"Secret first"
Verfassungsschutz wirbt bei den Anschlagsopfern vom Breitscheidplatz um Verständnis für sich
Man könnte es auch ehrlich nennen. Zur selben Zeit, als im Bundestag ein Referatsleiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom Amri-Untersuchungsausschuss nur hinter verschlossenen Türen befragt werden durfte, ohne Publikum, warb ein Vorgesetzter des Geheimdienstbeamten gegenüber Opfern und Hinterbliebenen des Anschlages vom Breitscheidplatz um Verständnis dafür, dass der Dienst nicht alles offenlegen könne, was er wisse. Vor allem aber habe er nichts falsch gemacht.
Zumindest die Frage nach dem Verhalten der Sicherheitsbehörden nach dem Anschlag beantwortet das allerdings nicht: Warum wurde beispielsweise ein Hauptverdächtiger abgeschoben, anstatt gegen ihn zu ermitteln und ihm möglicherweise den Prozess zu machen?
Die zwei Veranstaltungen spielten sich letzten Donnerstag parallel ab: die eine im Bundestag, die andere in den Räumen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, beide unter Ausschluss der Öffentlichkeit, bei beiden war der Verfassungsschutz der entscheidende Akteur. Dass er sich zur selben Zeit den Opfern widmete, als sich der Amri-Ausschuss umgekehrt ihm widmete, hatte den Nebeneffekt, dass die Opfervertreter, die normalerweise regelmäßig die Ausschusssitzungen im Bundestag besuchen, diesmal nicht anwesend waren und also auch nicht vor die Tür gesetzt werden mussten, als die nicht-öffentliche Sitzung mit dem BfV-Zeugen begann. Diese Ausschlüsse kommen stets nicht so gut an.
Dass sich gleich zwei Staatssekretäre samt Gefolge mit den Betroffenen trafen, kann man als Zeichen interpretieren, dass die Kritik der Anschlagsopfer an der schleppenden Aufklärung der Tat-Hintergründe von der Regierungsadministration nicht mehr so ohne weiteres einfach übergangen werden kann.
Die 30 bis 40 Anwesenden, auch aus dem Ausland, wurden vom Staatssekretär des Arbeitsministeriums, Rolf Schmachtenberg, zunächst über die geplante Reform des Opferentschädigungsgesetzes (Soziales Entschädigungsrecht) informiert. Viele fragten sich, warum. Denn erstens soll das Gesetz erst 2022 in Kraft treten und zweitens sollen einige "Leistungsverbesserungen" nur bis 1. Juli 2018 rückwirkend gelten. Die Opfer des Anschlages vom Breitscheidplatz betrifft es also gar nicht mehr.
Das BfV hätte nichts besser machen können
Vielleicht sollte es bei dem Treffen aber vor allem um den zweiten Teil gehen, der dann unter der Regie des Bundesinnenministeriums (BMI) und Staatssekretär Hans-Georg Engelke stand. Der war nicht nur begleitet von einem Vertreter der BMI-internen Projektgruppe zum Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestages (abgekürzt: "PG UA ABP"), sondern auch von Vertretern des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Die UA-Projektgruppe sitzt regelmäßig in den Ausschusssitzungen und interveniert regelmäßig gegen unliebsame Fragen von Abgeordneten.
Nach Auskunft des BMI sei es darum gegangen, die Arbeitsweise des Ministeriums im Untersuchungsausschuss des Bundestages zu erläutern. Man habe die Opfer um Verständnis gebeten, warum das Ministerium in dem Gremium so agiere, schließlich gehe es um "Verschlusssachen" und "Geheimdienstpraktiken". Dass auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt bei dem Treffen vertreten war, räumte die Pressestelle erst auf Nachfrage ein.
Bei dem BfV-Vertreter handelte es sich um einen leitenden Regierungsdirektor, der im Herbst 2018 selber als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages aufgetreten war: "Gilbert Siebertz", so sein Arbeits- und Tarnname, mit dem er auch vor die Opfer trat. Er wiederholte, wie Teilnehmer des Nachmittags berichteten, was er schon im Ausschuss erklärt hatte: Das BfV habe keinen Fehler gemacht, es hätte nichts besser machen können, Amri sei ein reiner Polizeifall gewesen, zuständig die Landeskriminalämter von Nordrhein-Westfalen und Berlin. Auf den V-Mann des BfV in der kleinen Fussilet-Moschee angesprochen, in der auch Amri ständig verkehrte, vertrat er erneut die Auffassung, dass die Moschee nicht zum "Umfeld" Amris gerechnet werden konnte. Der Einsatz ihres V-Mannes habe einer anderen Person gegolten.
