Vertrauen ohne Kontrolle: Datenschutz ausgehebelt

Bundestagssitzung am 14.5.. Bild: DBT-Video

Der Bundestag ignoriert mit dem zweiten Pandemieschutzgesetz den Datenschutz. Das Justizministerium schweigt. Heiko Maas beweist tiefschwarzen Humor - Ein Kommentar

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Dann wird man lächelnd vor die Kamera treten und so etwas sagen wie "Wir begrüßen, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben. Das schafft gesellschaftlichen Frieden." Und dann wird das, was ohnehin kaum ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt ist, auch schon wieder vergessen sein. Keiner wird die Verantwortung für das tragen müssen, was am vergangenen Donnerstag im deutschen Parlament, dem "Herzen der Demokratie", geschehen ist. Und weil keiner die Verantwortung dafür wird tragen müssen, konnte es auch nur geschehen.

Am 14. Mai wurde in Bezug auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger gegen den ausdrücklichen Protest des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber die staatliche Begründungspflicht für Grundrechtseingriffe faktisch ausgesetzt.

Ohne eine rechtsstaatlichen Prinzipien genügende Begründung beschloss der Bundestag mit dem zweiten Pandemieschutzgesetz, dass künftig u.a. bundesweit personenbezogene Daten von nicht infizierten Bürgern nach erfolgter negativer Testung (SARS-CoV und SARS-CoV-2) staatlich erfasst und an das Gesundheitsminister Spahn unterstellte Robert-Koch-Institut weitergeleitet werden müssen (Spahn will auch Daten von Nicht-Infizierten).

Hatte Spahns Implantateregistergesetz den Datenschutz zumindest noch formal legal unter Bezugnahme auf die Datenschutzgrundverordnung ausgehöhlt (Der fleißige Herr Spahn: Mit Vollgas gegen den Datenschutz), taucht in der Begründung zu seinem nun beschlossenen zweiten Pandemiegesetz der Begriff "informationelles Selbstbestimmungsrecht" erst gar nicht auf.

Der Protest des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen die "dürftigen Angaben in der Begründung" wurde einfach ignoriert. "Nicht ansatzweise", so hatte Kelber gewarnt, lasse die Begründung erkennen, "auf welcher Grundlage hier in die Grundrechte einer eklatanten Anzahl von Betroffenen eingegriffen werden soll". Seine Mahnung, dass Grundrechtseingriffe nach Maßgabe von Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit begründet werden müssen, hat kaum jemanden interessiert.

Widerspruch kam nur von der FDP. Den anderen Parteien wollte zum Thema Datenschutz nichts einfallen. Schließlich stimmten die Regierungsparteien für den Gesetzentwurf und die Oppositionsparteien mit Ausnahme der Grünen, die sich enthielten, dagegen.

Gut eine Stunde später bewies der deutsche Außenminister seinen Sinn für tiefschwarzen Humor. Nachdem die Regierungskoalition gerade unter Missachtung des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips erhebliche Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durchs Parlament gebracht hatte, verteidigte Maas im Bundestag leidenschaftlich die europäische Grundwerte-Initiative in der Corona-Krise und betonte dabei auch die Bedeutung des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips. Es reiche nicht aus, verkündete Maas mit äußerst ernstem Gesichtsausdruck, " sich nur rhetorisch zu diesen Grundwerten zu bekennen. Diese Werte müssen gelebt werden! [...] Und dort, wo das nicht der Fall ist, muss dem in aller Form widersprochen werden!"

Das sah nach dem Bundestag einen Tag später auch der Bundesrat ein wenig anders. Unter Tagesordnungspunkt 71 wurde im Schnellverfahren das Pandemiegesetz samt Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durchgewinkt. Jetzt muss nur noch der Bundespräsident unterschreiben. Der hatte erst letztes Jahr anlässlich der großen Feierlichkeiten zum 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes bemängelt, dass die Deutschen ihre Verfassung zu wenig kennen würden. Hoffen wir, dass wenigstens er sie kennt.

