Wie kam Anis Amri ums Leben?

Sattelzug, mit dem Anis Amri, den Anschkag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verübte. Bild: Emilio Esbardo / CC BY-SA 4.0

In den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zum LKW-Anschlag von Berlin kommen immer mehr Fragen und Widersprüche auf

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Wie kam der mutmaßliche Attentäter vom Breitscheidplatz in Berlin ums Leben und warum dort, wo er starb? Stimmen die Abläufe zu dem Anschlag, dem am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen zum Opfer fielen, so wie sie offiziell dargestellt werden? In den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (PUA) brechen immer mehr Fragen auf, auch solche, die als beantwortet galten.

Vor allem der Obmann der Bündnisgrünen im PUA des Bundestages, Konstantin von Notz, lenkte den Fokus in der jüngsten Sitzung auf den Tod von Anis Amri und den Ort, wo der mutmaßliche Attentäter am 23. Dezember 2016, vier Tage nach dem Anschlag, von italienischen Polizisten erschossen wurde: in der Nähe des Bahnhofes Sesto San Giovanni bei Mailand.

Zufall oder Zusammenhang?

Das ist weniger als zwei Kilometer von der Stelle entfernt, wo am 18. Dezember 2016 jener Sattelschlepper mit Stahlträgern beladen worden war, ehe er nach Deutschland fuhr, und den Amri dann am 19. Dezember auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gelenkt haben soll. Der Täter kehrt zu dem Ort zurück, wo seine Tatwaffe "LKW" ihren Ausgang nahm. Zufall oder Zusammenhang? Wusste Amri das? War er schon einmal dort gewesen?

Für den Abgeordneten von Notz jedenfalls ein hinterfragungswürdiger Sachverhalt. Der Sonderermittler der nordrhein-westfälischen Landesregierung von 2017, Bernhard Kretschmer, meinte, es könne Zufall sein, möglicherweise habe Amri aber den Weg schon öfter genommen, "als Beifahrer oder Drogenkurier". Beantworten müsse das letztlich die Behörde des Generalbundesanwaltes, die die Ermittlungen führt.

Nicht beantworten konnte es jedenfalls die für den Informationsaustausch mit ausländischen Partnerbehörden verantwortliche Kriminaldirektorin im Bundeskriminalamt (BKA), Sabine Wenningmann. Sie sei nicht damit befasst gewesen, erklärte sie den Abgeordneten.

Die Todesumstände Amris in Mailand?

Was weiß man über die Todesumstände Amris in Mailand? Offensichtlich zu wenig. Der Ausschussvorsitzende Armin Schuster (CDU) erklärte gegenüber der Presse, dass man bei den italienischen Behörden um Akteneinsicht anfragen wolle und "am liebsten" auch italienische Zeugen vernehmen wolle, beispielsweise diejenigen, die für den Zugriff auf Amri verantwortlich waren.

Eine solche Zusammenarbeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit einer ausländischen Regierung wäre ein Novum. Der Bundestag suche jetzt zunächst nach einem diplomatischen Weg für diese angestrebte Kooperation mit italienischen Behörden.

Auf Nachfrage, ob denn die entsprechenden Akten nicht auch bei der Bundesanwaltschaft vorlägen, meinte Schuster, er gehe davon aus, dass diese Akten die Interessen, die der Ausschuss habe, "nicht stillen" werden. Sie wollten "alles klären, was zum Tod von Amri geführt" habe.

Für Vertrauen in die Vollständigkeit der Amri-Ermittlungen deutscher Behörden spricht das nicht unbedingt. Genährt werden die Zweifel durch die zahllosen Widersprüche und Ungereimtheiten der amtlichen Behandlung des Falles in den eineinhalb Jahren seit dem Anschlag.

Einzeltäter oder Netzwerk?

Dazu zählt unter anderem die Frage, ob Amri tatsächlich Einzeltäter war, wie es die Bundesanwaltschaft darstellt, oder Teil eines - möglicherweise auch internationalen - Netzwerkes mit Verbindungen bis nach Italien, von wo er im Juli 2015 als Teil einer Gruppe eingereist war.

