Upload-Filter: Wer kontrolliert Daten, Copyright und Straftaten im Netz?

Upload-Filter wird eine Software genannt, die Dateien beim Hochladen prüft und selektiert. Bild: Christoph Scholz / CC BY-SA 2.0

Bei den sogenannten Upload-Filtern gibt es viel Konfliktpotenzial. In der Hand von Internet-Unternehmen droht Missbrauch: von eingeschränkter Meinungsfreiheit bis zur Aushöhlung des Urheberrechts. Warum es klare Standards braucht.

Kaum ein Thema ist für Internetnutzer so aufwühlend wie die Diskussion um Upload-Filter. Dabei handelt es sich um Software, die Dateien beim Hochladen prüft und gegebenenfalls abweist oder verändert.

Für die Befürworter sind es Werkzeuge zur Durchsetzung von Grundrechten, für die Gegner die Einschränkung der Freiheit, und somit auch die Verletzung eines Grundrechts. In diesem Streit hat der Gerichtshof der EU bereits im April 2022 entschieden, dass "die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die Inhalte, die Nutzer auf ihre Plattformen hochladen wollen, vor ihrer öffentlichen Verbreitung zu überprüfen, mit den erforderlichen Garantien verbunden ist, um ihre Vereinbarkeit mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit zu gewährleisten". Wer aber kontrolliert, wie Freiheits- und Datenschutzrechte eingehalten werden?

Urheberrechtsrichtlinie führt zu Upload-Filtern

Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass es bei der Güterabwägung von Grundrechten gegeneinander immer Konfliktpotential gibt. Es geht bei solchen Abwägungen immer um die Frage, ob die unabdingbaren Einschränkungen verhältnismäßig sind. Geklagt hatte Polen, das durch die Upload-Filter die Meinungsfreiheit gefährdet sah. Möglich wurden die Upload-Filter durch die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt.

Gleichzeitig überlässt die EU die Upload-Filter den privaten Anbietern. Sie verlässt sich auf die Industrie, die ihrer Ansicht nach die Meinungsfreiheit sicherstellen soll.

Dass die künstliche Intelligenz, die auf Internetplattformen eingesetzt wird, fehleranfällig ist, ist eine Binsenweisheit. Der zuständige EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Thierry Breton, meint "dass es Sache der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten ist, festzulegen, welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Einhaltung des Urheberrechts bei der Nutzung ihrer Dienste sicherzustellen." Die EU-Kommission sieht keinen Handlungsbedarf darin, der Industrie verbindliche Standards und Vorgehensweisen vorzuschreiben.

Wie Industrievertreter in der Praxis mit ihrer Interpretation der Meinungsfreiheit umgehen, lässt sich nicht zuletzt am Beispiel von Twitter und den Eskapaden des neuen Eigentümers des sozialen Netzwerks ablesen. Unter Elon Musk wurde die Belegschaft von Twitter radikal ausgedünnt, Arbeitnehmerrechte extrem heruntergeschraubt und mit den käuflich "verifizierten" Konten einer bestimmten Nutzergruppe eine Art Freifahrtschein für das Verbreiten rechtsextremer Hasspropaganda und Pornographie gegeben. Die ausgedünnte Twitter-Belegschaft scheint nicht in der Lage zu sein, das Teilen von kompletten Filmen, und somit eklatante Urheberrechtsverstöße, zu stoppen.