Täuschen Smart Meter immer einen höheren Stromverbrauch vor?
Seite 2: Eichdauer für Strom-Zähler
Die Eichdauer für elektronisch Zähler beträgt acht Jahre. Bei den bislang üblichen Ferraris Zählern sind es 16 Jahre. Dann wird jedoch nur eine Stichprobe von meist einem von 1000 Zählern einer Charge überprüft. Zeigen sich bei den geprüften Zählern keine Fehler, werden die anderen 999 ohne neue Eichung weiter betrieben. Die Eichung wird von sogenannten beliehenen Stellen durchgeführt. Dies sind in der Regel die Messstellenbetreiber, die zumeist aus einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen hervorgegangen sind. Auch bei Ferraris-Zählern kann es Mess-Abweichungen geben. Dies hängt nicht zuletzt mit der jeweils aktuellen Netzspannung zusammen. So darf die Netzspannung vom nominalen Wert 230 Volt nach oben um 10 Prozent abweichen. Dies führt dann auch zu einem entsprechenden gemessenen Mehrverbrauch.
Digitale Stromzähler kommen mit einer Konformitätserklärung des Herstellers auf den Markt. Dass die Smart Meter nach acht Jahren neu geeicht würden, ist bislang nicht bekannt. Üblich scheint der Austausch gegen einen neuen Zähler zu sein. Eine Aufarbeitung gebrauchter Smart Meter durch Austausch von Komponenten, wie es bei Ferraris-Zählern gebräuchlich ist oder ein Software-Update, sind aus wirtschaftlichen Gründen in der Praxis nicht darstellbar.
Einerseits gibt es zu viele unterschiedliche Smart Meter am Markt und zum Anderen ist die technische Entwicklung acht Jahre nach dem Einbau eines digitalen Zählers soweit fortgeschritten, dass die damals verbaute Technik sowohl hinsichtlich der Hardware als auch der Software weitgehend veraltet ist. Zudem kann man davon ausgehen, dass bei den Messstellenbetreibern nach acht Jahren kaum noch Wissen um die Technik der alten Schätzchen anzutreffen ist. Dass die bislang schon verbauten Smart Meter jetzt vor Ablauf ihrer Eichzeit ausgetauscht werden könnten, scheint ein illusorische Hoffnung zu sein.
Unterschiedliche Messverfahren bei digitalen Zählern
Wie bei EU-Vorschriften üblich, wurde auch bei den Smart Metern das Ziel festgelegt, nicht jedoch die konkrete technische Umsetzung. Daher werden bei den Smart Metern heute unterschiedliche technische Aufbauten eingesetzt, die bei den in den Prüfvorschriften genannten Bedingungen, die festgelegten Toleranzen nicht überschreiten. Die Frage, ob die in den Vorschriften genannten Bedingungen der heutigen Situation im häuslichen Stromnetz noch gerecht werden, kann klar verneint werden.
Normungslücke bei 2-150 kHz
Als die Prüfungsbedingungen für Smart Meter festgelegt wurden, gab es praktisch keine Störer im Bereich zwischen 2 und 150 kHz. Daher gab es für diesen Frequenz-Bereich keine Prüfnorm. Das war durchaus so beabsichtigt. Dass sich die Situation inzwischen verändert hat und es heute zu Interferenzen kommt, ist schon seit Jahren bekannt. Will man die Smart Meter in diesem Punkt stärker vor "irritierenden" Störungen schützen, die von den Störern im häuslichen Stromnetz ausgehen, werden die Zähler jedoch deutlich teurer.
Der Einsatz von Stör-/ Sperrfiltern zwischen Zähler und häuslichem Stromnetz, könnte durchaus Abhilfe schaffen. Diese sind jedoch nicht zuletzt aufgrund des für die Filter benötigten Kupfers nicht gerade billig. Und hier zeigt sich die grundsätzliche Zwickmühle der derzeitigen Entwicklung: Aus wirtschaftlichen Gründen sind die Zähler gerade gut genug, um die Vorschriften einzuhalten. Die Entwicklung der Technik auf der Seite der elektrischen Geräte sorgt jedoch für immer mehr Störungen. Die klassische Sinus-Kurve wird immer stärker zerhackt.
Nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse werden die im Cenelec-Standard CLC TR 50579 beschriebenen und auch vom Ausschuss für Messgeräte der EU-Kommission akzeptierten Zusatzanforderungen und Prüfmethoden für den Bereich 2-150 kHz als ausreichend betrachtet.
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