Südtirol und die Strategie der Spannung

50 Jahre nach dem Tod von vier italienischen Soldaten in Südtirol fordert Reinhard Olt, die damals in Florenz Verurteilten wegen neuer Forschungsergebnisse zu rehabilitieren - ein Gastkommentar

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Am Abend des 24. Juni 1967 steigen der Arzt Dr. Erhard Hartung, der Elektrotechniker Peter Kienesberger und der Unteroffizier des österreichischen Bundesheeres Egon Kufner auf zur Porzescharte. Am Grenzkamm zwischen dem Osttiroler Bezirk Lienz und der italienischen Provinz Belluno, den der "Befreiungsausschuss Südtirol" (BAS) seinerzeit als Nachschub- und Fluchtweg nutzte, wollte die von Kienesberger geführte Gruppe einen verwundeten BAS-Aktivisten zur Weiterbehandlung in Österreich übernehmen. Der vereinbarte Funkkontakt bleibt aus, stattdessen gewahrt man ein kurz aufscheinendes Licht und vernimmt Geräusche sowie Stimmen. Weshalb Kienesberger der Sache misstraut, die Aktion abbricht und mit seinen Kameraden in die Ortschaft Obertilliach zurückkehrt. Dort besteigt die Gruppe eine Stunde nach Mitternacht, mithin am 25. Juni, jenen VW Käfer, mit dem sie gekommen waren.

Just am 25. Juni sollen - so die offizielle und letztlich für die Gruppe verhängnisvolle italienische Darstellung - auf besagter Porzescharte (ital. "Cima Vallona") vier italienische Soldaten zu Tode gekommen und einer verletzt worden sein. Aufgeschreckt von einer nächtlichen Detonation seien sie zum Grenzübergang geeilt, wo - wie ein Jahr zuvor - ein Strommast gesprengt worden war. Einer der Männer, der Alpini-Soldat Armando Piva, war diesen Angaben zufolge durch die Detonation einer vergrabenen Sprengfalle schwer verletzt worden und noch am selben Tag gestorben. Angehörigen einer per Hubschrauber eingeflogenen Spezialeinheit sei dasselbe passiert: Carabinieri-Hauptmann Francesco Gentile und die Fallschirmjäger Mario di Lecce und Olivo Dordi hätten eine zweite Sprengfalle ausgelöst: Dabei seien sie getötet sowie ihr Kamerad Marcello Fagnani, ein vierter Angehöriger des Kommandos, schwer verwundet worden.

Freispruch in Österreich, lebenslang in Italien

Des von Politik, Sicherheitsbehörden und Militär in Italien und Österreich sowie in Medien beider Länder und darüber hinaus so genannten "blutigsten Attentats des Südtirol-Terrorismus" werden daraufhin der im Zusammenhang mit früheren BAS-Aktionen namhafte Kienesberger, der bis dahin unauffällige Dr. Hartung sowie Kufner bezichtigt, (in Österreich) inhaftiert und schließlich sowohl in Österreich als auch in Italien angeklagt. In Florenz lautet das Urteil für Kienesberger und Hartung lebenslänglich, Kufner soll für 24 Jahre hinter Gitter.

Die drei waren durch "Geständnisse" belastet worden, welche zwei im Keller der Carabinieri-Kaserne in der Bozner Drusus-Straße gefolterte österreichische BAS-Aktivisten unterzeichnet hatten. Die "Behandlungen" durch mehrere Folterer und in mehrtägiger Dunkelhaft - über einen Tisch gespannt und mit brutalen Schlägen auf die Genitalien sowie der Drohung der "Erschießung auf der Flucht" gefügig gemacht, um nur weniges aus dem "Werkzeugkasten" der besonders gegen Südtiroler angewandten "Cautio criminalis" zu nennen - ließen sie Protokolle unterschreiben, welche der berüchtigte Bozner Untersuchungsrichter Dott. Mario Martin, den wohl nicht nur der Schriftsteller Rolf Hochhuth einen "furchtbaren Juristen" genannt hätte, zu deren Anklage verwendete. Zudem waren sie im Verfahren zu Florenz von Bedeutung.

Die florentinischen Urteilssprüche ergingen in Abwesenheit der Angeklagten und fußten auf Gesetzen aus der Zeit des italienischen Faschismus. Aufgrund späterer Erkenntnisse/Urteile österreichischer und deutscher Höchstgerichte verstieß das Verfahren vor allem dadurch, dass die Angeklagten nicht zur Verhandlung geladen wurden und ihnen respektive ihren Rechtsvertretern weder die Anklageschrift noch das Urteil zugestellt worden war, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

In Österreich hingegen wurden die drei freigesprochen. Der Freispruch war letztlich auf ein mittels Sachverständigengutachten untermauertes Weg-Zeit-Diagramm der Verteidigung zurückzuführen. Dieses förderte zutage, dass die den Dreien zur Last gelegten Taten im mehrfach bezeugten Zeitrahmen nicht zu bewerkstelligen war. Zuguterletzt stellte der österreichische Bundespräsident Dr. Rudolf Kirchschläger auf staatsanwaltlichem Einspruchswege in Gang gesetzte Gerichtsverfahren 1975 endgültig ein.

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