Von der Leyen hat nur "handwerklich" in der Doktorarbeit geschlampt

Die Medizinische Hochschule Hannover hat wie erwartet entschieden und sieht in der Dissertation der Ministerin nur Fehler, aber kein Fehlverhalten

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Man hatte es schon ahnen können, dass die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) es nicht wagen wird, der Bundesverteidigungsministerin von der Leyen den Doktortitel wegen der Plagiate, die immerhin auf 43,5 Prozent der Seiten dokumentiert wurden, abzusprechen. Im Senat, dem höchsten Gremium der Hochschule, gab es lediglich eine Gegenstimme (richtig: eine Stimmenthaltung), sieben waren dafür, dass die Ministerin für ihre wissenschaftliche Arbeit trotz der konstatierten Mängel und Plagiate den Doktortitel weiter führen darf und damit bestätigt erhält, dass diese den wissenschaftlichen Kriterien genügt, die die Medizinische Hochschule Hannover vertritt.

Die als Mitglied im Kuratorium der Förderstiftung noch direkt mit der Hochschule verbundene Ministerin scheint sich auch von vorneherein sicher gewesen zu sein, nichts befürchten zu müssen. Sie schwieg die Angelegenheit öffentlich weitgehend aus, stritt nur mal im Vorbeigehen ab, dass sie plagiiert habe, obgleich dies offensichtlich der Fall war. Auch die Bundeskanzlerin machte schon deutlich, dass sie an von der Leyen im Unterschied zu Schavan und Guttenberg festhalten wird, selbst wenn sie den Doktortitel verliert.

Ein halbes Jahr hatte die Universität geprüft, was auf VroniPlag an Plagiaten für alle nachvollziehbar nachgewiesen wurde. Dass von der Leyen nicht korrekt gearbeitet hat, lag für jeden auf der Hand, es ging darum, wie das wissenschaftliche Fehlverhalten bewertet wird. Das betrifft nicht nur die einzelne Arbeit, sondern stellt heraus, wie die Universität die Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten handhaben will, letztlich auch, was eine Doktorarbeit der MHH wert ist und wie frei die Hochschule von politischem Druck entscheidet.

Bei medizinischen Doktorarbeiten mit meist geringem Umfang werden vielfach die Augen zugedrückt. Auch wenn nicht alle Mediziner die Mühe auf sich nehmen, eine Doktorarbeit zu verfassen, ist allseits bekannt, dass viele, wenn auch beileibe nicht alle Arbeiten weder wissenschaftlich Neues bieten noch den Standards von Dissertationen an anderen Fakultäten entsprechen. Das ist Tradition, ein Doktor sollte halt möglichst auch formal den Titel führen, man will ja keinem die Berufsausübung, für die ein Doktortitel freilich nicht notwendig ist, verbauen, zumal wenn keine akademische Karriere angestrebt wird. Die Universitäten wären zwar aufgefordert, den Titel tatsächlich an wissenschaftliche Arbeiten zu binden, die mit denen von anderen Fakultäten vergleichbar sind.

Eine solche schon lange anstehende Entscheidung darf selbstverständlich an von der Leyens Arbeit aus dem Jahr 1991 nicht exekutiert werden. Die Doktortitel werden an die Willigen gerne ausgegeben, durchfallen tun nur wenige. Auch die Tochter des ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten, 1990 in die CDU eintrat und erstmals 2003 unter Wulff Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit wurde, um dann in den Bundesregierung zur Familien-, Arbeit- und schließlich Verteidigungsministerin aufzusteigen, muss nur das abliefern, was schlicht notwendig ist.

