USK will auch ein Rating für Onlinespiele
Mit der Flatrate-Entscheidung beginnt bei Computerspielen für den Jugendschutz ein neues Zeitalter
Der Jugendschutz soll sich nach Ansicht der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK auf die Spielwiese Internet einstellen. Besonders die Entscheidung der Regulierungsbehörde zur Flatrate verdeutliche, dass bei Computerspielen ein neues Zeitalter für den Jugendschutz anbricht.
Bereits seit sechs Jahren vergibt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ein Alterskennzeichen für Computerspiele. Drei unabhängige Gutachter stufen sie nach eingehender Prüfung in Altersgruppen ein: "Ohne Altersbeschränkung", "Geeignet ab 6 Jahren", "Geeignet ab 12 Jahren", "Geeignet ab 16 Jahren" und "Nicht geeignet unter 18 Jahren".
Durch die Kombination von Festpreis und Breitband wird das Computerspiel sehr wahrscheinlich noch enger mit dem digitalen Netz verbunden werden. Das aktuelle Urteil der Regulierungsbehörde nimmt die USK heute zum Anlass, in einer Pressemeldung darauf aufmerksam zu machen, dass nationaler Jugendschutz nur mit Gütesiegeln zur Alterkennzeichnung von Computerspielen ein vertrauensvolles Zusammenspiel von Nutzern und Interessen des Jugendschutzes bedeuten kann.
Schon heute finden sich nach Angaben der USK Spiel-Portale im Internet, die bis zu 500 abrufbare Spiele bereitstellen. Durch die Verknüpfung von Breitband, Festpreis und zukünftigen mobilen Geräten wie UMTS-Handys werden die Netze zu jederzeit "verfügbaren Spielwiesen." Mit einer Erweiterung der Flatrate muss sich der Jugendschutz auf diese neuen Gegebenheiten einstellen.
An der Alterskennzeichnung kann sich der Nutzer orientieren, um selbst eine Auswahl der Spielmöglichkeiten zu treffen, damit kann er "einstufen, um abzustufen", heißt es von der USK. "Das USK-Konzept setzt auf Selbstverpflichtung der Anbieter und auf eine wirksame Verkehrsform der digitalen Kultur: Vertrauen und Nutzerkompetenz schaffen durch anerkannte Gütesiegel." Schon heute werden die USK-Einstufungen neben den Produktinformationen der Anbieter und den Computerspielberichten genannt, so zum Beispiel auch im Online-Shop von amazon.de.
Online-Shop und Spiel in weltoffenen digitalen Netzen passen nicht zur nationalen Vorlagepflicht und behördlichen "Freigabe" der Computerspiele. "Bei Computerspielen kann in der vernetzten Welt kein nationaler Jugendschutz mehr per Gesetz über die Orte und die Zeiten "altersgerechter Abgabe" verfügen. Aber Altersempfehlungen als Gütesiegel sind für Nutzer, Handel und Branche jetzt erst recht unverzichtbar", so Dr. Klaus-Peter Gerstenberger, Leiter der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle. Nur das kann und will die Selbstkontrolle leisten, alle gesetzlichen Regelungen wären Zensur, die im weltweiten Netz keinerlei Bestand haben.