Einer dieser Gruppe war Bilel Ben Ammar, ein möglicher Komplize Amris. Beide trafen sich noch am Abend vor dem Anschlag. Auch gegen Ben Ammar wurde durch die EG City des Bundeskriminalamtes wegen des Mehrfachmordes vom Breitscheidplatz ermittelt.

Dennoch ließ ihn die Bundesanwaltschaft am 1. Februar 2017 nach Tunesien abschieben. Man könnte darin einen Fall von Strafvereitelung im Amt sehen. Abgeordnete beider U-Ausschüsse - im Bundestag wie im Abgeordnetenhaus von Berlin - hatten jüngst die Absicht formuliert, Ben Ammar dennoch als Zeugen zu laden.

Doch anscheinend geht das nicht. Wie man im Bundestagsausschuss erfuhr, sei Ben Ammars Aufenthaltsort nicht bekannt. "Man kann ihn nicht laden und vernehmen", so Martina Renner (Linke).

Was an versteckten Ermittlungen, an Verschleierung von Erkenntnissen, an Verhinderung der Aufklärung bei den obersten deutschen Sicherheitsbehörden geschieht, erinnert nahezu eins zu eins an den NSU-Komplex. Am späten Abend der Ausschusssitzung im Bundestag erfuhr man beispielsweise folgenden Sachverhalt.

Im Januar 2017 soll in Libyen ein gewisser Abu Mohad Al Tunisi bei einer Anti-Terror-Operation erschossen worden sein. Al Tunisi soll einer der IS-Kader (Islamischer Staat) gewesen sein, mit denen Amri kurz vor dem Anschlag in Berlin telefonisch in Kontakt gestanden haben soll und der ihn im Tatentschluss bestärkt haben soll.

Desinteresse an Aufklärung der Tathintergründe

Das Besondere: Diese Information liegt der Bundesanwaltschaft, wie ihrem Hilfsorgan Bundeskriminalamt, seit langem vor. Doch auch diesen Vorgang will die beim BKA für die internationale Zusammenarbeit zuständige Referatsleiterin nicht gekannt haben.

Und das, obwohl er über ihren Tisch ging und der entsprechende Vermerk von ihr abgezeichnet wurde. Unklar ist, auf welchem Wege genau die deutschen Behörden von der Aktion in Libyen erfuhren.

Die Vertreterin des Bundesinnenministeriums versuchte, der BKA-Verantwortlichen zu Hilfe zu kommen und erklärte, Fragen in diese Richtung seien nicht vom Beweisbeschluss des PUA gedeckt. Das ließ der Ausschuss nicht gelten. Das Wissen deutscher Sicherheitsbehörden um die Tötung eines mutmaßlichen Komplizen des Berlin-Attentäters Amri soll der Bundestag nicht untersuchen, wenn es nach der Regierung geht?

Klarer kann man sein Desinteresse an Aufklärung der Tathintergründe nicht demonstrieren. Es legt aber zugleich die Vermutung nahe, dass der Fall Amri einer von internationalem Ausmaß ist.

Zu den Fragwürdigkeiten zählt auch das Tabu um die V-Leute von Staats- und Verfassungsschutz im Umfeld des Tunesiers. Von mindestens drei Spitzeln kann man inzwischen ausgehen: Einer arbeitete für das Landeskriminalamt NRW und hatte direkten Kontakt zu Amri.

Die Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Einen hatte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Berlin bei der Fussilet-Moschee plaziert. Eine dritte Quelle, ebenfalls im Umfeld dieser Moschee, soll das Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) geführt haben, wie man im Mai 2018 durch eine Veröffentlichung in der Welt erfuhr.

Die Bundesregierung verweigerte in der Folge die Auskunft auf die Frage nach dieser BfV-Quelle. Im Januar 2017 hatte das Bundesinnenministerium eine entsprechende Frage der Grünen noch verneint. Dieses widersprüchliche Verhalten hat die Abgeordneten nur noch mehr aufgebracht.

Hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag belogen?, fragen sie und wollen in einem einstimmig gefassten Beweisantrag "diejenigen Personen als Zeugen vernehmen, die beim BfV mit dem Gesamtvorgang befasst" gewesen waren. Aus der Formulierung spricht, die Abgeordneten gehen davon aus, dass es diese Quelle tatsächlich gab.

Die Frage interessiert auch den Ausschuss im Abgeordnetenhaus von Berlin, wie sein Vorsitzender bei der jüngsten Sitzung explizit erklärte. Sie wollten sich ebenfalls noch mit der BfV-Quelle befassen.

Unterdessen hat sich innerhalb des Bundestagsausschusses ein Konflikt um die Akten entwickelt. Die Obleute der drei Fraktionen FDP, Linke und Grüne wollen dieselben Akten zum Fall Amri vorgelegt bekommen, die auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) einsehen konnte.

Das PKGr soll die Geheimdienste kontrollieren und tagt prinzipiell geheim. Es hat zum Fall Amri einen Geheimbericht verfasst. Dabei konnte es auf Akten unter anderem des BfV, des BND, des Generalbundesanwaltes und des Bundeskanzleramtes zurückgreifen.

Diese Akten wollen die drei kleinen Fraktionen auch für die Ausschussarbeit zur Verfügung gestellt bekommen und haben einen entsprechenden Beweisantrag beschlossen, der auch das nötig Quorum (mindestens 25%) besitzt.

Allerdings haben die Koalitionsfraktionen von Union und SPD dagegen ihr "Veto" eingelegt, weil der Beweisantrag keine Aussicht auf Erfolg habe. Eine rechtlich komplizierte Frage, so kompliziert, dass sie möglicherweise nicht gelöst werden kann.

Die drei Fraktionen haben deshalb beim Bundesgerichtshof Klage eingereicht, um die Gültigkeit des Beweisbeschlusses gerichtlich bestätigen zu lassen. Darüber wollen sie am Montag, 11. Juni, in einer Pressekonferenz im Bundestag informieren.

Eine brisante Aussage

Die Opfer und Betroffenen des Anschlages werden ob dieser Entwicklungen zunehmend ungeduldig. Der Berliner Andreas S., der auf dem Breitscheidplatz war, als der LKW in die Menschenmenge fuhr und in dessen Armen eine Frau gestorben ist, hat am Freitag zu Beginn der Sitzung des Ausschusses von Berlin dem Vorsitzenden Burkard Dregger (CDU) ein Schreiben überreicht.

Dessen Inhalt ist brisant und passt zu all den Ungereimtheiten, die kein Ende nehmen. Der LKW kam direkt auf ihn zugeschossen, schreibt Andreas S., er habe sich mit einem Sprung retten können, sei dabei aber verletzt worden.

Er habe im Führerhaus zwei Männer gesehen. Der Beifahrer habe dem Fahrer ins Lenkrad gegriffen und versucht, das Fahrzeug nach links wegzusteuern, was ihm auch gelang, sonst wäre noch Schlimmeres passiert.

Die Beobachtung stellt die offizielle Tatversion in Frage, nach der Amri den polnischen Fahrer Lukasz U. beim Kapern des LKW um etwa 19:30 Uhr erschossen haben soll. Wurde der Fahrer also erst nach der Tat ermordet? Wie gelang es Amri trotzdem, das Fahrzeug in seine Gewalt zu bekommen? Und warum hat die Bundesanwaltschaft kein Interesse an diesen Details?

Die Fragen führen aber erneut zu dem Ort, wo der Tunesier vier Tage später erschossen wurde. Wusste er, dass der Sattelschlepper genau dort gestartet war? Wenn ja, von wem?

Das Anschlagsopfer Andreas S. hat seine Wahrnehmung vor einem Jahr, im Juni 2017, einem Kriminalbeamten der BKA-Ermittlungsgruppe City zu Protokoll gegeben. Der zeigte sich verwundert, dass der Zeuge nicht längst vom LKA Berlin vernommen worden war.

Das ist er bis heute nicht. Nun hat sich Andreas S., der zum Kreis der Opfer gehörte, die von Bundeskanzlerin Angela Merkel eingeladen worden waren, direkt an den Untersuchungsausschuss gewandt.