Verwaltungsgericht Stuttgart: Für Fahrverbot bestimmter Diesel-Fahrzeuge
Das Urteil gilt als Erfolg der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die mit ihren Klagen in mehreren Städten auf Fahrverbote drängt
Ob und wann Fahrverbote kommen und wie sie genau aussehen, bleibt auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart offen, berichtet der Spiegel. Das Verwaltungsgericht fordert Fahrverbote ab 2018, so verkünden es Überschriften zur heutigen Entscheidung, der in der gegenwärtig aufgeheizten Diskussion politische Signalkraft zugeschrieben wird.
Das Urteil ist ein Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Klage gegen das Land Baden-Württemberg angestrengt hat. Insgesamt klagt die DUH laut Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in 16 Städten, wo die Luft "zu dreckig ist und krank macht".
Zwar, so Resch, gebe es vielfältige Maßnahmen, die Städte ergreifen können, er erwähnt z.B. die Attraktivitäts- und Kapazitätsverbesserung der öffentlichen Verkehre, Ausbau von Radwegen, Tempolimits und mehr … Aber Resch plädiert, da solche Maßnahmen auch zusammengenommen "nicht ausreichend" seien, für Verbote: "Wir brauchen Fahrverbote für dreckige Diesel-Pkw."
Dem Grundsatz nach hat das Stuttgarter Gericht diesem Ansatz zugestimmt. Die entscheidenden Sätze, die aus dem Urteil in Medienberichten wiedergegeben werden, lauten:
Die Planungsbehörde des Landes ist mit den bisherigen Maßnahmen der Verpflichtung, die Grenzwerte zur Luftreinhaltung einzuhalten, nicht im gebotenen Umfang nachgekommen.
Vorsitzender Richter Wolfgang Kern
Und:
Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer.
Vorsitzender Richter Wolfgang Kern
Das Urteil betrifft nicht, wie manche Überschriften suggerieren, alle Dieselautos. Euro-6-Diesel wären von dem Verbot ausgenommen, so die Stuttgarter Zeitung. Dort wird das Gericht damit zitiert, dass das Land Baden-Württemberg die Luftschutzmaßnahmen "schnellstmöglich" im gesamten Stadtgebiet durchsetzen soll.
Teillösungen, zeitliche oder räumliche Beschränkungen der Verbote, sind laut Gericht "nicht ausreichend". Wie das konkrete Fahrverbot auszugestalten sei, sei Sache des Landes.
Aus dessen Verkehrsministerium gibt es noch keine genauen Angaben darüber, wie man mit dem Urteilsspruch verfahren will - auch nicht, ob man Widerspruch einlegen wird.
Der Sprecher des Ministeriums verwies gegenüber dem Spiegel darauf, dass es sich um ein "sehr komplexes Urteil" handle. Man wolle erst die für August angekündigte schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sich die Landesregierung darüber entscheide, ob man in Berufung gehe.
Die Sache könnte mindestens bis zum Bundesverwaltungsgericht kommen. Ungeklärt sind darüber hinaus immer noch die Kompetenzfragen in der Sache. Die Zuständigkeit könnte sowohl bei Bund als auch bei den Ländern liegen. Auch Stadtoberhäupter wie der Münchner OB Reiter reklamieren für sich, Fahrverbote verhängen zu wollen.