"Wir brauchen weiterhin Whistleblower und deswegen endlich ein Whistleblower-Schutzgesetz"
Fussnoten
Vgl. dazu Deiseroth/Graßl (Hrsg.), Whistleblower-Enthüllungen zu Krebsmittel-Panschereien und illegalen Waffengeschäften. Whistleblower-Preis 2017. Berlin. 2018
Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist, so das Umweltbundesamt, der Straßenverkehr die bedeutendste NOx-Quelle.
VERORDNUNG (EG) Nr. 715/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge, in: Amtsblatt der EU vom 29.7.2007.
Vgl. dazu Hans-Jochen Luhmann, Staatsversagen im Abgas-Fall, in: Klimaretter-Info vom 23.10.2017.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m3 festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m3. Zum Schutz der Vegetation wird ein kritischer Wert von 30 µg/m3 als Jahresmittelwert verwendet. Vgl. dazu Umweltbundesamt.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 1. Juni 2012 - Az.: 2 K 177/11 -, veröffentlicht u.a. in: PharmR 2012, 343-348; vgl. zu den Hintergründen des Verfahrens aus der Sicht von TI: Phase IV.
Vgl. dazu u.a. Deiseroth/Graßl, Whistleblower-Enthüllungen.Whistleblower-Preis 2015. Berlin. 2016, S. 81 ff., 228 ff.
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