Und auch die Verwendung nachrichtendienstlicher Mittel des BfV gegenüber Amri bestritt "Siebertz" erneut. Eine andere BfV-Mitarbeiterin, die im Amt die Akte Amri führte, hatte im Amri-Ausschuss dagegen genau das erklärt: Amri sei mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht worden.
Nach dem Anschlag will der Dienst seinen Quellen Fotos vorgelegt haben. Ein Informant will darauf Amri erkannt haben. Nun wartete der BfV-Mann "Siebertz" gegenüber den Anschlagsopfern mit der Überraschung auf, so ein Teilnehmer des Treffens, jener V-Mann, der nach dem Anschlag Amri auf Fotos erkannt habe, habe seine Aussage widerrufen. Eine Nachricht, die aufklärungsbedürftig ist.
Vor allem das Auftreten dieses Verfassungsschutzbeamten, als Referatsgruppenleiter in der Hierarchie eher oben angesiedelt, legt den Verdacht nahe, bei der Veranstaltung sei es dem BMI weniger um "Aufklärung" der Opfer als um ihre "Bearbeitung" und "Ruhigstellung" gegangen.
Schon als Zeuge im Bundestagsausschuss hatte "Gilbert Siebertz" keine gute Figur abgegeben. Er machte sogar ein Falschaussage und stritt ein Kennverhältnis ab, das er mit einer Vertreterin des BMI, die auf der Regierungsbank im Ausschuss saß, hatte. Die Frau war zuvor im Kölner Bundesamt tätig und die Stellvertreterin des Referatsgruppenleiters "Siebertz" gewesen.
Nach weiterer Auskunft eines Teilnehmers des Betroffenentreffens vom 17. Januar 2019 soll Staatssekretär Engelke erklärt haben, was auf dem Weihnachtsmarkt passiert sei, sei eine "tiefe und bittere Niederlage" für die Sicherheitsbehörden gewesen.
Diese Reuebekundung, selbst wenn sie ernst gemeint war, beantwortet allerdings nicht, warum das "Fehlverhalten" des Sicherheitsapparates nach dem Anschlag weiterging. Die anwesenden Opfer sprachen von sich aus die Personalie Bilel Ben Ammar an, jenen tunesischen engen Bekannten von Amri, der in den selben Szenen unterwegs war, ebenfalls im Fokus der Sicherheitsbehörden stand und ebenfalls als sogenannter "Nachrichtenmittler" überwacht wurde.
Ben Ammar : Abgeschoben, weil "hochgefährlich"
Nach dem Anschlag wurde Ben Ammar verhaftet und ein Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts eröffnet. Er galt nach Amri als der zweite Hauptverdächtige. Doch am 1. Februar 2017 wurde Ben Ammar unerfindlicher Weise nach Tunesien abgeschoben, sprich: in die Freiheit entlassen. Verantwortlich dafür unter anderem die ermittlungsführende Bundesanwaltschaft (BAW). Nach den Gründen gefragt, gab die Karlsruher Behörde gegenüber Telepolis bereits vor Monaten die Auskunft, es habe "kein hinreichender Tatverdacht" bestanden, und: es sei "absehbar gewesen, dass sich der Tatverdacht nicht erhärte".
Zwei Jahre nach dem Anschlag sind viele Fragen immer noch nicht beantwortet, aber die oberste Strafverfolgungsbehörde wusste schon nach wenigen Wochen, dass die Person Ben Ammar unschuldig ist.
Nun fragten Opferangehörige nach Ben Ammar und erhielten eine Antwort, die die Auskunft der BAW geradezu auf den Kopf stellt: Ben Ammar sei abgeschoben worden, weil er "hochgefährlich" gewesen sei, er sei als eine Art "Amri 2" eingestuft worden.
Damit stellt sich nicht nur die Frage, ob der "radikale Islamist" Ben Ammar im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) nicht auch Thema war, wie Amri - und warum diese Frage bisher nicht gestellt wird. Auch der Verdacht bleibt virulent, Ben Ammar sei abgeschoben worden, um einen Prozess zum Weihnachtsmarkt-Anschlag zu vermeiden. Der böte Opfern die Möglichkeit als Nebenkläger aufzutreten, und vielleicht sollte nach der Erfahrung mit dem fünfjährigen NSU-Prozess gerade das verhindert werden.