Der Senat hatte, um sich abzusichern, zwei externe Gutachter - "internationale Experten" - "involviert", wie es in der Mitteilung heißt. Sie werden als unabhängig bezeichnet. Die "Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis" (GWP) hat einen Bericht geschrieben und die Empfehlung gegeben, trotz der Mängel der Ministerin den Titel nicht zu entziehen. Besonders herausgestrichen wurde von Christopher Baum, dem Präsidenten der MHH, dass die "zuständigen Gremien der MHH sorgfältig, objektiv, ergebnisoffen und ohne Ansehen der Person geprüft" hätten. Er kam nicht um hin einzuräumen, dass "Fehler" zu finden seien, die aber würden kein "Fehlverhalten" darstellen: "Es gibt keine Anhaltspunkte für eine bewusste Täuschung."

Es war also irgendwie ein fahrlässiges Verhalten, durch das sich, wie VroniPlag feststellte, auf 27 Seiten der insgesamt 62 Seiten nach Ansicht der MHH offenbar ohne bewusstes Handeln und ohne Willen der Autorin Passagen in den Text ohne ausreichenden Nachweis einschlichen. Dabei handelte sich nicht nur um einzelne Sätze, die von der Leyen als die ihren ausgab, sondern es gibt Seiten, auf denen 50, manchmal 75 Prozent des Textes nach VroniPlag aus anderen Quellen übernommen wurden. Die Hochschule räumt ein, dass es sich hier zweifelsfrei um Plagiate handelt: "Übereinstimmend stellten die Kommission und der Senat Mängel fest. Konkret geht es dabei um Fehler in der Form von Plagiaten, also um die Übernahme fremder Textpassagen, ohne die Originalautoren korrekt zu kennzeichnen." Mit Plagiaten eignet sich der Autor fremdes Gedankengut an und gibt es als das eigene aus.

Die Hochschule attestiert jedenfalls der Ministerin angeblich ohne Ansehen der Person, es habe sich "überwiegend" um keine bewusste Täuschung gehandelt. Man spricht lieber von einer "handwerklich nicht sauberen Arbeitsweise". Auf die müssen sich nun alle berufen dürfen, die an der MHH eine Doktorarbeit geschrieben haben oder noch verfassen wollen. Sie müssen nur kundtun, die Copy&Paste-Passagen seien halt handwerkliche Fehler, die ohne Absicht in den Text übernommen wurden. Vielleicht werden sie deswegen handwerklich genannt, um jeden Verdacht fernzuhalten, es habe etwas mit Kopfarbeit zu tun, wo das Bewusstsein nicht fern ist. Auch ein Prüfen von Doktorarbeiten auf Plagiate kann sich die Hochschule in Zukunft ersparen, auch wenn sie sich eine Hintertür offenhält und davon spricht, dass bei dem "Muster der Plagiate" keine Täuschungsabsicht vorläge. Die Plagiate seien, wie dies Professor Dr. Thomas Werfel, der Ombudsmann der MHH für das Verfahren, auf unterschiedliche Weise erfolgt. Aus dem "unterschiedlichen Charakter der Verstöße", so die Begründung, wurde gefolgert", dass keine systematische, rechtserhebliche Täuschungshandlung vorliegt". Die liegt nach seiner Ansicht nur dann vor, wenn ein Schema zu erkennen ist. Man muss also nur mal kleinere oder größere Abschnitte kopieren, manchmal ein bisschen umschreiben, manchmal nicht, schon hat man unterschiedliche Verstöße produziert, könnte man daraus folgern.

Die MHH hat entschieden, wie man dies im Ansehen der Person, um die es ging, erwartet hat. Sie hat damit andere Universitäten düpiert, die auch Politikern den Doktortitel wie bei Schavan entzogen haben, wo die Plagiate weniger häufig und umfangreich auftraten. Das Ansehen des medizinischen Doktortitels wurde noch einmal nachhaltig untergraben, was dem Wissenschaftsstandort Hannover und Deutschlands nicht gerade förderlich sein wird. Nun dürfen mit Verweis auf von der Leyen und die MHH die sowieso niedrigen Maßstäbe für medizinische Doktorarbeiten weiter gesenkt werden. Für Mediziner, die eine eigenständige Arbeit geleistet haben, ist die Entscheidung der MHH hingegen ärgerlich.