Was sanktioniert die EU in Russland?

Seite 3: Die drei letzten Sanktionspakete

Die erste Stufe des dritten Sanktionspakets wurde am 28. Februar vorgestellt und am 2. März wurden weitere Maßnahmen aus dem Paket verkündet. Im Großen und Ganzen zielte es vor allem darauf, Russlands Bankensektor weitgehend von ihren Verbindungen in den Westen abzuschneiden.

Dazu wurde es verboten, Transaktionen mit der russischen Zentralbank durchzuführen. Und sieben andere Banken wurden vom internationalen Zahlungssystem Swift ausgeschlossen: Bank Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Rossiya Bank, Sovcombank, Vnesheconombank (VEB) und VTB Bank. Es wurde außerdem untersagt, "auf Euro lautende Banknoten an Russland oder an natürliche oder juristische Personen oder Organisationen in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen".

Darüber hinaus wurde der Luftraum der EU- Länder für russische Fluggesellschaften gesperrt. Ihnen wurde auch untersagt, Flughäfen in der EU anzusteuern.

Außerdem billigte die EU, dass den russischen Sendern Sputnik und Russia Today die Sendeerlaubnis entzogen wurde. Beide Sender stünden unter der ständigen direkten oder indirekten Kontrolle der russischen Regierung, so die Begründung der EU. Die Sender würden wesentlich dazu beitragen, "die militärische Aggression gegen die Ukraine zu propagieren und zu unterstützen sowie ihre Nachbarländer zu destabilisieren".

Viertes Sanktionspaket

Nachdem die EU weitere Oligarchen auf die Sanktionsliste gesetzt hatte, veröffentlichte sie am 15. März ihr viertes Sanktionspaket. Mit diesem versuchte die EU, die russische Wirtschaft weiter zu schwächen.

So verbot es alle Transaktionen mit einigen bestimmten staatseigenen Unternehmen in Russland. Außerdem verbot sie Ratingagenturen, ihre Dienste für russische Personen oder Organisationen zu erbringen. Zudem verbot es neue Investitionen in den russischen Energiesektor. Es dürfen seitdem auch keine Ausrüstungen und Technologien mehr für den russischen Energiesektor ausgeführt werden. Darüber hinaus führte die EU Handelsbeschränkungen für Eisen, Stahl und Luxusgüter ein.

Fünftes Sanktionspaket

Am 8. April gab die EU schließlich ihr fünftes Sanktionspaket bekannt. Es verbot unter anderem ab August 2022 die Einfuhr von Kohle aus Russland. Außerdem untersagte es russischen Schiffen, in die Häfen der EU-Länder einzulaufen. Ausnahmen gibt es hier für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie.

Außerdem untersagte die EU nun russischen und weißrussischen Kraftfahrern die Einreise in die EU. Auch hier gibt es Ausnahmen, für eine "Reihe von Erzeugnissen wie pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel – einschließlich Weizen – und für den Kraftverkehr zu humanitären Zwecken".

Darüber hinaus wurde der Import von Holz, Zement, Düngemittel, Meeresfrüchten und alkoholischen Getränken verboten. Die Unternehmen der EU dürfen seitdem auch keine Flugturbinenkraftstoffe und andere Güter nach Russland exportieren.

Man versuchte auch erneut, russische Banken zu treffen, indem man sämtliche Transaktionen mit vier wichtigen russischen Banken untersagte. Zusammen sollen sie auf einen Marktanteil von 23 Prozent in Russland kommen.