Strafrechtsprofessoren fordern Überprüfung des Betäubungsmittelgesetzes
Wirksamkeit der bisherigen Regelungen wird infrage gestellt
Wenn eine Resolution von 106 Personen unterzeichnet wird, dann klingt das auf den ersten Blick nicht nach viel. Wenn es sich dabei aber ausschließlich um deutsche Strafrechtsprofessoren handelt, dann sind das einer Rechnung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) nach fast vierzig Prozent der namhaften Hochschullehrer aus diesem Fachgebiet. So viele, dass sich die beiden regierenden Parteien möglicherweise schwer tun werden, das Anliegen vollständig und dauerhaft zu ignorieren, auch wenn sie im Koalitionsvertrag noch keine Anstalten machten, sich mit dem Problem zu befassen.
In der vom emeritierten Bremer Juraprofessor Lorenz Böllinger initiierten und unter anderem vom ehemaligen Verfassungsrichter Jürgen Kühling unterstützten Resolution fordern die Unterzeichner die Bundestagsabgeordneten dazu auf, eine Enquête-Kommission einzusetzen, die "Schaden und Nutzen der Drogenpolitik unvoreingenommen wissenschaftlich überprüfen" und die "Geeignetheit, Erforderlichkeit und normative Angemessenheit des Betäubungsmittelstrafrechts" evaluieren soll.
Die renommierten Rechtswissenschaftler leiten aus dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes und der daraus folgenden Überprüfungspflicht hinsichtlich geltender Gesetze sogar eine "dringende Notwendigkeit" der Einrichtung solch einer Enquête-Kommission ab, weil der Gesetzgeber verfassungsrechtlich in der Pflicht steht, auf "deutliche Veränderungen in der sozialen Wirklichkeit und in der Wissenschaft" zu reagieren. Aus diesem Grund raten die Strafrechtsprofessoren den Bundestagsabgeordneten aller Parteien, in dieser Frage "nicht nur dem Fraktionszwang zu folgen, sondern auch ihrer individuellen Verantwortung".
Zu den "deutlichen Veränderungen in der sozialen Wirklichkeit und in der Wissenschaft" zählen die 106 Hochschullehrer unter anderem Erkenntnisse aus "diversen Quasi-Feldexperimenten mit der liberalisierten Zugänglichkeit oder Vergabe von bislang illegalen Drogen" in Ländern wie den Niederlanden, der Schweiz, Spanien und Portugal, bei denen es nach der Liberalisierung nicht zur befürchteten Ausweitung des Drogenkonsums kam. Das habe man auch in den USA zur Kenntnis genommen und einen Repräsentantenhausausschuss zur Untersuchung des Scheiterns der dortigen Drogenpolitik eingerichtet. Dort konnten Bundesstaaten wie Colorado und Washington nach Volksabstimmungen Marihuana als Genussmittel legalisieren, ohne das die US-Bundesregierung einschreitet.
Den Strafrechtsprofessoren zufolge gibt es mittlerweile zahlreiche Hinweise darauf, dass die Drogenverbotspolitik viele der Probleme und Gefahren, die sie zu bekämpfen vorgibt, selbst erst schafft. Dazu zählen sie die Beschaffungskriminalität, die Einschränkung von Bürgerrechten, eine "Quasi-Militarisierung der Polizei" und in manchen Ländern sogar die "Gefahr eines Scheiterns der Zivilgesellschaft" durch die "massive Machtanballung" bei der organisierten Kriminalität, die von "gigantischen Profiten stimuliert" werde. Als Beispiele dafür nennt die Resolution die "Finanzierung des Taliban-Terrorismus in und aus Afghanistan", die "allen Erkenntnissen zufolge weitgehend über den Schwarzmarkt mit Heroin und Haschisch" erfolge, und den Krieg der mexikanischen Drogenkartelle.
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