Türkei setzt bewaffnete Drohnen auch im Inland ein

Seite 2: Einsatz von Kampfdrohnen ist völkerrechtlich umstritten und geschieht in einer Grauzone

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Der Einsatz von bewaffneten Drohnen ist weiterhin umstritten, obgleich sie als Waffenträger sich von vergleichbaren Waffensystemen wie Präzisionsraketen, die auch aus der Ferne von Schiffen, Flugzeugen oder Artilleriesystemen wie dem High Mobility Artillery Rocket System (HIMARS) abgeschossen werden, weil sie als Waffenträger ferngesteuert sind und ihre Waffen ebenfalls aus der Ferne abgefeuert werden. Drohnen, die vor Ort unterwegs sind, bieten vor allem eine Verkürzung bis hin zur Echtzeit zwischen Beobachten/Erkennen und Beschießen.

Von den Vereinten Nationen wird der Einsatz von bewaffneten Drohnen in bewaffneten Konflikten als legal erachtet, wenn sie gegen Kämpfer oder Zivilisten, die kampf-ähnliche Aktivitäten verfolgen, angewandt werden, um sie gezielt zu töten. Aber nach internationalem Recht müssten die Einsätze detailliert beschrieben werden, um nachzuweisen, dass sie kein Kriegsverbrechen darstellen. Philip Alston, der frühere UN-Sondergesandte für außergerichtliche Exekutionen, wies in einem 2010 veröffentlichten Bericht darauf hin, dass etwa das von der US-Regierung beanspruchte Recht auf Selbstverteidigung keineswegs ausreiche, um Menschen "überall und zu jeder Zeit" zu töten (Gezielte Tötungen mit Kampfdrohnen verletzen zunehmend internationales Recht).

Er warnte davor, dass Chaos ausbrechen werde, wenn dies von anderen Staaten übernommen werde, was seitdem auch eingetreten ist: "Die ernsten Probleme, die durch den Terrorismus entstehen, sind nicht bezweifelbar, aber die Tatsache, dass die Feinde nicht nach den Regeln spielen, bedeutet nicht, dass die US-Regierung sie einseitig neu interpretieren oder beiseite stellen kann." Sein Nachfolger Christof Heyns schrieb in dem von ihm 2013 veröffentlichtenBericht, dass bewaffnete Drohnen in einem bewaffneten Konflikt helfen können, Opfer unter Zivilisten zu reduzieren. Sofern es einen Hinweis auf zivile Opfer gebe, seien die Staaten verpflichtet, dies sofort und unabhängig überprüfen zu lassen. Dringend notwendig sei eine internationale Einigung über den völkerrechtlich legalen Einsatz von Drohnen und hohe Transparenz.

Allerdings dienen Drohnen nicht nur dem Zweck, den Gegner zu überraschen und Verluste der eigenen Kräfte zu vermeiden, sondern wohl auch, den Einsatz und die Angriffe weitgehend im Dunkeln zu lassen. Wie man in den letzten Jahren beobachten konnte, scheint der Einsatz von Drohnen in den Ländern, von denen sie weit entfernt eingesetzt werden, kaum Kritik hervorzubringen. Drohnenkriege werden verborgen geführt, Angriffe kommen oft nur zufällig an die Öffentlichkeit, wenn Zivilisten getötet wurden.

Dass die Türkei offensiv die Drohnenangriffe im Inland und im Nordirak propagiert, dürfte vor allem damit zu tun haben, einen Abschreckungs- und Einschüchterungseffekt damit zu erzielen. Völlig unbekümmert scheint man in der Türkei über die rechtliche Lage zu sein, aber hier waren die USA in der Tat die Vorreiter. Die Türe dürfte sich kaum mehr schließen lassen. Zu erwarten ist, dass bewaffnete Drohnen von mehr Ländern auch zur Terror- und Verbrechensbekämpfung im Inland eingesetzt werden.

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