Was ist hier los? Grundrechtseingriffe müssen unter Bezugnahme auf den rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begründet werden. Auch im Pandemiefall. Wer das missachtet, der muss sich fragen lassen, ob er in einer gesellschaftlich fragilen Situation schwindenden Vertrauens in den Rechtsstaat das Feuer löschen oder noch Öl ins Feuer kippen will. Und Vertrauensappelle helfen da wenig. Das Fundament des modernen Rechtsstaates ist die Kontrolle staatlicher Macht. Nur auf der Basis dieser Kontrolle kann der Bürger Vertrauen in den Staat setzen.

Wenn also Datenschutzrechte, die als Grundrechte zu den Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat gehören, mal eben im Vorübergehen ausgehebelt werden können, dann haben offensichtlich diese rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen schon auf der Ebene des Gesetzgebungsverfahrens versagt. Und dann wird man die Rolle der Justizministerin untersuchen müssen, deren Verhalten allgemein bereits im ARD-Bericht aus Berlin vom 10. Mai einer kritischen Betrachtung unterzogen wurde. Zurecht stellt die ARD-Journalistin Tina Hassel die Frage nach der Wechselwirkung zwischen dem Fehlen einer hörbar mahnenden Stimme der Justizministerin in Bezug auf verfassungsrechtliche Bedenken einerseits und den zunehmenden Demonstrationen gegen Grundrechtseinschränkungen andererseits.

Und es geht ja um mehr als nur eine mahnende Stimme. Es geht - gerade bei Grundrechtsfragen - um die Zuständigkeit des Justizministeriums für die Rechtsprüfung von Gesetzentwürfen der Bundesministerien: Warum hat Lambrecht es nicht zur Bedingung gemacht, dass die geplanten Grundrechtseingriffe unter Bezugnahme auf den rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begründet werden müssen? Weshalb muss der Bundesdatenschutzbeauftragte überhaupt solche Selbstverständlichkeiten einfordern? Weshalb hat das Justizministerium, das die Gesetzentwürfe auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Recht überprüft, die Nichtbeachtung der Datenschutzgrundverordnung zugelassen? Weshalb muss der Bundesdatenschutzbeauftragte darauf hinweisen, "dass nach der Datenschutz-Grundverordnung auch bei Pseudonymisierung datenschutzrechtliche Maßgaben zu berücksichtigen sind"?

Für die Aufklärung muss jetzt ein anderer Kontrollmechanismus des Rechtsstaates funktionieren, nämlich die Kontrolle durch die Medien. Aber entgegen dem öffentlichen Bekenntnis der Justizministerin zu "voller Transparenz" lehnt das Justizministerium die Auskunft über die unter Lambrechts Verantwortung erfolgte Rechtsprüfung ab. Eine Telepolis-Anfrage darüber, ob die Justizministerin rechtliche Bedenken geäußert hat und wie sie die Verhältnismäßigkeit einer personenbezogenen Meldepflicht für Nicht-Infizierte einschätzt, wurde mit folgender Begründung abgewiesen:

Die federführende Zuständigkeit für dieses Vorhaben [Gesetzentwurf] innerhalb der Bundesregierung liegt beim Bundesministerium der Gesundheit, weshalb ich Sie bitten möchte, sich bei Fragen an die dortige Pressestelle zu wenden. Zu einzelnen Gesichtspunkten der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung machen wir wie üblich keine Angaben.

Ein Pressesprecher des Bundesjustizministeriums am 13. Mai

Für den Bürger bleibt, sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterzeichnen, nur noch das Vertrauen in einen letzten Kontrollmechanismus des Rechtsstaates: der Gang zum Bundesverfassungsgericht, das die personenbezogene Meldepflicht für Nicht-Infizierte noch kippen kann.

Dann wird man lächelnd vor die Kamera treten und so etwas sagen wie "Wir begrüßen, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben. Das schafft gesellschaftlichen Frieden." Und dann wird das, was ohnehin kaum ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt ist, auch schon wieder vergessen sein. Keiner wird die Verantwortung für das tragen müssen, was am vergangenen Donnerstag im deutschen Parlament, dem "Herzen der Demokratie", geschehen ist. Und weil keiner die Verantwortung dafür wird tragen müssen, konnte es auch nur geschehen.

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