Trafigura vs. Guardian: Die Freiheit, die Presse zu knebeln
In Großbritannien versuchte ein Großkonzern, dem Guardian per Gerichtsbeschluss den Mund zu verbieten - allerdings ohne Erfolg
Als international operierendes Ölunternehmen hat man es nicht leicht: Ständig diese Umweltschützer, ständig irgendwelche Betroffenen, und dann auch noch die Presse, die ständig rumbohrt. Zum Glück gibt es ein Land, in dem sich die Medien bislang recht problemlos im Schach halten ließen. Die Rede ist nicht von einem kleinen Inselstaat mit ein paar Jahrzehnten formaler Demokratie, sondern von England.
Es geht um die Ölhandelsgesellschaft Trafigura, deren Chefs in London sitzen - die Firma hat ihren nominellen Sitz in den Niederlanden, aber das hat vor allem steuerliche Gründe. Weiter geht es um mindestens 30.000 Menschen in der Hauptstadt der Elfenbeinküste, die Trafigura vorwerfen, sie mit hochgefährlichem Müll schwer vergiftet zu haben. Dazu wollen sie eine Sammelklage in London anstrengen. Das Unternehmen hat bereits 2007 der ivorischen Regierung 150 Millionen Dollar für Umweltschäden bezahlt - ohne ein Schuldeingeständnis freilich. Blöd nur, wenn über eine undichte Stelle ein interner Bericht beim britischen Guardian landet, das als solch ein Schuldeingeständnis ausgelegt werden könnte. Noch dazu, weil die Londoner Zeitung bekannt ist für ihre hartnäckigen Recherchen und auch vor Gericht nicht so leicht einknickt.
Trafigura entscheidet wie ein Unternehmen in den Siebzigern oder Achtzigern: Alles abstreiten, und Medien juristisch im Zaum halten. Die Anwaltsfirma des Ölkonzerns greift zu einem perfiden Mittel, einer besonders scharfen Unterlassungsverfügung (super-injunction). Dieser Maulkorb-Erlass greift tief in die Pressefreiheit ein. Denn der Guardian musste sich ab Mitte September dazu verpflichten, weder über die Vorgänge in der Elfenbeinküste zu berichten, noch über das interne Papier. Zu allem Überfluss durfte die Zeitung noch nicht einmal über die schiere Existenz dieser gerichtlichen Anordnung berichten.
Wie kann es sein, dass ein Land mit solch einer langen liberalen Pressetradition derartige Gerichtserlasse hervorbringt? Die Anwaltsfirma Carter-Ruck, bekannt für ihr hartes Vorgehen gegen unliebsame Pressepublikationen, nutzte die Eigenheiten des britischen Rechtssystems zu Gunsten ihres Mandanten: Im Gegensatz zu den allermeisten Ländern muss in Großbritannien die Presse im Fall einer Verleumdungsklage nachweisen, dass sie Recht hat. (Das führt, nebenbei bemerkt, zu einem regelrechten weltweiten Klagetourismus vor britische Gerichte, "libel tourism".) Und britisches Recht bezieht sich nicht auf ein großes, überwölbendes Verfassungswerk, sondern noch vielmehr auf laufende Rechtssprechungspraxis. Am Londoner High Court gibt es zum Beispiel einen Richter, der sich vor allem auf Presse- und Persönlichkeitsrecht spezialisiert hat, er schreibt quasi das Recht in dieser Sparte. Es dauerte bis dieses Jahr, dass andere Richter seine Entscheidungen anfochten. Carter-Ruck wählte einen speziellen Weg: Die Anwälte wandten sich mitten in der Nacht an den diensthabenden Richter des Gerichts, der keine große Ahnung von der Materie hatte und sich von den Anwälten überzeugen, oder man könnte auch sagen, überrumpeln ließ. Damit hatten sie den Guardian in der Tasche.
Anfang Oktober bekam Paul Farrelly, ein britischer Labour-Parlamentarier, Wind von der Sache. Da alle Aktivitäten des Parlaments vor juristischen Anfeindungen sicher sind, brachte er die Praxis solcher Maulkorberlasse am Beispiel von Guardian und Trafigura auf die Tagesordnung. Farrelly wollte Justizminister Jack Straw dazu befragen. Der Kniff ist dabei, dass der Guardian dann auch völlig legitim über parlamentarische Vorgänge hätte berichten können. Doch als er das tun wollte, sperrten sich die Carter-Ruck-Anwälte.
