Wenn Abschottung das Schlimmste wäre: Sterben in Zeiten der Pandemie
Unheilbar Kranke waren in der ersten Pandemiewelle zum Teil in einer Weise abgeschottet, wie es Hospize und Palliativmediziner nicht wiederholt sehen wollen. Einschränkungen gibt es dennoch
Sich nicht von sterbenden Angehörigen, Partnern oder Freunden verabschieden zu können, gehörte zu den besonders traumatisierenden Erfahrungen, die einige Menschen in der ersten Pandemiewelle machen mussten. Das galt nicht nur bei Patienten mit tödlichem Corona-Verlauf, sondern auch für andere unheilbar kranke Menschen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen untergebracht waren.
"Der Mangel an Schutzkleidung und fehlende Testkapazitäten führten zu einem Maß der Abschottung vor allem alter, schwerstkranker und sterbender Menschen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, die im starken Widerspruch zur Grundüberzeugung der Hospizbewegung stand, nämlich dass niemand alleine sterben muss, sondern begleitet von Mitmenschen und unter Einbezug der körperlichen, sozialen, psychischen und spirituellen Bedürfnisse am Lebensende", erklärt Angela Hörschelmann vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e. V. (DHPV) gegenüber Telepolis.
Für Hospize als Einrichtungen der Sterbebegleitung, die auf Lebensqualität und Schmerzfreiheit statt auf Lebensverlängerung um jeden Preis setzen, seien die Restriktionen von Anfang an nicht ganz so eng gewesen wie in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Einschränkungen gibt es aber in den Hospizen selbst während der aktuellen "vierten Welle". Trotz Infektionsschutzgesetz liegt die Ausgestaltung der jeweils geltenden Regeln - zum Teil abhängig von der aktuellen Lage und den Infektionszahlen - in der Verantwortung der Bundesländer, Landkreise und Einrichtungsträger oder bei den Verantwortlichen der Einzeleinrichtungen. Träger sind neben Caritas und Diakonie eingetragene Vereine oder Stiftungen sowie gemeinnützige GmbHs.
Gewöhnlich mehr Freiräume als in Kliniken
Vor der Corona-Pandemie gab es in Hospizen schon wegen der Einzelzimmer größere Freiräume als es sie in Krankenhäusern zumindest für Kassenpatienten gibt, deren Besucher häufig auf Bettnachbarn Rücksicht nehmen müssen. Lange persönliche Aussprachen oder auch Filmabende mit fünf Freunden sind so im Krankenhaus nicht möglich. In Hospizen waren sie das aber vor Corona.
Aktuell sind in manchen dieser Einrichtungen laut Hörschelmann sowohl die Besucherzahlen beschränkt - etwa auf maximal zwei Personen gleichzeitig oder vier Personen pro Tag - als auch zum Teil die Besuchsdauer, etwa auf 1,5 bis zwei Stunden.
Tagesaktuelle negative Schnelltests oder maximal 48 Stunden alte PCR-Tests werden zum Teil unabhängig vom Impfstatus verlangt. Kurzfristig können aber die Regeln verschärft werden, wenn das Virus in einem Hospiz "ausbricht".
Zu Beginn der Pandemie hätten zahlreichen Hospizdienste neue Ideen und Angebote entwickelt, um trotz größerer Einschränkungen "für schwerstkranke, sterbende und trauernde Menschen da zu sein", so Hörschelmann. "Ehrenamtliche haben Kontakt über Briefe und Postkarten, Fotos oder kleine Videoclips gehalten. Tablets wurden angeschafft, es wurde am Telefon vorgelesen, Besorgungen wurden übernommen." Seit es Schutzimpfungen, ausreichend Tests und Schutzkleidung gebe, habe sich die Situation aber entspannt.
Die Sorge, ob dies so bleibt, treibt den Verband jedoch um. Das wird in einem aktuellen Forderungspapier an den Deutschen Bundestag deutlich. Darin ist auch die Refinanzierung von ausreichend Schutzausrüstung und Testkapazitäten ein Thema.
Hohe Priorität auch auf Palliativstationen
"Wir müssen regelmäßige Besuchsmöglichkeiten von Schwerstkranken und Sterbenden gewährleisten - egal in welcher Einrichtung, sei es zu Hause, sei es im Pflegeheim oder im Krankenhaus", sagte der DHPV-Vorsitzende Winfried Hardinghaus vergangene Woche dem Evangelischen Pressedienst. Ein würdevolles Sterben in Einsamkeit und ohne die Anteilnahme von Mitmenschen sei undenkbar.
"Die Kontaktbeschränkungen und die zum Teil über einen sehr langen Zeitraum währende Vereinzelung und Isolation war gerade für Ältere und Menschen mit Behinderung eine gravierende Belastung", so der Berliner Internist und Palliativmediziner. Zu den besonders vulnerablen Gruppen gehörten aber auch kranke Kinder und Jugendliche.
Hardinghaus selbst ist Chefarzt der Palliativstation im Berliner Franziskus-Krankenhaus. Dort gilt für Besucherinnen und Besucher die "3G"-Regel: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. Während die tägliche Besucherzahl nicht begrenzt ist, dürfen sich jeweils nur zwei Privatpersonen zugleich bei einem Patienten aufhalten. Ausnahmen sind aber bei Sterbenden im Einzelfall möglich.
"Palliativstationen gehören zu Krankenhäusern oder Krankenhausträgern. Andererseits sind sie der Hospizidee verpflichtet", so Hörschelmann. Sie würden daher "alles dafür tun, dass sich Sterbende von ihren Angehörigen verabschieden können und umgekehrt".
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