Türkei: Anschläge im Ausland im Auftrag des Staates

Seite 2: Länderbericht des Auswärtigen Amtes bestätigt MIT-Aktivitäten

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Überraschend deutlich fällt der Bericht des Auswärtigen Amtes vom August dieses Jahres aus, der nun der Deutschen Presseagentur vorliegt.

Die eigentlich in der türkischen Verfassung garantierte Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit sei weitgehend ausgehebelt, die türkischen Print- und TV-Medien "nahezu vollständig gleichgeschaltet". Die Justiz sei "in weiten Teilen dysfunktional" und teils politisch beeinflusst, zitiert der Spiegel aus dem 31 Seiten langen Bericht.

Einzelne Richter seien nach kontroversen Entscheidungen suspendiert oder (straf)versetzt worden, woraufhin andere Richter gegen die gleichen Angeklagten zum politisch opportunen Ergebnis kamen.

Reichlich spät kommt das Auswärtige Amt zur Erkenntnis, dass praktisch alle Regierungskritiker mit juristischer Verfolgung rechnen müssen, egal ob sie nun als Anhänger der konservativ-islamischen Gülen-Bewegung oder linken Bewegung rund um die HDP gesehen werden. Es reiche als "Indiz bereits ein Abonnement bestimmter Medien, die Nutzung einer bestimmten Bank oder einer speziellen Kommunikations-App".

Allein schon "öffentliche Kritik am Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte in den kurdisch geprägten Gebieten der Südosttürkei" könne den Tatbestand der Terrorpropaganda erfüllen. All diese "neuen" Erkenntnisse sind seit Jahren bekannt und wurden u.a. bei Telepolis immer wieder kommuniziert. Wird die Bundesregierung nun ihren Dornröschenschlaf und ihre Haltung - "nichts sehen, nichts hören, nichts sagen" - endlich beenden?

Wenn nun nach dem Wissenschaftlichen Dienst der Bundesregierung, nach dem UN-Bericht vom August auch das Auswärtige Amt zum Schluss kommt, die Türkei bewege sich nicht mehr auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit, wäre ein Ende des "Schmusekurses" der Bundesregierung eigentlich die logische Konsequenz.

Urteile deutscher Gerichte wie die gegen linke Kurden, denen allein schon ein Dönerstand auf einer kurdischen Kundgebung als "Unterstützung einer Terrororganisation" auf der Grundlage des Paragrafen 129b ausgelegt wird, dürfte es nun eigentlich nicht mehr geben. Denn die Lageberichte des Auswärtigen Amtes sind eine wichtige Entscheidungshilfe der Gerichte in Asylverfahren und bei politischen Prozessen gegen angebliche Unterstützer der kurdischen Arbeiterpartei PKK.

Das Auswärtige Amt kommt in seinem Bericht zu einer deutlichen Einschätzung: "Es kann davon ausgegangen werden, dass türkische Stellen Regierungsgegner, darunter insbesondere (auch vermeintliche) PKK- und Gülen-Anhänger, im Ausland ausspähen, ebenso wie sie Tätigkeiten von in Deutschland registrierten Vereinen beobachten."

Damit dürften regimekritische Kurden nicht mehr in die Türkei abgeschoben werden und ihr hiesiges politisches Engagement gegen das türkische Unrechtsregime dürfte nicht mehr unter den Terrorismusparagrafen fallen.

Mindestens 100 Entführungen aus dem Ausland bekannt

Mittlerweile dürfte allgemein bekannt sein, dass der islamische Dachverband DITIB, der direkt der türkischen Religionsbehörde Diyanet untersteht, mit dem türkischen Geheimdienst zusammenarbeitet. Es ist auch bekannt, dass die von der Türkei entsandten und bezahlten Imame Informationen über Regierungskritiker in ihren Reihen oder in Migrationsbeiräten der Kommunen, in denen Ditib bundesweit zahlreich vertreten ist, weitergeben.

Weniger bekannt sind die Entführungen politischer Gegner im Ausland. Ein spektakulärer Fall, so berichtet der Focus, "ereignete sich im März 2018, als Agenten des MIT im Kosovo sechs angebliche Gülen-Anhänger aus ihrem Auto zerrten und in die Türkei brachten. Menschenrechtsorganisationen schätzen in ihren Berichten an die UN, dass der MIT zwischen 2016 und 2020 insgesamt 31 Personen entführt hat. Die Aktionen erstreckten sich von der Schweiz, dem Kosovo, der Ukraine, der Republik Moldau bis nach Kasachstan, Aserbaidschan, Malaysia, Pakistan, Gabun und Myanmar".

Die zivile Organisation Turkey Tribunal nannte in ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht sogar 100 Fälle von Entführungen aus dem Ausland. Turkey Tribunal mit Sitz in Genf ist eine internationale Initiative, die auf Menschenrechtsverletzungen in der Türkei durch ihr selbst organisiertes "Tribunal" aufmerksam machen will. Dem Bericht zufolge entführe der türkische Staat systematisch politische Gegner oder lasse diese "verschwinden", um die Opposition gegen Erdogan zu schwächen, schreibt die Frankfurter Rundschau.

Manche würden in Gefängnissen wiederauftauchen, von anderen fehle jede Spur. Das "Verschwindenlassen" ist in der Türkei eine beliebte Methode, sich der Kritiker zu entledigen. Die "Samstagsmütter", die seit Jahrzehnten mit ihren samstäglichen Kundgebungen auf ihre verschwundenen Söhne und Töchter aufmerksam machen, sind ein trauriges Zeichen dieser Praxis. Allein 9.200 Menschenrechtsbeschwerden liegen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seit Erdogans Regierungsantritt vor. Nur gegen Russland gab es mehr Beschwerden.

Da ist es mehr als peinlich, dass ausgerechnet der Präsident des EGMR, Róbert Ragnar Spanó, den Ehrendoktortitel an der Universität Istanbul annahm. Dem Anspruch der Unparteilichkeit des EMGR hat dies einen Bärendienst erwiesen. Man darf gespannt sein, wie das Urteil des EMGR im Prozess gegen die Türkei wegen der Sperrung des Wasserwerks im annektierten Serekaniye/Nordostsyrien ausfällt.