Umweltschäden durch US-Militärbasen – lokal und global
Seite 2: Behördliche Auskünfte: Reine Glückssache
- Umweltschäden durch US-Militärbasen – lokal und global
- Behördliche Auskünfte: Reine Glückssache
- Schadensersatz durch US-Militär weitestgehend Fehlanzeige
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Ein ersten Schritt zu notwendiger Aufklärung sind parlamentarische Anfragen. Speziell zu PFAS gibt es mittlerweile zahlreiche Anfragen im Bundestag aus den zurück liegenden Legislaturperioden sowie ähnlich gelagerte, auf regionale Standorte bezogene Anfragen in den Landtagen von Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern.
Wesentliche Aussagen in Regierungsantworten sind hierbei solche, wie die auf (noch) laufende Untersuchungen, Unbedenklichkeit von Schadstoffkonzentrationen nach bisherigen Erkenntnissen und der Verweis auf Zeithorizonte für eine "abschließende Gefährdungsabschätzung". Erfahrungsgemäß sind die meisten Auskünfte eher schwammig.
Für Auskünfte betreffend US-Militärbasen sind in der Regel die regionalen Umweltbehörden zuständig, d.h. die Regierungspräsidien (RP) in Hessen und Bayern sowie in Rheinland-Pfalz die Struktur- und Gebietsdirektionen (SGD). Auskunftsrechte sind prinzipiell durch Landesgesetze geregelt (z.B. Landestransparenzgesetz in Rheinland-Pfalz oder Umweltinformationsgesetz in Hessen).
Handelt es sich bei dem Gegenstand der behördlichen Anfrage jedoch um militärische Liegenschaften des US-Militärs, so steht dem eine hohe Hürde gegenüber. Grundlage der Präsenz des US-Militärs auf deutschem Boden ist das Nato-Truppenstationierungsabkommen, bzw. ein dafür relevantes Zusatzabkommen (ZA-NTS). Darin sind auch Umweltverpflichtungen festgelegt, allerdings unscharf formuliert.
Zugleich wird aber der auch auf Bundesebene gesetzlich geregelte Umweltinformationsanspruch dahingehend eingeschränkt, "dass die Bekanntgabe der Umweltinformationen nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu dem Entsendestaat der Gaststreitkräfte hätte", wie es auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages explizit bestätigt wurde. Daraus ergibt sich für Umweltbehörden ein weitgehender Spielraum, um entsprechende Auskünfte zu begrenzen.
Beispielhaft dazu ein Zitat aus zwei verschiedenen Schreiben der Regionalbehörde SGD-Süd in Rheinland-Pfalz an eine Bürgerinitiative mit jeweils identischen Textstellen:
Die Einschätzung, ob überwiegende Interessen am Schutz der eigenen Sicherheit einer Maßnahme oder Preisgabe von Informationen entgegenstehen, ist vom Entsendestaat in eigener Verantwortung vorzunehmen. Damit obliegt auch die Festlegung, welche Informationen als geheimhaltungspflichtig einzustufen sind, allein den Gaststreitkräften. Deutsche Behörden sind demnach nicht berechtigt, von dem Entsendestaat als geheimhaltungsbedürftig eingestufte Informationen anders zu bewerten und an die Öffentlichkeit weiterzugeben.
Unterschiedliche Auskünfte zu Ramstein und Spangdahlem
Bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz zur Air Base Ramstein dauerte es mehr als vier Monate, bis von der regionalen Umweltbehörde SGD Süd eine tabellarische Liste der vorhandenen Dokumente vorgelegt wurde, u.a. beinhaltend mehr als 300 Schadensfälle, die über mehrere Jahrzehnte angefallen sind.
Bis zur Einsichtnahme in eine Auswahl dieser Dokumente und einer elektronischen Überlassung von Einzeldokumenten vergingen weitere Monate. Einhergehend damit waren seitens der SGD Süd mehrere Rückfragen bei dem Standortkommandanten des US-Militärs in Ramstein, inwieweit die gewünschten Auskünfte zulässig seien. Immerhin konnte damit auch das Gutachten zur aktuellen wasserrechtlichen Genehmigung der Trinkwasserentnahme auf der Air Base Ramstein elektronisch übergeben werden.
Aus der Historie der behördlichen Vorgänge geht hervor, dass wegen der Grundwassergefährdung durch militärische Altlasten bereits 1988 von der damals zuständigen Umweltbehörde eine umfassende Grundwasserstudie und ein darauf aufbauendes Sanierungskonzept gefordert wurde. Es dauerte jedoch noch weitere 15 Jahre, bis dieses tatsächlich beauftragt und über mehrere Jahre hinweg erstellt und ergänzt wurde.
Bei der Air Base Spangdahlem fehlt eine solche Historie. Hier wurden erst 2011 PFAS-Belastungen im Umfeld des Standortes bekannt. Ein hydrogeologisches Gutachten wurde aber erst 2016 durch das US-Militär beauftragt und liegt seit Ende 2020 der SGD-Nord vor. Hier erfolgte die Einsichtnahme sehr restriktiv. Nach monatelanger Verzögerung war nur eine Einsichtnahme mit der schriftlichen Zusage möglich, dass keine Ablichtungen erlaubt seien.
In welche behördlichen Aktivitäten dieses Gutachten eingebunden ist, ist aber nach wie vor unklar. Nachgehakt hat dazu eine Journalistin der Regionalzeitung Trierer Volksfreund. Die Auskunft auf die Frage nach dem langwierigen behördlichen Vorgang wurde von ihr am 2.9.2021 in einem längerem Artikelbeitrag zur PFAS-Belastung an mehreren Hotspots in der Westpfalz zitiert.
Demnach "war der bisher zuständige Mitarbeiter in Ruhestand gegangen und der neue musste sich zunächst einarbeiten. Eigentlich sollte diese Auswertung nun beendet sein – doch dann kam die Flutkatastrophe und mit ihr extrem viel Arbeit für eine Wasserbehörde. Also blieb das Gutachten liegen."
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