen haben inzwischen den fehlenden Wahrheitsgehalt festgestellt. Von der Polizei wurden die Meldungen bisher nicht widerrufen.
Im Juni diesen Jahres war die Desinformationspolitik erneut zu bewundern: Die Berliner Polizei hatte aus dem Wurf eines in der EU frei verkäuflichen Böllers eine "Splitterbombe" gemacht, um weitere Repressalien wie Vorkontrollen, limitierte Transparente oder sogenannte Wanderkessel gegen linke Demonstrationen zu rechtfertigen. Der GdP-Anführer Freiberg gab wieder Feuerschutz ("Mordversuch").
Weiter so mit der Versagung von Grundrechten?
Der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein fordert die Polizei sowie die weiteren verantwortlichen Stellen in den Innenministerien des Bundes und der Länder jetzt auf, die Gerichtsentscheidungen zu Heiligendamm ernst zu nehmen. Vor allem bei Großereignissen wie den bevorstehenden Massenprotesten gegen Atommüll-Transporte ins niedersächsische Gorleben sollen die Grundrechte protestierender Bürger gewahrt werden. Es ist allerdings zu vermuten, dass die Polizei beim Castor-Transport ins Wendland auch dieses Jahr Gebrauch von den vom Verwaltungsgericht beanstandeten "Käfigen" machen wird. Zuletzt waren sie an die dänische Polizei ausgeliehen worden, die damit die Unterbringung von Gefangenen beim Klimagipfel im letzten Dezember organisiert hatte.
Gemeinhin schert sich die deutsche Polizei wenig über nachträgliche Gerichtsentscheidungen zu den zahlreichen Grundrechtsverletzungen rund um Massenproteste. So bleibt wenig Hoffnung für alle anderen Betroffenen, die beim G8-Gipfel nach Wasserwerfer-Einsatz erblindeten, Prellungen durch Schlagstockeinsatz oder Zerrungen durch Polizeigriffe davontrugen. Auch Platzwunden durch Faustschläge und Stockhiebe, Hautreizungen durch Pfefferspray, Abschnürungen durch Kabelbinder, Handgelenk- und Schulterverletzungen durch brutalen Zugriff beim Abtransport sowie hunderte Traumatisierungen werden zumindest juristisch ungesühnt bleiben – von den Erniedrigungen und sexistischen Beschimpfungen ganz zu schweigen.
Ebenfalls unbeanstandet bleiben Hunderte vorsorgliche Reisesperren für linke Aktivisten. Allein die Bundespolizei Rostock hatte 67 Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich an den Ostseehäfen die Einreise verwehrt, da sie "vermutlich gewaltbereit" gewesen seien. Grundlage für die Behauptung war womöglich ein Eintrag in eine Datenbank zu "Troublemakern", wie sie rund um Gipfelproteste gegenseitig regelmäßig unter Polizeien der EU "ausgeliehen" werden ("Troublemaker" im Visier). Für einen Eintrag in diese Datei muss keine Verurteilung vorliegen. Das bloße Registrieren im Rahmen eines Polizeieinsatzes kann für die zukünftige Versagung von Aus- oder Einreise genügen.
Deutschland, Dänemark und andere Regierungen fordern nach erfolgreicher Anwendung in der Vergangenheit jetzt die Ansiedlung dieser Datensammlung auf EU-Ebene. Im Bereich von Ausreisesperren hatte die deutsche Polizei im Rahmen der Proteste gegen den NATO-Gipfel in Strassburg 2009 massenhaft anderslautende Urteile der Verwaltungsgerichte provoziert. Die Richter kritisierten die polizeiliche Praxis, nur aufgrund eines derartig vagen Eintrages das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit zu versagen. Trotzdem konnten die rund 50 Betroffenen nicht zur Demonstration reisen. Mit dem positiven Urteil in der Hand wurden sie zwar von den deutschen Grenzpolizisten durchgewunken. Nach einem Augenzwinkern zu den französischen Kollegen sprachen diese daraufhin kurzerhand ein Einreiseverbot aus. Die Bundesregierung nennt diesen Vorgang "mündlicher personenbezogener Informationsaustausch". Eine juristische Überprüfung dieser haarsträubenden Grundrechtsversagung ist unmöglich, da hierzu von den Grenzern nichts protokolliert wurde.
Wenigstens bietet die Repression hin und wieder auch Kurioses im tristen Polizeialltag, etwa wenn wie beim G8-Gipfel russische Aktivisten für das Singen der Internationale einkassiert werden. Interessant dürfte auch der Vortrag der beklagten Polizei im Januar in Schwerin werden, wenn das mit zuvor lancierten Falschmeldungen begründete Verbot des G8-Sternmarsches vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird.
Auch sonst kommen die Richter in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht zur Ruhe. Wegen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung im Amt wird gegenwärtig gegen einen Berliner Polizeibeamten vor dem Amtsgericht in Rostock verhandelt. Laut dem Kläger hatte der Polizist ihm mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen, als dieser einen Gedichtband und Butterbrote für einen Freund in Polizeigewahrsam abgeben wollte.
Die schwäbische Polizeipropaganda hatte der harschen Kritik am Einsatz zur Bahnhofsverteidigung in Stuttgart nichts außer Falschmeldungen entgegenzusetzen und musste die Informationshoheit an die Demonstranten abgeben. Jetzt nimmt auch noch das selbsternannte nationale Polizeigewissen Konrad Freiberg seinen Hut.