Worum geht’s im Migrationspaket?

Acht Gesetze und jede Menge Kritik: Am Freitag hat der Bundestag zahlreiche neue asyl- und migrationspolitische Regelungen beschlossen. Ein Überblick

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Gleich zweimal sorgte Horst Seehofer am Freitag für Aufregung. Erst verbreitete die ARD-Sendung "Bericht aus Berlin" bei Twitter ein Video, in dem der Bundesheimatminister völlig ungeniert seinen Trick zum Durchbringen von umstrittenen Gesetzen zum Besten gab - Diese müsse man "kompliziert machen, dann fällt es nicht so auf", sagte der Minister.

Wenige Stunden später standen dann im Bundestag tatsächlich mehrere umstrittene Gesetze zur Abstimmung, die nicht nur wegen ihres Inhalts, sondern auch dafür kritisiert wurden, dass selbst Sachverständige kaum Zeit gehabt hätten, sich eingehend mit ihnen zu befassen. In diesem Sinne folgt hier eine leicht verständliche Übersicht über Inhalt und Kritik der Gesetze des "Migrationspaktes", über die Seehofer und andere Politiker der Koalition am Freitag abstimmen ließen.

Das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"

Mit dem von Kritikern auch als "Hau-ab-Gesetz" bezeichneten Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht will Host Seehofer erreichen, dass zur Ausreise verpflichtete Ausländer schneller als bisher die Bundesrepublik verlassen. In vielen Fällen geschieht das bisher nicht, weil zum Beispiel notwendige Papiere fehlen. Das Gesetz sieht weitreichende Einschränkungen für Asylsuchende vor. Nach dem Willen der CDU/CSU/SPD-Regierung sollen...

  • alle Asylsuchende bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in Erstaufnahme-Unterkünften untergebracht werden. Die Höchstdauer beträgt hierfür 18 Monate, kann aber z.B. im Fall fehlender Mitwirkung bei der Beschaffung von Reisedokumente, verlängert werden.
  • Ausländerbehörden Ausreisepflichtige auch ohne richterlichen Beschluss festnehmen können.
  • Leistungen für Asylsuchende gestrichen werden, die bereits in einem anderen EU-Land anerkannt wurden.
  • Geduldete, die nicht ausreichend bei der Beschaffung von Dokumenten mitwirken oder deren Identität nicht geklärt ist, nur noch eine Art "Duldung-Light" erhalten. Dies hätte u.a. zur Folge, dass sie ihren Wohnort nicht mehr frei wählen und nicht arbeiten dürfen. Anders als bei einer normalen Duldung haben Personen auch nicht mehr die Chance, nach acht Jahren ein Bleiberecht zu bekommen.

Das Gesetz sieht auch eine Ausweitung der Abschiebehaft vor. So sollen...

  • Ausreisepflichtige bis zu zehn Tage in "Ausreisegewahrsam" genommen werden können.
  • Ausreisepflichtige, die Terminen zur Identitätsfeststellung nicht nachkommen, bis zu zwei Wochen inhaftiert werden können. Dazu soll eine neue Haftform eingeführt werden: die "Mitwirkungshaft".
  • Ausreisepflichtige in normalen Gefängnissen untergebracht werden.
  • Abschiebtermine als Dienstgeheimnisse behandeln werden. Mitarbeiter von Behörden, die Informationen über geplante Abschiebungen weitergeben, machen sich dann strafbar.

Das Vorhaben stößt auf massive Kritik bei Grünen und Linken sowie bei zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteuren. In einem Offenen Brief haben 22 Organisationen, darunter Amnesty International, das Deutsche Kinderhilfswerk und der AWO Bundesverband, die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, den geplanten Verschärfungen nicht zuzustimmen. Das Gesetz würde viele Flüchtlinge "dauerhaft von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgrenzen, sie unverhältnismäßigen Sanktionen und einer uferlosen Ausweitung der Haftgründe aussetzen", schreiben die Unterzeichner des Briefes.

Mehrere Bundesländer haben außerdem angekündigt, die Pläne der Bundesregierung für die Unterbringung von Ausreisepflichtigen in normalen Gefängnissen nicht umsetzen zu wollen.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Befürworter der Verschärfungen verweisen hingegen darauf, dass im Gegenzug die Bedingungen für sich legal im Land befindende Ausländer verbessert würden. Dabei stehen vor allem die Arbeitsbedingungen im Fokus. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht unter anderem vor, dass

  • Menschen dann in Deutschland arbeiten dürfen, wenn sie die über einen Arbeitsvertrag und einen Nachweis der nötigen beruflichen Qualifikation verfügen. Bisher galt dies nur für bestimmte Berufe, die von der Agentur für Arbeit festgelegt wurden.
  • dass qualifizierte Fachkräfte für ein halbes Jahr nach Deutschland einreisen dürfen, um sich hier einen Job zu suchen.
  • die Vorrangprüfung abgeschafft wird. Diese sieht bisher vor, Stellen bevorzugt mit deutschen Bewerbern zu besetzen.
  • in Deutschland arbeitende Fachkräfte schneller die Möglichkeit bekommen sollen, einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erlangen.

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz

Auch das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingebrachte Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz sieht Erleichterungen für Migranten vor, die sich in Beruf oder Ausbildung befinden:

  • Asylsuchende, die sich arbeitssuchend melden, sollen unabhängig von ihrer Bleibeperspektive an Integrationskursen teilnehmen können.
  • Arbeitsuchende Geduldete sollen nach sechs Monaten an zusätzlichen Deutschkursen teilnehmen können.

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