Guardian-Chefredakteur Alan Rusbridger wählte einen raffinierten Ausweg. Auf der Titelseite veröffentlichte die Zeitung am 13. Oktober einen Artikel, der praktisch nur aus Andeutungen bestand und all das aufzählte, was er nicht nennen durfte. Bis auf eins: Den Namen der Anwaltsfirma. Online erschien der Artikel schon am 12. Oktober, Rusbridger twitterte einen Link darauf und löste eine Kettenreaktion aus. Im Laufe des Tages verbreiteten unzählige Leute die Nachricht, findige Twitterer kombinierten, dass es sich um Trafigura handeln musste. Blogger mit hunderttausenden Followern trugen die Nachricht in die Online-Welt. Bis zum späten Abend war in der Welt, dass es um Farrelly ging und sämtliche seiner Fragen bekannt. Außerdem wiesen die Aktivisten der Whistleblower-Seite Wikileaks beständig darauf hin, dass der unterdrückte Bericht bei ihnen zu finden sei.
Angesichts der Tatsache, dass sie plötzlich nicht mehr einer Redaktion gegenüberstanden, sondern Tausenden Nachrichten-Verbreitern, kapitulierte Carter-Ruck schrittweise. Schon am nächsten Tag um die Mittagszeit bekam die Zeitung die Erlaubnis, über die parlamentarische Frage Farrellys zu berichten. Ein Etappensieg. Denn über den heiklen Bericht über die Entsorgung von hochgiftigen Schwefelverbindungen auf mehreren Deponien um die ivorische Hauptstadt Abidschan durfte der Guardian nichts schreiben.
Doch die Juristen wollen die Parlamentarier auch davon abhalten, über die Angelegenheit zu debattieren. Ein liberaldemokratischer Abgeordneter hatte nämlich eilends für den 21. Oktober ein Debatte über die Maulkorb-Verfügungen angesetzt. Carter-Ruck bat sämtliche Abgeordneten per Brief, sich im Parlament nicht zu äußern, weil es noch ein laufendes Verfahren gebe. Die Parlamentarier waren verärgert über solch einen Eingriff in ihre Arbeit. Auch Premier Gordon Brown griff das Thema auf und sprach von "einem unglücklichen Rechtsbereich", der neu geregelt werden müsse. Der ranghöchste Richter des Landes machte außerdem klar, dass immer noch das Parlament entscheide, ob es sich zu einem laufenden Verfahren äußere oder nicht, und nicht eine Anwaltsfirma.
Die Stimmung gegen Carter-Ruck und ihren Mandanten Trafigura kippte endgültig. Am 16. Oktober erreichte den Guardian schließlich die erlösende Nachricht: Die Verfügung sei "mit sofortiger Wirkung" aufgehoben. Umgehend veröffentlichte die Zeitung einen Online-Artikel, in dem sie die Inhalte des lange unterdrückten Berichts ausbreitete und auf das Original verlinkte. "Dies ist ein guter Tag für das Parlament, eine offene Justiz und die freie Berichterstattung", freute sich Rusbridger. Später breitete der Guardian die Verfügung im Detail aus und veröffentlichte eine Art kommentierte Version, die genau erklärte, was es mit den einzelnen Absätzen auf sich hat. Die Öffentlichkeit hatte ja eine solche Verfügung noch nie zu Gesicht bekommen.
Trotz seines Triumphs in diesem Fall: Der Guardian bekam in diesem Jahr schon ein Dutzend solcher Maulkorb-Verfügungen, mehr als doppelt so viel wie in den Vorjahren. Andere Medien wurden im Fall Trafigura genauso geknebelt. Worüber sonst die Medien nicht berichten durften, weiß man nicht - schließlich sind die Maulkorb-Verfügungen hochgeheim. Eine Zeitung sprach von etwa 120 in diesem Jahr. Ein Unverhältnis, denn die Verfügungen mögen bestenfalls in Ausnahmefällen berechtigt sein, etwa wenn es um die Privatsphäre von Einzelpersonen geht.
Das Parlament jedenfalls ließ es sich nehmen, sich wie angekündigt am 21. Oktober in einer Debatte mit den Verfügungen zu befassen. Die große Mehrheit der Redner war sich einig darüber, dass diese Art von Verfügungen inflationär eingesetzt werde, und das nicht mehr tragbar sei. Das Justizministerium will nun erfahrene Beamten und Zeitungs-Anwälte zusammenbringen, um zu klären, wann solch drastische Anordnungen akzeptabel seien. Die Parlamentarier versicherten sich gegenseitig, dass sie schon seit 1689 das Recht auf freie Rede hätten, und es sich so schnell nicht nehmen lassen würden. Auch jetzt geht die Gängelung der Presse weiter, derzeit wird der öffentlich-rechtliche Sender BBC von den Carter-Ruck-Anwälten bedrängt, ihm wird verboten, einen Satz zu zitieren, den ein Parlamentarier sagte. Der Grund: Er bringt Trafigura in einen eindeutigen Zusammenhang mit dem Tod von Menschen in der Elfenbeinküste.