Wie kam Anis Amri ums Leben?

Seite 2: Desinteresse an Aufklärung der Tathintergründe

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Das Besondere: Diese Information liegt der Bundesanwaltschaft, wie ihrem Hilfsorgan Bundeskriminalamt, seit langem vor. Doch auch diesen Vorgang will die beim BKA für die internationale Zusammenarbeit zuständige Referatsleiterin nicht gekannt haben.

Und das, obwohl er über ihren Tisch ging und der entsprechende Vermerk von ihr abgezeichnet wurde. Unklar ist, auf welchem Wege genau die deutschen Behörden von der Aktion in Libyen erfuhren.

Die Vertreterin des Bundesinnenministeriums versuchte, der BKA-Verantwortlichen zu Hilfe zu kommen und erklärte, Fragen in diese Richtung seien nicht vom Beweisbeschluss des PUA gedeckt. Das ließ der Ausschuss nicht gelten. Das Wissen deutscher Sicherheitsbehörden um die Tötung eines mutmaßlichen Komplizen des Berlin-Attentäters Amri soll der Bundestag nicht untersuchen, wenn es nach der Regierung geht?

Klarer kann man sein Desinteresse an Aufklärung der Tathintergründe nicht demonstrieren. Es legt aber zugleich die Vermutung nahe, dass der Fall Amri einer von internationalem Ausmaß ist.

Zu den Fragwürdigkeiten zählt auch das Tabu um die V-Leute von Staats- und Verfassungsschutz im Umfeld des Tunesiers. Von mindestens drei Spitzeln kann man inzwischen ausgehen: Einer arbeitete für das Landeskriminalamt NRW und hatte direkten Kontakt zu Amri.

Die Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Einen hatte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Berlin bei der Fussilet-Moschee plaziert. Eine dritte Quelle, ebenfalls im Umfeld dieser Moschee, soll das Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) geführt haben, wie man im Mai 2018 durch eine Veröffentlichung in der Welt erfuhr.

Die Bundesregierung verweigerte in der Folge die Auskunft auf die Frage nach dieser BfV-Quelle. Im Januar 2017 hatte das Bundesinnenministerium eine entsprechende Frage der Grünen noch verneint. Dieses widersprüchliche Verhalten hat die Abgeordneten nur noch mehr aufgebracht.

Hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag belogen?, fragen sie und wollen in einem einstimmig gefassten Beweisantrag "diejenigen Personen als Zeugen vernehmen, die beim BfV mit dem Gesamtvorgang befasst" gewesen waren. Aus der Formulierung spricht, die Abgeordneten gehen davon aus, dass es diese Quelle tatsächlich gab.

Die Frage interessiert auch den Ausschuss im Abgeordnetenhaus von Berlin, wie sein Vorsitzender bei der jüngsten Sitzung explizit erklärte. Sie wollten sich ebenfalls noch mit der BfV-Quelle befassen.

Unterdessen hat sich innerhalb des Bundestagsausschusses ein Konflikt um die Akten entwickelt. Die Obleute der drei Fraktionen FDP, Linke und Grüne wollen dieselben Akten zum Fall Amri vorgelegt bekommen, die auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) einsehen konnte.

Das PKGr soll die Geheimdienste kontrollieren und tagt prinzipiell geheim. Es hat zum Fall Amri einen Geheimbericht verfasst. Dabei konnte es auf Akten unter anderem des BfV, des BND, des Generalbundesanwaltes und des Bundeskanzleramtes zurückgreifen.

Diese Akten wollen die drei kleinen Fraktionen auch für die Ausschussarbeit zur Verfügung gestellt bekommen und haben einen entsprechenden Beweisantrag beschlossen, der auch das nötig Quorum (mindestens 25%) besitzt.

Allerdings haben die Koalitionsfraktionen von Union und SPD dagegen ihr "Veto" eingelegt, weil der Beweisantrag keine Aussicht auf Erfolg habe. Eine rechtlich komplizierte Frage, so kompliziert, dass sie möglicherweise nicht gelöst werden kann.

Die drei Fraktionen haben deshalb beim Bundesgerichtshof Klage eingereicht, um die Gültigkeit des Beweisbeschlusses gerichtlich bestätigen zu lassen. Darüber wollen sie am Montag, 11. Juni, in einer Pressekonferenz im Bundestag informieren.