Vereinte Nationen bereiten weltweite Pakte zu Flüchtlingen und Migration vor

Seite 2: Den Verteilungsprozess verbessern

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In dem 25-seitigen Papier plädiert er unter anderem für einen "konstruktiven Umgang mit der irregulären Migration" und die Öffnung von "mehr legalen Zugangswegen" und bezweifelt, dass Rückführungen "die gewünschte abschreckende Wirkung haben".

Auf nationaler Ebene sollten Mitgliedstaaten Aktionspläne erstellen und die Migration in Strategien in den Bereichen Entwicklung, Gesundheit, Bildung, Wohnungswesen, Beschäftigung, soziale Inklusion integrieren. Der Internierung von (vor allem Kinder-)Migranten steht er kritisch gegenüber.

Der in Arbeit befindliche Flüchtlings-Pakt will zwei Hauptinstrumente schaffen, um "den Verteilungsprozess zu verbessern". Einerseits soll der bereits vorliegende Umfassende Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen (Comprehensive Refugee Response Framework - CRRF) weiter ausgearbeitet werden.

Zum anderen soll ein darauf aufbauendes Maßnahmenprogramm (Programme of Action) vereinbart werden. Als die vier wichtigsten Ziele des Globalen Paktes für Flüchtlinge benennt die UN Refugee Agency (UNHCR): Den Druck auf die Aufnahmeländer mindern, die Eigenständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen fördern, den Zugang zu Resettlement und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten sowie die Bedingungen fördern, "die eine Rückkehr in das Heimatland ... ermöglichen."

Als dauerhafte Lösungen für den Verbleib der Flüchtlinge sieht das Papier vier Alternativen vor:

1. freiwillige Rückführung

2. Resettlement

3. andere Wege zur Aufnahme in Drittstaaten

Gedacht ist hier an erweiterte Familienzusammenführung, private oder von Gemeinden getragene Sponsoren-Programme, die Einräumung von Bildungschancen mittels Stipendien oder Studentenvisa sowie Pilotprogramme, um für Flüchtlinge Möglichkeiten der Arbeitskräftemobilität zu erforschen.

4. "örtliche Lösungen" für Flüchtlinge in Orten, in denen sie bereits leben.

Der Migrationspakt

Der Migrationspakt formuliert eine Reihe von Grundsätzen und Verpflichtungen zwischen den Mitgliedstaaten. Auf gut 25 Seiten werden eine Vision, zehn Leitprinzipien und 22 einzelne Ziele aufgelistet.

Zu den Leitprinzipien zählen: internationale Kooperation, Rechtsstaatlichkeit und prozeduraler Rechtsprozess, nationale Souveränität, Menschenrechte, vor allem in Form von Schutz für Frauen und Kinder, sowie ganzheitliche Ansätze auf der Ebene von Regierungen und Gesellschaften.

Ziele einer sicheren, geordneten und legalen Migration sind danach, neben der Beschaffung verlässlicher Daten, unter anderem

  • die Minimierung ungünstiger Treiber und struktureller Faktoren, die Menschen nötigen, ihr Herkunftsland zu verlassen;

  • die Versorgung aller Migranten mit legalen Ausweisen und anderen Dokumenten, um Staatenlosigkeit zu beenden und andere Gefährdungen zu verhindern. Weibliche Migranten und Kinder sollen einen eigenständigen Status erhalten, der sie von Ehepartnern und Elternteilen unabhängig macht. Alle betroffenen Personen, die in einem bestimmten Land oder einer Stadt anwesend sind, sollen, unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit oder Migrationsstatus, einen Ausweis erhalten, um zu sozialen Diensten Zugang zu haben, Geschäfte führen und am Gemeinschaftsleben teilnehmen zu können;

  • die Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität von Wegen für reguläre Migration. Unter anderem soll die regionale und über-regionale Arbeitsmobilität gefördert werden und soll die Familienzusammenführung von Migranten aller Qualifikationsniveaus erleichtert werden;

  • die Rettung von Leben und Etablierung koordinierter internationaler Bemühungen um vermisste Migranten;

  • die Verstärkung der transnationalen Reaktion auf das Schmuggeln von Migranten;

  • die Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Menschenhandels;

  • die Verwaltung der nationalen Grenzen auf eine ganzheitliche, sichere und koordinierte Weise. Grundsatz soll dabei sein, dass die Sicherheit gewahrt wird und reguläre grenzüberschreitende Bewegungen erleichtert werden, im Einklang mit nationaler Souveränität, basierend auf Rechtsgrundsätzen und unter Beachtung der Menschenrechte aller Migranten, unabhängig von ihrem Migrationsstatus;

  • die Verstärkung der Prozeduren und Mechanismen zur Feststellung des Status von Migranten;

  • die Vorhaltung des Zugangs für Migranten zu grundlegenden sozialen Diensten wie Gesundheitsvorsorge, Bildung, Wohnen, sozialer Schutz.

  • die Befähigung von Migranten und Gesellschaften, volle Inklusion und sozialen Zusammenhalt zu verwirklichen. Migranten sollen zu "aktiven Mitgliedern" von Gesellschaften werden. Die UN verpflichtet sich außerdem, das Wohlergehen aller Mitglieder der Gesellschaften zu vergrößern, indem Ungleichheiten verringert werden, Polarisierung vermieden und das Vertrauen in die Migrationspolitik und -institutionen vergrößert wird;

  • der Kampf gegen alle Formen von Diskriminierung und Intoleranz und die Förderung eines "Fakten-basierten öffentlichen Diskurses" über Migration;

  • die Investition in die Entwicklung des Erwerbs von Fähigkeiten und Erleichterung der Anerkennung von Fähigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen;

  • die Förderung von schnellen, sicheren und preiswerten Geld(heimats)überweisungsprozessen und Unterstützung der Inklusion von Migranten in finanzieller Hinsicht.

Grundsätzlich setzen die beiden Globalen Pakte und die ihnen voraus gehenden Vereinbarungen diverse politische Maßnahmen in Gang und sind daran orientiert, die Menschen- und Völkerrechte der Mitglieder von Wanderbewegungen zu wahren und den Migrierenden Perspektiven zu verschaffen. Sie bergen aber auch erhebliches Konfliktpotenzial.