Zwei Untersuchungsausschüsse wollten Ben Ammar als Zeugen laden, erhielten aber die Auskunft, sein Aufenthaltsort sei nicht bekannt. Nun erklärte das Bundesinnenministerium (BMI) gegenüber den Opfern, die Bundesregierung versuche, dass Ben Ammar auf "freiwilliger Basis" nach Deutschland zurückkehre und im Untersuchungsausschuss als Zeuge aussage. Die deutsche Botschaft in Tunesien verhandle darüber mit den tunesischen Behörden. Ist sein Aufenthaltsort demnach also doch bekannt?
Arbeitsweise: V-Leute und V-Mann-Führer können oft nicht geladen und nicht befragt werden
Das BMI wollte gegenüber den Anschlagsopfern seine "Arbeitsweise im Untersuchungsausschuss des Bundestages erläutern". Diese "Arbeitsweise" - das sind einmal die sich wiederholenden Interventionen gegen Fragen der Abgeordneten, die so fundamental vorgetragen werden, dass der Ausschuss nur ganz langsam und mühselig vorankommt. Zum zweiten geht es darum, dass die Bundesregierung entweder Namen von Zeugen aus dem BfV gegenüber dem Ausschuss nicht preisgibt oder Zeugen gleich ganz sperrt. Das betrifft vor allem V-Leute und V-Mann-Führer, die somit nicht geladen und nicht einmal befragt werden können.
Gegen diese Praxis haben die drei kleinen Fraktionen FDP, Grüne und Linke vor kurzem Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Entscheidung des Gerichtes kann aber lange dauern.
Die Auseinandersetzungen zwischen Parlamentariern und Regierungsvertretern nehmen seit Wochen an Schärfe zu und stehen regelmäßig vor einer Eskalationsstufe. Das erleben auch jene Anschlagsopfer mit, die die Sitzungen der Untersuchungsausschüsse in Berlin ungebrochen besuchen und ihr Unverständnis wachsen lässt. Ihr Vertrauen in den Aufklärungswillen der Bundesregierung schwindet rapide. Für deren Krisenmanagement in Sachen Amri wird das zunehmend zum Problem.
BMI und BfV sind jedoch nicht gewillt, ihre Blockadehaltung gegenüber dem Parlament aufzugeben oder abzuschwächen. Dafür lieferte der jüngste Sitzungstag einen weiteren Beleg. Zur selben Zeit, als Staatssekretär Hans-Georg Engelke bei den Opfern um Verständnis für das Verhalten der Regierung warb, ließ er eine noch restriktivere Umgangsweise mit einem Zeugen des BfV praktizieren als bisher schon. Bisher bestand die Vernehmung von Mitarbeitern des Inlandsgeheimdienstes meist aus einem öffentlichen Teil, dem ein nicht-öffentlicher folgte. Doch diesmal sollte es nicht einmal einen öffentlichen Teil geben. Der Ausschuss wollte letzten Donnerstag einen Referatsleiter im Bereich "Islamismus/Beschaffung", sprich: Anwerbung und Führung von Quellen, als Zeugen befragen. Er wurde, wie alle Zeugen aus dem Hause BfV, nur mit einem Aliasnamen bekannt gemacht: "Carlo Macri".
Der Zeuge arbeitet zwar im Innendienst, und insofern bestünde keine Gefahr, dass er erkannt werden könnte. Sieht man einmal von der Möglichkeit ab, ihn zwar nicht sichtbar, aber hörbar zu vernehmen. Doch nun hieß es, der Zeuge "Macri" sei immer wieder mal auch "draußen" bei Treffen mit Quellen dabei. Den Abgeordneten wurde vermittelt, sollten sie auf öffentlicher Befragung bestehen, würde der Zeuge eine wesentlich beschränktere Aussagegenehmigung erhalten, als wenn er nur hinter verschlossenen Türen befragt würde.
Diese angebotene Alternative zeigte, dass es eben nicht um die Gefahr einer Identifizierung des BfV-Mitarbeiters ging, sondern um die Verhinderung des Öffentlichwerdens seiner Aussage.
Amri: "Gehirnwäsche" in italienischem Gefängnis
Begonnen hatte die Sitzung des Amri-Ausschusses mit dem 26-jährigen Syrer Mohamed J., der im Sommer 2015 ein paar Wochen mit dem späteren mutmaßlichen Attentäter Anis Amri und zwei weiteren Asylsuchenden in einem Zimmer des Flüchtlingsheims im niederrheinischen Emmerich gelebt hatte.
