Spenden für die Transparenz an Hochschulen
Schweizer Crowdfunding-Kampagne sammelt Geld, um Offenlegung von Lizenzzahlungen an Wissenschaftsverlage zu erzwingen
Im Oktober des vergangenen Jahres versuchte der Schweizer Christian Gutknecht von verschiedenen Hochschulen seines Landes in Erfahrung zu bringen, wie viel Geld diese für den Bezug wissenschaftlicher Zeitschriftenliteratur der Großverlage Elsevier, Springer und Wiley aufwenden. Motiviert war sein Informationsanliegen durch den sowohl in Wissenschaft als auch Bibliothekswesen zu konstatierenden Unmut über teils sehr hohe Kosten für die Beschaffung wissenschaftlicher Literatur, vor allem der wissenschaftlichen Journale.
Die Preissteigerungen liegen regelmäßig um ein Vielfaches über der Inflationsrate bei zugleich beeindruckenden Gewinnen der Großverlage: Der Umsatz von Elseviers Verlagssparte lag 2013 bei 2,126 Milliarden £, der Gewinn bei 826 Millionen, der Verlag erreichte folglich eine Gewinnmarge von stattlichen 38,85%.
Diese Unzufriedenheit war auch Auslöser des vom Mathematiker Timothy Gowers initiierten "Boykott Elseviers" (Mobilmachung gegen Elsevier?), da dieses Unternehmen wie kaum ein anderer Verlag wegen seiner Geschäftsstrategie verschrien ist: Erst kürzlich brach die Universität Leipzig die Verhandlungen mit den Niederländern wegen unakzeptabler Preissteigerungen ab. Ähnliche Schritte hatten bereits zuvor das Zentrum Mathematik der Technischen Universität München und die Universität Konstanz unternommen. Im November vergangenen Jahres wurde sich der Verlag selbst in seinem Heimatland mit der niederländischen Vereniging van Universiteiten (VNSU) nicht über neue Bezugskonditionen einig.
Ein Knackpunkt beim Bezug wissenschaftlicher Literatur durch Subskription, also kostenpflichtige Abonnements beziehungsweise kostenpflichtige Lizenzierung der Inhalte, ist die fehlende Transparenz: Es gestaltet sich äußerst schwierig, im Detail zu erfahren, wie viel Geld eine Hochschule für wissenschaftliche Zeitschriften einzelner Verlage ausgibt, zumeist sind nur aggregierte Daten erhältlich, etwa über die gesamte Medienbeschaffung einer Bibliothek oder die Unkosten, die für den Erwerb der Zeitschriften aller Verlage anfallen. Informationen dieser Art sind auch deshalb rar, da Bibliotheken in den Verträgen mit Verlagen Verschwiegenheitsverpflichtungen eingehen, die es ihnen untersagen, Aussagen über die Kosten der Vereinbarungen zu treffen. Diese Praxis erschwert jedoch eine rationale Diskussion über die Kosten und Effizienz des Subskriptionsverfahrens - speziell im Vergleich zum konkurrierenden Modell des Open Access, in dem der Zugriff auf wissenschaftliche Literatur entgeltfrei möglich ist.
Auch Gutknecht erkannte rasch, dass für Hochschulbibliotheken der Schweiz aussagekräftige Daten über die Ausgaben für einzelne Journale oder Journale einzelner Verlage nicht erhältlich sind und bat schriftlich um entsprechende Auskünfte beziehungsweise die Möglichkeit der Akteneinsicht. Er wandte sich an insgesamt sechszehn Hochschulbibliotheken sowie Konsortien und berief sich dabei zum einen auf den Ehrenkodex des Verbandes Bibliothek Information Schweiz (BIS), der transparenten Umgang mit Informationen als Ziel und ethischen Anspruch formuliert, zum anderen (wo nach Kantonsrecht möglich) auf das schweizerische Öffentlichkeitsgesetz, das - deutschen Informationsfreiheitsgesetzen nicht unähnlich - Bürgern das Recht einräumt, Auskünfte über Verwaltungshandeln zu erhalten, es sei denn, gewichtige Gründe sprächen gegen das Auskunftsanliegen. Nur eine der angefragten Stellen, die Università della Svizzera Italiana, kam dem Ansinnen nach, Gutknecht dokumentierte Anfragen und Antworten ausführlich und scharfzüngig im Blog wisspub.net.
Der streitbare Gutknecht wollte aber nicht so einfach klein beigeben und versuchte, auf dem Rechtsweg die Ablehnungen der erbetenen Akteneinsicht überprüfen zu lassen. Im Zuge dieser Prüfungen stellte der Kanton Genf fest, dass die Universität Genf Gutknechts Bitte um Akteneinsicht nachkommen solle. Die Hochschule verweigerte ihm diese Möglichkeit jedoch weiterhin hartnäckig und teilte mit, dass man unterzeichnete Vertraulichkeitsklauseln mit den Verlagen einzuhalten gedenke.
Gutknecht wiederum gedachte nicht, diesen Entscheid ohne Weiteres zu akzeptieren und startete am 19. Januar eine Crowdfundig-Kampagne mit dem Ziel, genügend finanzielle Mittel zu sammeln, um die Entscheidung der Universität Genf vor dem Genfer Verwaltungsgericht anfechten zu können. Die ursprünglich veranschlagten 5.000 Schweizer Franken sollten der Deckung der erwarteten Anwaltskosten dienen. Obwohl die Kampagne erst am 18. Februar ausläuft, wurde die Grenze von 5.000 Franken schon rasch überschritten.
Gutknecht, der zwar für den Schweizerischen Nationalfonds zu Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) tätig ist, aber betont, die Kampagne als Privatperson zu verfolgen, will die Überschüsse für gegebenenfalls anfallende weitere Verfahrenskosten gegen andere Schweizer Hochschulen verwenden. Sollten darüber hinaus Mittel verbleiben, plant er diese an Open-Access-Projekte wie z.B. den Open Access Button, das Public Knowledge Project PKP, das unter anderem Open-Source-Publikationssoftware entwickelt, oder Initiativen wie Wikimedia zu verteilen. Er will die bei den Bibliotheken der Schweiz vermisste Transparenz dabei achten und versicherte gegenüber Telepolis: "Ich möchte mich in keiner Art persönlich bereichern und werde auch versuchen, gegenüber den Unterstützern transparent aufzeigen, wozu das Geld verwendet wurde."
Die für Spender ausgelobten Belohnungen sind bemerkenswert, unter anderen kann man sich auf ein Abendessen mit Gutknecht oder ein kostenloses Seminar zu wissenschaftlichem Publizieren freuen. Wenig Anlass zur Freude wird womöglich die Universität Genf haben: Sofern die Anfechtung der Entscheidung der Universität erfolgreich verläuft, verspricht Gutknecht jeder Person, die 20 Schweizer Franken spendet, die Universität Genf mindestens bis zum Jahr 2020 jährlich zur Akteinsicht über ihre Zahlungen an Elsevier, Springer und Wiley zu verpflichten und die Ergebnisse den Spendern zu mailen oder sie online zu stellen.