Will die EU künftig eine kontinuierliche Verbrauchsüberwachung aller Autofahrer?
Will die EU künftig wirklich den Spritverbrauch jedes einzelnen Autofahrer überwachen? Angeblich hat sich die EU das Recht verschafft, den Verbrauch jedes einzelnen Autofahrers überprüfen zu dürfen
Seit geraumer Zeit macht eine Meldung die Runde, dass die EU künftig den Spritverbrauch jedes einzelnen Autofahrers überprüfen will. Focus meldet hierzu: "Das Ganze heißt zunächst wenig auffällig FCM - Fuel Consumption Monitoring. Hierbei wird der reale Verbrauch jedes einzelnen Autofahrers im Fahrzeug aufgezeichnet und gespeichert.
Dadurch will die EU-Kommission garantieren, dass die Autobauer Fahrzeuge bauen, die nicht nur auf dem Papier sparsam sind, sondern auch von jedem Autofahrer möglichst sparsam bewegt werden. Bereits ab dem 1. Januar 2020 wird der Realverbrauch jedes neu entwickelten Fahrzeugs aufgezeichnet. Ein Jahr lang gibt es noch eine Übergangszeit für Fahrzeuge, die nicht komplett neu entwickelt wurden."
Neu ist die Aufzeichnung der Verbrauchsdaten jedoch keinesfalls. Die im sogenannte On-Board Fuel Consumption Meter (OBFCM) aufgezeichneten Daten wie Kraftstoffverbrauch und Energieverbrauch von E-Mobilen oder Plug-in-Hybriden werden, soweit vorhanden, auch bisher schon ausgewertet, allerdings nur von den Fahrzeugherstellern und nicht von staatlichen Stellen. Ab dem 1. Januar 2020 müssen nach Aussage des Spiegel alle Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit neuer Typengenehmigung mit einem OBFCM ausgerüstet sein.
Dass die Daten ab 2021 an eine von der EU beauftragte Stelle übertragen werden müssen, steht fest. Lediglich das genaue Prozedere war bislang noch nicht geregelt. Möglich waren: Auslesung des Datenspeichers bei der Hauptuntersuchung und nachfolgende Übermittlung an die Kommission, Stichprobenkontrollen im Rahmen von Straßenverkehrskontrollen, Auswertung der Daten von Fahrzeugflotten wie sie beipielsweise Autovermietungen betreiben oder eine automatisierte, drahtlose Übertragung direkt vom Fahrzeug an die EU-Kommission.
Bei der automatisierten direkten Übertragung der Daten läge die Verantwortung für die Übermittlung beim jeweiligen Fahrzeughersteller. Man geht davon aus, dass dabei das Fehlerrisiko deutlich reduziert wäre. Eine Auslesung im Rahmen der Hauptuntersuchung würde die Verfügbarkeit der Daten stark verzögern, da in einigen EU-Staaten die erste Hauptuntersuchung erst nach vier Jahren vorgeschrieben ist. Würde man sich auf Stichproben beschränken oder auf die Datenerhebung von Fahrzeugflotten, hätte man eine Vorauswahl getroffen, welche dazu führen würde, dass die Daten wenig repräsentativ wären.
Bislang ist auch noch nicht entschieden, welche Zahlen publiziert werden. Wenig zielführend wäre es, wenn nur eine Spannbreite der Durchschnittswerte für alle Fahrzeuge in den anstehenden Berichte der EU veröffentlicht würde, so dass eine direkte Zuordnung zu einem Modell nicht möglich wäre. Man könnte die veröffentlichten Daten auf einzelne Fahrzeugmodelle herunterzubrechen, so dass die Kunden die einzelnen Fahrzeuge direkt miteinander vergleichen könnten.
Ja man könnte die erhobenen Daten auch auf das konkrete Fahrzeug und das Fahrverhalten seines Fahrers beziehen und als Basis für eine Besteuerung des CO2-Ausstoßes heranziehen. So könnten Fahrer, die besonders sparsam fahren, steuerlich entlastet werden und Fahrer die überdurchschnittlich Kraftstoff verbrauchen, extra zur Kasse gebeten werden. Bei Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden kann auch der Erzeugungsmix des Ladestroms berücksichtigt werden. Bei Plug-in-Hybriden könnte auch die Verteilung von Sprit-Verbrauch und geladenem Stromanteil berücksichtigt werden.
Was plant die EU?
Derzeit geht der Zeitplan der EU davon aus, dass die EU-Kommission zwischen 2021 und 2026 jährlich einen Bericht veröffentlicht, in dem der Unterschied zwischen angegebenem und realem Kraftstoffverbrauch dargestellt wird. Spätestens bis zum Jahr 2030 muss die Kommission dann entweder eine Richtlinie oder eine unmittelbar EU-weit gültige Verordnung realisieren, welche den Herstellern vorschreibt, wie sie Unterschied zwischen Nennverbrauch und gemessenem Verbrauch reduzieren.
In Brüssel wird derzeit das weitere Vorgehen detailliert diskutiert, das als Erweiterung der Verordnung (EC) N° 715/2007 vorgesehen ist. Im Europäische Rat, dem Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, wurde das weitere Vorgehen in der vergangen Woche beraten und die Arbeitsergebnisse als Entwurf für eine Verordnung des EU-Parlament und des Rates am Donnerstag, 12.12.2019 veröffentlicht. Jetzt liegt der Ball beim Europäischen Parlament. Hat auch das EU-Parlament seine Meinung fixiert, beginnen die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat. Da besteht sowohl die Möglichkeit, dass die Überwachung des jeweiligen Fahrers verschärft wird, als auch das Risiko, dass die realen Verbrauchsdaten nicht an die Öffentlichkeit gelangen.