Ihm habe er sich unter seinem richtigen Namen "Anis Amri" vorgestellt, so der Zeuge. Auch in dem Heim sei der damals 22-jährige Tunesier unter seinem richtigen Namen bekannt gewesen. Im Büro habe auf der Namensliste der Heimbewohner der Name Amri gestanden. Amri hatte bei verschiedenen Registrierungsstellen immer wieder andere Namen angegeben.
Weil sich Amri auffällig verhielt - unter anderem führte er Videochats mit arabischen Dschihadisten in Syrien, die Kalschnikows besaßen, und er hatte auf einer Tasche eine IS-Flagge -, ging Mohamed J. zur Heimleitung. Doch die meldete das nicht, was ihn überrascht habe, an die Polizei weiter. Zuständig für Amri sei das Sozialamt, nicht die Polizei, sei die Begründung gewesen.
Vor dem Anschlag habe sich wegen Amri niemand an ihn gewandt, weder Sozialamt, Jobcenter oder die Polizei, so Mohamed J. Er bestritt entschieden, was ein Zeuge vor dem Amri-Ausschuss in Düsseldorf angegeben hatte: Im November 2016 soll Mohamed J. Besuch von Polizisten erhalten haben. Sein Hinweis über die Auffälligkeiten Amris sei an die Polizei in Krefeld weitergegeben worden. Doch J. blieb dabei, erst nach dem Anschlag habe die Polizei mit ihm Kontakt aufgenommen.
Kam Amri im Juli 2015 mit bestimmten Absichten nach Deutschland? Was weiß J. über dessen Zeit zuvor in Italien? Amri habe erzählt, er sei im Gefängnis in Italien von Salafisten "aufgeklärt" und auf den "richtigen Weg" geführt worden, so der Zeuge. J. nannte es eine "Gehirnwäsche", die Amri erhalten habe, und sprach von "Radikalisierung" des Tunesiers - das Gefängnis sei ein "Wendepunkt" für ihn gewesen.
Ein anderes Mal habe Amri ihm erzählt, er habe in Berlin nach religiösem Ritus eine Frau geheiratet. Ihren Namen kenne er nicht, so der Zeuge J., ein Bild habe er nicht gesehen. Es habe sich auch um eine Asylbewerberin gehandelt. Bisher war keine Angetraute Amris bekannt. Sollte sich das bestätigen, gäbe es eine Person, die möglicherweise etwas zu dem mutmaßlichen späteren Attentäter beitragen könnte.
J. verließ nach ein paar Wochen die Gemeinschaftsunterkunft und zog in eine Wohnung in Emmerich. Amri will er nur noch einmal gesehen haben. Er habe kein Interesse an einem Kontakt mit dem merkwürdigen Tunesier gehabt.
Nach dem Anschlag und als Amris Bild durch die Medien ging, wollte Mohamed J. auf dem Facebook-Account seines ehemaligen seltsamen Zimmergenossen nachschauen, ob der vielleicht irgendwelche Botschaften hinterlassen habe. Doch da sei Amris Seite bereits gelöscht und sein Konto gesperrt gewesen.
Amri floh nach dem Anschlag am 19. Dezember 2016 von Berlin nach Emmerich. Das kann als belegt gelten. Wie er nach Emmerich kam, können BKA und BAW nicht sagen. Er soll sich dann am 20. und 21. Dezember in der kleinen Stadt am Rhein aufgehalten haben, eher er sich über die Niederlande und Frankreich nach Italien weiterbegab. Am 23. Dezember 2016 wurde er in der Nähe von Mailand durch Polizisten erschossen.
Dass Amri noch einmal in Emmerich war, war für den Zeugen Mohamed J. neu. Er erfuhr es in der Ausschusssitzung zum ersten Mal.
Nach dem Anschlag sei er dann von der Polizei aufgesucht worden. Zunächst seien drei Beamte in Zivil gekommen, zwei Männer, eine Frau, die vom "Sicherheitsapparat" gewesen seien, wie der Dolmetscher in der Ausschusssitzung wörtlich übersetzte. Weil J. zu schlecht Deutsch sprach, gingen die drei wieder. Später wurde dann seine Vernehmung im Polizeirevier mit einem Dolmetscher durchgeführt. Von welcher Dienststelle aber waren die zivil gekleideten Beamten?
Ein zweiter Zimmerbewohner erschien nicht vor dem Ausschuss.